Lost Verkehrszeichen

Verkehrsgeschichte - Straßen, Autobahnen und sonstige Straßenverkehrs-Bauwerke
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redsea
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Gefahrzeichen 136: Kinder

Beitrag von redsea » 11.05.2007 21:12

In Herford-Stedefreund steht an einer Straße vor einem Spielplatz aus der einen Richtung das alte Gefahrzeichen 136 und aus der anderen Richtung das neue Zeichen.

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Zeichen 265: Verbot für Fahrzeuge über die angegebene Höhe

Beitrag von redsea » 11.05.2007 21:44

Zwischen Bielefeld und Herford habe ich heute an der B 61 vor einer Bahnunterführung dieses alte Zeichen 265 gesehen.

Beim aktuellen Zeichen ist die Höhe mit einer Dezimalstelle angegeben, gefolgt von einem "m" als Abkürzung für die Maßeinheit "Meter".

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T. M.

Beitrag von T. M. » 13.05.2007 14:48

petzolde hat geschrieben:-> T.M.
Die Schilder mit "km" sind wohl schon ziemlich alt, vor WK2. War hier irgendwo auch mal im Forum mit altem Bild zu sehen.
Es mag sie schon damals gegeben haben, aber die hier in der Stadt sind alle nicht so alt. Die mit km sehen alles so aus, als währen sie noch keine 20 Jahre alt, alle älteren Schilder (und auch die meisten neueren) sind ohne km.
redsea hat geschrieben:In Herford-Stedefreund steht an einer Straße vor einem Spielplatz aus der einen Richtung das alte Gefahrzeichen 136 und aus der anderen Richtung das neue Zeichen.
Als man das geändert hat (Wann war das eigentlich?) hat man auch viele andere Zeichen "modernisiert", z. Bsp.Zeichen 241, davon stehen hier auch noch einige ältere rum.

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Zeichen 253: Verbot für LKW bzw. Kfz über 3,5 t zul. ges.Gew

Beitrag von redsea » 13.05.2007 18:27

Hallo zusammen,

hier noch das Zeichen 253 alt und neu. Auf den alten Zeichen sind Hauber, auf den neuen Frontlenker abgebildet.

Allerdings meine ich, dass das alte Zeichen bzw. dass es früher für LKW ab 7,5 t galt. Vor ein paar Tagen habe ich noch ein altes Schild gesehen mit einem Zusatzschild "3,5 t" darunter.

Von den alten "Hauber-Schildern" stehen bei uns noch mehr als von den neuen.

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Teletrabi

Beitrag von Teletrabi » 19.05.2007 23:53

Nabend,

hier ein Fund aus Osnabrück

(mal sehen, ob da nun mit den Anhängen funzt)
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Nixblicker
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Beitrag von Nixblicker » 20.05.2007 20:16

Oah, wie geil, eines meiner Lieblingsschilder. Und mit erhabenem Rand... Schön.

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Beitrag von redsea » 20.05.2007 22:25

Wow Teletrabi, das ist neben dem alten Einbahnstrassenschild von Volker(IZ) wohl eine der wirklichen Raritäten, die man heutzutage sicher wohl auch nur noch in "privatem Besitz" finden wird, so wie z.B. auch dieses alte Geschwindigkeitsbegrenzungsschild mit "km" an der Einfahrt zum Tanklager Schäferhof bei Nienburg.

Gruß redsea
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Beitrag von redsea » 20.05.2007 22:36

Hallo zusammen,

mir ist aufgefallen, dass auch die Zusatzschilder im Laufe der Zeit kleiner geworden sind. Dieses recht große Zusatzschild fiel mir kürzlich ebenfals am Tanklager Schäferhof auf. Die aktuellen kleineren Schilder sind hier ja schon ein paar mal gepostet worden.

Kurios an diesem Schild und Standort ist übrigens, dass nur Fußgänger, Radfahrer, PKW ... und landwirschaftlicher Verkehr die Abkürzung über den Acker nehmen dürfen, nicht aber LKW :lol:

Gruß redsea
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Beitrag von FishBowl » 20.05.2007 22:57

Das interpretiere ich anders, grundsätzlich ist die Nutzung (des wenig befestigten Weges nur) für LKWs verboten, aber solche im landwirtschaftlichen Verkehr dürfen passieren.

Ob da nun eine grüne Nummer das entscheidende Kriterium ist, oder roter Tankinhalt, oder Zwölfjährige am Steuer, oder Gummistiefel, das weiss ich wirklich nicht...

Grüsse vom Stadtmenschen

Jürgen

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Beitrag von redsea » 20.05.2007 23:25

FishBowl hat geschrieben:Das interpretiere ich anders, (...) Ob da nun eine grüne Nummer das entscheidende Kriterium ist, (...)
Hm, Du meinst, wenn also ein 40 to-Sattelzug grüne Kennzeichen hat, dürfte er den wenig befestigten Acker, öhm straßenverkehrsrechtlich natürlich korrekter: "wenig befestigten Weg" ebenfalls benutzen?

Also wenn ich mir das so recht überlege, muß ich Dir da wohl zustimmen. Was aber, wenn der dann da, was ja anzunehmen ist, liegen bleibt? So darf er dann doch auch nur von einem landwirtschaftlichem NFZ herausgeschleppt werden, oder? Es sei denn die zuständige Straßenverkehrsbehörde erteilt für diesen Fall eine Sondergenehmigung etc. pp., was aber sicher sehr weit her geholt wäre.

Grüße aus dem Dorf Bielefeld

redsea

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