Aufgaben unter anderem waren und sind:
- Unterstützung der .......und anderer Bedarfsträger durch technische Aufklärungsmaßnahmen.......
- Unterstützung des BfV auf dem Gebiet der Funktechnik
- Unterstützung des BKA bei der Durchführung von Maßnahmen der Funkaufklärung in den Bereichen Terrorismusbekämpfung, Staatsschutz und organisierte Kriminalität
- Unterstützung des ZKA bei der Funküberwachung und -aufklärungsmaßnahmen im Bereich der organisierten Wirtschaftskriminalität.
Die Unterstützung für das BKA und das ZKA erfolgt als Amtshilfe auf der Rechtsgrundlage der für diese Behörden geltenden Rechtsvorschriften. Außerdem ist der BGS für das BfV zur Aufdeckung von Funkverbindungen von Agenten fremder Nachrichtendienste und verfassungsfeindlicher Organisation sowie deren Bemühung zur Feststellung von Funkverbindungen tätig. Das Trennungsgebot Polizei - Verfassungsschutz sieht die Bundesregierung nicht als berührt an, da das BfV die Gruppe Fernmeldewesen nicht um Maßnahmen ersuche, zu denen es selbst nicht befugt ist.
Quellen:
www.bundespolizei.de und Auskunft der Bundesregierung auf eine Anfrage von Bündnis 90 / Die Grünen
Also nach den Aussagen alles rechtmäßig und nicht illegal.