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Kulturgutschutz und Bergungsorte in Deutschland Ost & West

Schon 1899 beschäftigten sich Staatsminister auf der großen Friedenskonferenz von Den Haag auch mit dem Schutz des kulturellen Erbes in Form von Kulturgut. Die Konferenz führte zur Haager Landkriegsordnung - aber leider nicht dazu, zukünftige Kriege zu verhindern. Während des Zweiten Weltkriegs befassten sich die regional zuständigen Konservatoren, das Reichsministerium der Luftwaffe und das Ministerium für Erziehung, Wissenschaft und Volksbildung mit dem Thema "Luftschutz von Kulturgütern". Erste Erlasse sorgten ab 1939 für eine gesetzliche Grundlage und wurden während des Krieges durch weitere ergänzt. Behandelt wurde der Schutz, vor allem der Brandschutz, von ortsfesten Kulturgütern ebenso wie der von beweglichen (hierunter fallen vor allem Gemälde, Skulpturen und alte Schriften, aber z.B. auch bestimmte Archivalien). Im Kriegsverlauf lagerte man diese nach und nach aus und brachte sie in Bergwerken, Stollen, Kellern und Bunkern unter. Hinzu kamen unzählige Kunstgegenstände, welche die Nazis im Laufe der Jahre gestohlen oder auf Feldzügen geraubt hatten. Trotz aller Anstrengungen ging eine große Zahl von Kunstwerken und alten Schriften im und direkt nach dem Zweiten Weltkrieg unwiederbringlich verloren.

Reiterstatue Friedrichs II. mit Beton,SchutzmauerDer Schutz ortsfesten Kulturguts, also beispielsweise von Bauwerken oder Denkmälern, gestaltete sich naturgemäß deutlich schwieriger. Monumente bis zu einer gewissen Größe konnte man vor Splittern und direktem Beschuss weitgehend schützen, indem man sie mit einer ausreichend starken Betonwand umgab. Zumindest in Berlin erwies sich diese Vorgehensweise auch als erfolgreich. Fast alle Denkmäler im Bereich der Straße Unter den Linden wurden mit einem solchen Schutz-Sarkophag umgeben und überstanden den Krieg praktisch unbeschädigt. Teilweise wurden sie erst Jahre nach Kriegsende wieder sichtbar, so z.B. die Reiterstatue Friedrichs II., die erst Anfang der fünfziger Jahre wieder von der Betonumbauung befreit wurde.

Viele größere Bauwerke hatten weniger Glück und wurden durch Bombenangriffe, Kampfhandlungen oder marodierende Truppen zerstört. Diese Erfahrungen führten 1954 zu einer international anerkannten Einigung unter Federführung der UNESCO: der "Haager Konvention zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten". Unter den 56 Teilnehmern der Konferenz befand sich auch die Bundesrepublik Deutschland, welche die Konvention 1967 durch Gesetz (PDF ca. 95kB) ratifizierte. Im März 1999, also einhundert Jahre nach der Unterzeichnung des ersten Vertrages, wurde, wiederum in Den Haag, ein "Zweites Protokoll zur Haager Konvention von 1954" unterzeichnet, das mit seinem Inkrafttreten zukünftig noch weitergehenden Schutz für Kulturgüter bieten soll.

Die Haager Konvention von 1954 trennt zwischen der Respektierung und Sicherung von Kulturgut. Die Respektierungspflichten regeln beispielsweise das Verbot der Zerstörung, Beschädigung und widerrechtlichen Inbesitznahme (Diebstahl, Plünderung, Beschlagnahme) von Kulturgütern. Bei den Sicherungspflichten handelt es sich meist um Schutzmaßnahmen für Kulturgüter, die bereits im Friedenszeiten ergriffen werden sollen. Der Begriff "Kulturgut" wird in der Konvention wie folgt definiert:

"Kulturgut im Sinne der Konvention ist, ohne Rücksicht auf Herkunft oder Eigentumsverhältnisse: Bewegliches oder unbewegliches Gut, welches für das kulturelle Erbe aller Völker von großer Bedeutung ist, wie z.B. Bau-, Kunst- oder geschichtliche Denkmäler religiöser oder weltlicher Art, archäologische Stätten, Gebäudegruppen, die als Ganzes von historischem oder künstlerischem Interesse sind, Kunstwerke, Manuskripte, Bücher und andere Gegenstände von künstlerischem, historischem oder archäologischem Interesse sowie wissenschaftliche Sammlungen und bedeutende Sammlungen von Büchern, Archivalien oder Reproduktionen des oben bezeichneten Kulturgutes; Gebäude, die in der Hauptsache und tatsächlich der Erhaltung oder Ausstellung des bezeichneten beweglichen Gutes dienen, wie z.B. Museen, größere Bibliotheken, Archive und Bergungsorte; Orte, die in nicht unbeträchtlichem Umfang Kulturgut aufweisen und als 'Denkmalorte' bezeichnet sind."

