Grüne Kennzeichen
@hollihh
Die Ausnahmen vom Sonntagsfahrverbot sind aber sehr dehnbar und m.W. nicht festgeschrieben. Während am Containerbahnhof Frankfurt/Main der Verkehr ab 18 Uhr geduldet wird (z.B. für Postverkehre zu den Frachtzentren Rodgau und Saulheim), rumpelt im Gegensatz dazu der komplette Hamburger Hafen schon zwischen 14 und 15 Uhr los....
Die Ausnahmen vom Sonntagsfahrverbot sind aber sehr dehnbar und m.W. nicht festgeschrieben. Während am Containerbahnhof Frankfurt/Main der Verkehr ab 18 Uhr geduldet wird (z.B. für Postverkehre zu den Frachtzentren Rodgau und Saulheim), rumpelt im Gegensatz dazu der komplette Hamburger Hafen schon zwischen 14 und 15 Uhr los....
Moin,
da gebe ich Dir leider recht - mit den Ausnahmegenehmigungen lässt sich aber prima der Stadt/Kreissäckel füllen....frei nach dem St. Floriansprinzip.
Ich habe irgendwann letztes Jahr aber mal beiläufig gelesen, das man das im Bundesverkehrtmysterium auch gemerkt hat (...stand wohl mal einer der Herren sonntags hinter einem Brummi im Stau). Angeblich sollen die Vorgaben drastisch verschärft werden - gemerkt habe ich bislang nix...
Gruß
Holli
da gebe ich Dir leider recht - mit den Ausnahmegenehmigungen lässt sich aber prima der Stadt/Kreissäckel füllen....frei nach dem St. Floriansprinzip.
Ich habe irgendwann letztes Jahr aber mal beiläufig gelesen, das man das im Bundesverkehrtmysterium auch gemerkt hat (...stand wohl mal einer der Herren sonntags hinter einem Brummi im Stau). Angeblich sollen die Vorgaben drastisch verschärft werden - gemerkt habe ich bislang nix...
Gruß
Holli
GENAU !!!ralf w aus k am r hat geschrieben:hier in köln befeuert der WDR noch 2 umweltsäue (300TD aus den frühen 80ern), dank grüner kennz. steuerfrei
Einen davon fahre ich jetzt, natürlich konnte ich das grüne Kennzeichen nicht einfach übernehmen !
Dies war ein ehemaliger Übertragungswagen, im Brief war "Selbstfahrende Arbeitsmaschine" eingetragen !
Gruß,
Stefan
- Kapitänfreund
- Forenuser
- Beiträge: 102
- Registriert: 18.04.2003 18:57
- Ort/Region: Hamburg
Ich kenne jemanden der auch einen landwirtschaftlichen Anhänger mit grünem Kennzeichen hat. Der hat mit erzählt wenn es als Arbeitsgerät eingetragen ist, dann gibt es ein grünes Kennzeichen und Steuerfreiheit. Diese Fahrzeuge dürfen aber auch ncur für die Arbeit benutzt werden. Mein Bekannter ist mit seinem alten Trecker (mit schwarzem Kennzeichen) zu einem Oldtimertreffen gefahren, mit dem Anhänger. Die Polizei die am Ortsausgang stand hat ihm diese Fahrt mit 80 Euro und mehreren Punkten belegt.
Keine Zeit für Arschlöcher, hör auf Dein Herz
Moin,
da werden Äpfel mit Birnen verglichen !
"Selbstfahrende Arbeitrsmaschine" oder "Anhänger Arbeitsmaschine" lautet die richtige Bezeichnung. Das sind Fahrzeuge, bei denen das Fahrgestell lediglich für den Transport der fest verbundenen Maschine dient, nicht für den Transport von Gütern oder Personen. Klassiche Beispiele sind Betonpumpe, Bagger, Kräne etc..
Die Dinger hatten i.d.R. auch keinen Fahrzeugbrief, sondern eine grüne Betriebserlaubnis und waren steuerbefreit.
Landwirtschaftliche Anhänger waren ebenfalls von der Zulassungspflicht befreit und i.d.R. steuerbefreit - wenn man allerdings damit zum Oldtimertreffen getuckert ist, ist die landwirtschaftliche Nutzung nicht mehr gegeben. Im Extremfall kann es zu einer Anzeige wegen Steuerhinterziehung, Kennzeichenmißbrauch etc. führen...
Der gleiche Gag passiert doch, wenn Papas dicker Geländewagen früher als LKW zugelassen wurde, und am Sonntag der Anhänger mit dem Hottemax der Tochter zu Reitturnier befördert wurde : Verstoß gegen das Sonntagsfahrverbot....
gruß
Holli
da werden Äpfel mit Birnen verglichen !
"Selbstfahrende Arbeitrsmaschine" oder "Anhänger Arbeitsmaschine" lautet die richtige Bezeichnung. Das sind Fahrzeuge, bei denen das Fahrgestell lediglich für den Transport der fest verbundenen Maschine dient, nicht für den Transport von Gütern oder Personen. Klassiche Beispiele sind Betonpumpe, Bagger, Kräne etc..
Die Dinger hatten i.d.R. auch keinen Fahrzeugbrief, sondern eine grüne Betriebserlaubnis und waren steuerbefreit.
Landwirtschaftliche Anhänger waren ebenfalls von der Zulassungspflicht befreit und i.d.R. steuerbefreit - wenn man allerdings damit zum Oldtimertreffen getuckert ist, ist die landwirtschaftliche Nutzung nicht mehr gegeben. Im Extremfall kann es zu einer Anzeige wegen Steuerhinterziehung, Kennzeichenmißbrauch etc. führen...
Der gleiche Gag passiert doch, wenn Papas dicker Geländewagen früher als LKW zugelassen wurde, und am Sonntag der Anhänger mit dem Hottemax der Tochter zu Reitturnier befördert wurde : Verstoß gegen das Sonntagsfahrverbot....
gruß
Holli