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von redsea » 31.03.2019 12:26
Hallo Eugen,
wenn Deine Frage allgemein auf Verkehrszeichen bezogen ist, hierzu hatte ich schon Beispiele genannt. Jedes ortsfeste, vertikale Straßenverkehrszeichen/-schild (das in Deutschland im öffentlichen Raum Verwendung findet) muß nach VwV-StVO vom Hersteller auf der Rückseite mit dem Autorisierungssiegel "RAL-Gütezeichen" versehen werden. Die ersten beiden Ziffern geben Auskunft über den Hersteller, die dritte Ziffer über das Herstellungsquartal und die letzten beiden Ziffern über das Herstellungsjahr.
Bei den von mir zuletzt eingestellten MLC-Schildern, trägt das untere (LKW) auf seiner Rückseite ein RAL-Gütesiegel mit der Lochstanzung "35387", d.h. hergestellt von Hersteller "35" im 3. Quartal '87.
Das obere (Panzer) trägt auf seiner Rückseite ein RAL-Gütesiegel mit den Angaben "12482", d.h. hergestellt von Hersteller "12" im 4. Quartal '82, sofern es sich hier ebenfalls um das Autorisierungssiegel des Herstellers handelt. Da bin ich mir aber nicht ganz sicher. Es könnte sich auch um ein Autorisierungssiegel eines weiterverarbeitenden Betriebes handeln, der den Grundkörper, also evtl. ein Blankoschild, ergänzt oder ein anderes Zeichen abgeändert hat.
Viele Grüße
Kai
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