Internationales Symbol für schützenswertes Kulturgut Bauten und Monumente, die mit dem in der Konvention, wappenähnlichen festgelegten Symbol gekennzeichnet sind, dürfen nicht zerstört oder in Kampfhandlungen einbezogen werden. Wer sich aufmerksam umschaut, wird allerdings schnell feststellen, daß diese Kennzeichnung tatsächlich nur an den wenigsten denkmalgeschützten Objekten angebracht ist. Dies dürfte aber ohnehin der kleinere Teil des Problems sein. Die Ausführungsbestimmungen der Konvention gaben zum Beispiel auch Mindestabstände vor, die kämpfende Truppen einzuhalten hätten. Ob die hehren Ziele des Schutzes von Kulturgut allerdings im Ernstfall während eines Gefechts von irgendeiner Seite tatsächlich beachtet würden, darf sicherlich mit Recht angezweifelt werden.

Ein im Zusammenhang dieses Artikels besonders wichtiger Punkt besteht in der Verpflichtung der Vertragsparteien, schon in Friedenszeiten die Sicherung des Kulturguts auf ihrem Gebiet gegen die absehbaren Folgen eines bewaffneten Konflikts vorzubereiten, indem sie alle Maßnahmen treffen, die sie für geeignet erachten. Eine Sicherung von beweglichem Kulturgut könnte natürlich in der Praxis nicht, wie noch während des Zweiten Weltkriegs üblich, durch Verbringung der Original-Archivalien an einen sicheren Ort stattfinden. Neben Platzbedarf und unbedingt notwendiger Klimatisierung würden weitere Probleme entstehen. Meist handelt es sich schließlich um Unikate unschätzbaren Wertes, welche die Archive und Museen verständlicherweise ungern aus der Hand geben würden. Einige Archive und Bibliotheken verfügen über eigene "Archivbunker", die zwar meist nicht unbedingt bombensicher, aber klimatisch und technisch für die Lagerung empfindlicher Originale ideal ausgestattet sind. Um eine umfassende Sicherung zu ermöglichen, mußte eine möglichst zukunftssichere, zentrale und einheitliche Lösung gefunden werden. Elektronische Medien wie etwa CD-ROM oder DVD gab es noch nicht und wie man heute weiß, sind diese Medien auch nur sehr begrenzt lagerfähig und somit ungeeignet. Man entschloss sich schließlich zu einer Mikroverfilmung auf 35mm-Polyestermaterial. Diese schwarz/weiß-Mikrofilme erreichen bei entsprechenden Bedingungen eine Lebensdauer zwischen 500 und 1.500 Jahren und wären im Notfall selbst mit einem starken Vergrößerungsglas noch nutzbar. Im Jahr 1961 wurde, gleichzeitig mit der damaligen DDR, mit der Verfilmung begonnen.

Überbleibsel der NS-Zeit: Spltterschutzzelle Sicherungsverfilmung in der DDR


In der DDR sah man die Sicherungsverfilmung von Kulturgut scheinbar nicht als eigenständige Aufgabe, sondern als Teil der Sicherung staatlicher Archivbestände unterschiedlichster Art und Herkunft. Den Löwenanteil der Verfilmung übernahm die Zentralstelle für Reprografie in Kossenblatt, hier wurden die Mikrofilme zunächst auch gelagert. Weitere Lagerorte befanden sich bei den Bezirksverwaltungen der Volkspolizei, beim Zentralen Staatsarchiv in Potsdam, dem Ministerium des Inneren, dem MfS und in weiteren, kleineren Lagern. Ende der sechziger Jahre stellte man fest, daß die ersten Filme bereits verklebten, der Zersetzungsprozess also bereits einsetzte. Grund dafür waren die ungeeigneten klimatischen Bedingungen in den meist feuchten Kellern und Bunkern. Um die Bestände zu retten, erfolgte etwa 1971 eine Umlagerung zum Filmarchiv Babelsberg und in das Archiv in Wilhelmshagen (heute Teil des Bundesarchivs).

