Dafür gibt es hier in NRW keine Rechtsgrundlage.pigasus hat geschrieben:Heute beim General-Anzeiger online: Ein
Bericht über einen im Schlamm feststeckenden Jogger zur Warnung an alle unvorsichtigen Talsperrenbesucher. Da hat er nochmal Glück gehabt Die Kosten für den Feuerwehreinsatz bleiben wahrscheinlich wie Matsch an ihm kleben?
Selbst grobe Fahrlässigkeit begründet keine Kostenpflicht, erst Vorsatz.
(Wenn ich mir einige Bilder hier anschaue, habe ich übrigens auch den Eindruck, dass sie von "verbotenen Stellen" aus gemacht wurden...)
Gruß,
Henning