Ein eigener Einlagerungsort befand sich inzwischen im Bau. Ausgewählt hatte man ein Grundstück in der Nähe Potsdams, auf dem sich bereits eine Bunkerruine befand. Das damals noch unbebaute Grundstück einer jüdischen Familie hatten die Nationalsozialisten aufgrund des "Reichsbürgergesetzes vom 25.11.1941" beschlagnahmt. 1942 wurde es von der Gestapo übernommen, die dort - wahrscheinlich auch schon als Archiv - einen Bunker errichten ließ. 1962 gliederte die DDR die Liegenschaft in das Volkseigentum ein. Auf dem Bunker wurde Ende der sechziger/Anfang der siebziger Jahre ein Flachbau mit Hausmeisterwohnung, Garage, Werkstatt, Labor- und Verwaltungsräumen sowie einigen zusätzlichen Kellerräumen errichtet. Eine Klimatisierung der Lagerräume war zunächst nicht vorgesehen gewesen, wurde dann aber mit Beratung durch das Karl-Marx-Werk Babelsberg installiert. Zur Absicherung der Klimageräte wurde ein batteriegepuffertes Netzersatzaggregat mit einer Leistung von 63kVA installiert. Mit Hilfe dieser Installationen konnten die Lagerräume konstant auf 10°C bei 55% Luftfeuchtigkeit gehalten werden.

Die unauffällige Straßenseite
LaborraumEiner der LagerräumeHygrometerLastenaufzug
Pufferbatterien Der Anbau von aussenEiner der neuen Lagerräume

Verbunkert im heutigen Sinne war der Bau nicht. Die Decken und Fußböden waren etwas stärker ausgelegt, die Räume mit stählernen Brandschutztüren versehen. Bis 1983/1984 reichten die nur 112m² Lagerfläche des "Objektes 04/11" leidlich aus. In den Kompakt-Fahrregalen und inzwischen auch den Gängen lagerten am Jahresende 1983 mehr als 21.500 Filmdosen mit Rollen á 300m Länge. Weitere 66m² standen theoretisch in einer anderen Anlage, dem "Objekt 04/04", zur Verfügung, konnten aber aufgrund der unzulänglichen Klimatisierung nicht genutzt werden. Für die Zukunft rechnete man bis zum Jahr 2000 mit einer jährlichen Zunahme um 1.250 bis 2.000 Rollen Mikrofilm. Diese Umstände machten also dringend weitere Kapazitäten und damit eine Erweiterung notwendig.

Der Ausbau der Anlage erfolgte durch den Neubau eines zweistöckigen, unterirdischen Bauwerks auf dem hinteren Teil des Geländes, einige Meter vom Altbau entfernt. Die zwei Etagen boten weitere 400m² Fläche und waren über einen Gang mit dem Hauptgebäude verbunden. Oberirdisch wurden nur ein kleines Zugangs- und Zwischenlagergebäude sowie ein überdachter Notausstieg errichtet. Den Transport der Filme erleichterte ein Lastenaufzug, eingelagert wurde in einer sog. Hebel-Schubregalanlage. Die Kosten des Ausbaus betrugen zum damaligen Zeitpunkt rund 1,35 Millionen DDR-Mark.

Nach der Wende hatten Spezialisten lange Zeit damit zu tun, die Mikrofilme zu sichten und den jeweils zuständigen Stellen zuzuführen. Danach wurden die Regalanlagen abgebaut und das Gelände verfiel in Dornröschenschlaf. Seitdem wird ein Nachnutzer gesucht.

Der zentrale Bergungsort der Bundesrepublik Deutschland

Auch in Westdeutschland musste ein entsprechend sicherer und geeigneter Ort für die Einlagerung gefunden und vorbereitet werden. Die Wahl fiel auf den Barbara-Stollen bei Oberried, einen Untersuchungsstollen eines 1903 aufgefahrenen, ehemaligen Silberbergwerks im Hörnergrund am Fuße des Schauinsland. Der Stollen führt rund 680m tief in das aus Granit und Gneis bestehende Massiv und ist mit einer Überdeckung von rund 200m im Lagerbereich mehr als ausreichend sicher. Die gleichbleibende Temperatur von rund 10°C und eine Luftfeuchtigkeit von rund 75% ließ ihn auch klimatisch ausreichend konstant und damit geeignet erscheinen. Nach den notwendigen Umbauten konnte hier 1974 die erste Einlagerung stattfinden - bis zu diesem Zeitpunkt lagerte das Material bei den einzelnen Verfilmungsstellen. Rund vier Jahre später, am 22. April 1978, wurde der "Zentrale Bergungsort der Bundesrepublik Deutschland" - so der offizielle Name der Anlage - in das Internationale Register der Objekte unter Sonderschutz bei der UNESCO eingetragen. Diesen Rang im Kulturgutschutz genießt in Europa neben diesem Objekt nur noch die Zentralbibliothek von Sarajewo.

Unauffällig und unscheinbar - das Stollen-Mundloch
EingangsstollenDrucktür zum LagerbereichEiner der beiden Lagerstollen

Die Einlagerung geschieht nicht direkt im Stollen, sondern in zwei fünfzig Meter langen, drei Meter hohen und 3,4m breiten Längsstollen, die man vom Hauptstollen aus durch Drucktüren erreicht. Diese Drucktüren liegen bei 330m bzw. 440m Tiefe im Berg quer zum Zugangsstollen und wären so selbst bei einem Atomschlag einer vergleichsweise geringen Belastung ausgesetzt. Bei den Türen selbst handelt es sich um zur damaligen Zeit gängige Standard-Drucktüren, also nicht etwa um Sonderanfertigungen für diesen Zweck. Mit der Außenwelt ist die gesamte Anlage über Telefon, Video- und Alarmleitungen verbunden. Der ausgebaute Teil des Stollens endet kurz hinter dem Zugang zur zweiten Einlagerungskammer, ein Gitter trennt ihn von Bereich des Altbergbaus. Dieser, rund 350m lange, leicht abschüssige Stollen war als Transportstollen aufgefahren, aber nie benutzt worden. Die letzte bergmännische Befahrung dieses Teils fand im Oktober 1954 statt, danach wurde das innere Stollenende mit einem Betonpfropfen versiegelt.

Transportstollen 

FriedensvertragEinige Beispiele für bereits verfilmte und eingelagerte kulturell relevante Archivalien sind etwa die Krönungsurkunde Ottos des Großen von 936, die "Goldene Bulle" von 1356, die Bannandrohungsbulle von Papst Leo X gegen Martin Luther vom 15. Juni 1520, die Baupläne des Kölner Doms oder der Vertragstext des Westfälischen Friedens vom 24. Oktober 1648. Die Auswahl der zu verfilmenden Dokumente und deren Zuordnung zu einer der Dringlichkeitsstufen erfolgt durch die Archivverwaltungen von Bund und Ländern. Hierbei darf es sich ausnahmslos um Archivgut mit Unikatswert und besonderer Aussagekraft zur deutschen Geschichte und Kultur handeln. Die Auswahlkriterien dafür sind von Bund und Ländern gemeinsam festgelegt worden. In der Fachwelt ist das beschriebene Auswahlverfahren keineswegs unumstritten. Private, kirchliche und andere nicht-staatliche Archive und Bestände - und seien sie kulturell noch so wertvoll - fallen dabei vollkommen unter den Tisch.

Verfilmungs-ArbeitsplatzDie Verfilmung erfolgt nach den "Grundsätzen zur Durchführung der Sicherungsverfilmung von Archivalien" bundesweit in dreizehn Verfilmungsstellen, von denen zwei (Bundesarchiv, Geheimes Staatsarchiv) dem Bund gehören. Das Jahresvolumen liegt bei maximal etwa fünfzehn Millionen Aufnahmen. Bei 36 Bildern pro laufendem Meter Film entspricht das fast 420km Filmmaterial. Von 1961 bis 1999 wurden so insgesamt 587.108.973 Aufnahmen gemacht und eingelagert - das sind ca. 16.308 Kilometer Mikrofilm. Nach der Wiedervereinigung Deutschlands kamen rund 8.200km Film aus der ehemaligen DDR hinzu, deren Acetat-Filmmaterial sich zum Teil bereits zersetzte. Ein Umkopieren auf Polyester-Material war daher unumgänglich - bis Sommer 2003 war dies bereits zu mehr als zwei Dritteln geschehen, zum Jahreswechsel 2003/2004 soll diese Arbeit abgeschlossen sein. Bis dahin lagert das noch nicht kopierte DDR-Filmmaterial sicher aufgehoben in einem Gerätehauptdepot der Bundeswehr bei Lorch. Im Anschluss an die Duplizierung ist die Sicherungsverfilmung von Bibliotheksgut vorgesehen.

Selbstverständlich werden die Mikrofilme nicht einfach offen im Stollen gelagert. Um einen optimalen Schutz und längstmögliche Haltbarkeit zu gewährleisten, müssen sie vor jeden Umwelteinflüssen geschützt werden. Hierfür sorgen eigens von Hoesch entwickelte Spezialbehälter aus rostfreiem Stahl. Die älteren und kleineren Behälter waren noch geschweißt und beginnen heute bereits, Probleme zu machen. Beim Schweißen von V2A-Stählen entsteht aus physikalischen Gründen an der Naht immer auch normaler, also rostanfälliger Stahl. Da die ersten Behälter erste Anzeichen von Rost zeigen, werden sie nach und nach gegen ein neues, nahtlos tiefgezogenes und größeres Modell ausgetauscht.

Eckdaten der Einlagerungbehälter
Behältertyp klein (alte Form) groß (neue Foirm)
Form zylindrisch zylindrisch
Ausführung geschweisst nahtlos tiefgezogen
Material V2A V2A
Dichtung Kupfer Kupfer
Verschluß 16 Schrauben 16 Schrauben
Höhe ca. 65cm ca. 78cm
Durchmesser ca. 28cm ca. 43cm
Leergewicht ca. 25kg ca. 42kg
Gewicht gefüllt ca. 70kg ca. 122kg
Fassungsvermögen 15 Rollen á 760m 16 Rollen á 1.520m
Neupreis ca. DM 800,- ca. € 3.000,-

Die fertig entwickelten Filme werden von einer Spezialfirma in München in die Behälter eingebracht. Bevor die Spezialbehälter verschlossen werden, verbringen sie vier Wochen unter konstanten Bedingungen bei einer Temperatur von 10°C und einer Luftfeuchtigkeit von 35% in einer Klimakammer. Ein- bis zweimal im Monat erfolgt ein Transport nach Oberried zur endgültigen Einlagerung.

Einer der größeren, neuen Behälter
Interaktive Panoramen

Bundesweit sind etwa 75 Mitarbeiter für den Zentralen Bergungsort beschäftigt. Die verwaltungsmäßige Betreuung obliegt dem Bundesverwaltungsamt - Zentralstelle für Zivilschutz - und wird im Wege der Amtshilfe zum Teil durch das Bundesvermögensamt wahrgenommen. Die Kosten dieser "größten deutschen Datensicherung" liegen bei rund € 0,20 pro Aufnahme bis zur erfolgten Einlagerung. Zumindest zu einem kleinen Teil hat sich die Einrichtung erst kürzlich bewähren können: Als Dresden im Sommer 2002 von einer Flutkatastrophe heimgesucht wurde, gingen auch einige Archivalien im Original verloren, die in Kopie in Oberried lagerten. Vor einigen Jahren wurde die elektrische Installation der Anlage erneuert. In Zukunft wird der Platzbedarf wohl weiter steigen, eine Erweiterung ist bereits in der Vorbereitung. Auch beim eingelagerten Material wird es zukünftig wohl neue Möglichkeiten geben - ein spezielles Laserverfahren wird die Herstellung ausreichend haltbarer Farb-Mikrofilme ermöglichen.
Eingang zum Schweizer Bergungsort bei Heimiswil
Übrigens ist eine solche Einrichtung international gesehen keineswegs so ungewöhnlich. Die Schweiz verfügt beispielsweise über einen ähnlichen Bergungsort in einer Kaverne eines stillgelegten Sandsteinbruchs in der Nähe von Bern und lagert dort rund 50.000 Mikrofilme in sehr ähnlicher Art und Weise. Zwischen Deutschland und der Schweiz herrscht ein reger Erfahrungsaustausch zum Thema Kulturgüterschutz.

BBK
Viele weitere Informationen zum Thema finden Sie auch auf den Seiten des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe, bei dem wir uns für die freundliche Unterstützung herzlich bedanken.

 


Quellen (Auszug):
- Bericht über die in der Reichsanstalt der Luftwaffe für Luftschutz in der Zeit vom 8. bis 10. Juni 1942 gehaltenen Besprechung über Maßnahmen zum Schutze von Kunstdenkmälern, Museums- und Bibliotheksgut
- "Kulturbunker", S.Krass, in "Deutsche Erinnerungsorte" Bd. III, München: C.H. Beck 2001
- Gesetz vom 11. April 1967 zu der Konvention zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten vom 14. Mai 1954
- Versch. Schriften des Bundesamtes für Zivilschutz bzw. des Bundesverwaltungsamtes, Zentralstelle für Zivilschutz
- Franklin D. Roosevelt Library, Hyde Park, NY, USA
- NARA, Washington, DC, USA
- DER SPIEGEL Nr.19/1982
- DIE WELT. 31.12.1999
- Bevölkerungsschutz Nr. 4/2000
- Zivilschutzgesetz (ZSG) vom 25. März 1997
- versch. Interviews
- eigene Recherchen

Tags: Zivilschutz, Stollenanlage