Moin!
Das anliegende Dokument (StaHH 326-2_111) bezieht sich offensichtlich auf öffentliche Luftschutzanlagen, die über einen Wasseranschluß, aber nicht über ein WC verfügen.
Wie aber war die Kübelentleerung und -reinigung in LS-Anlagen geregelt, die nur über ein Trockenklo verfügten?
In Größeren Orten hatte man nicht in Schutzraumnähe eine Dunggrube o-ä. als "Notentleerungsmöglichkeit".
Sollte etwa der LS-Wart den Kübel in die nächste Wohnung zwecks Leerung und Reinigung im dortigen WC mitnehmen?
Wer kann klären und verfügt evtl. sogar über belastbare Dokumente?
Etwas räteselhaft ist die in meinem Dokument angegebene Anschrift Schutzraum Volksdofer Straße 141, Unter dieser Anschrift ist in den zeitgenössischen Listen kein Schutzraum verzeichnet. Vermutlich noch während des Krieges wurde dieser Straßenzug umbenannt in Walddöfer Straße. Unter diesem Namen ist unter der Hausnummer 141 ein öffentlicher Luftschutzkeller (ÖLSR) für 46 Personen verzeichnet. Zu einem späteren Zeitpunkt wurde dieser Straßenzug mit der früheren Feldstraße vereint und neu nummeriert, so dass die frühere Nr. 141 heute nur noch unter Schwierigkeiten zu verorten ist.
Gruß
klaushh
Anrüchige Angelegenheit
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Anrüchige Angelegenheit
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Re: Anrüchige Angelegenheit
Hallo Klaus,
vielleicht wurden die Flurstücke 4522 und 768 mit dem Hochbunker-Fundament seinerzeit unter der Anschrift "Volksdorfer Straße 141" geführt. Liegt allerdings im Stadtteil Barmbek-Süd.
Viele Grüße
Kai
Re: Anrüchige Angelegenheit
Ich finde das Anliegen in dem Schreiben eigentlich logisch und ich interpretiere das Schreiben etwas anders.
Die Schutzbauten verfügen (wahrscheinlich) sehr wohl über eine Entsorgungsmöglichkeit für Abwasser und Fäkalien.
Nur eben nicht in ausreichender Anzahl über alle Etagen, vielleicht eher als zentraler „Entsorgungspunkt“
Und über eine Frischwasserleitung.
Diese Regelung wird auch heute noch Bestand haben für alle Hausinstallationen.
Vielleicht sind hier Sanitärhandwerker die das besser erklären können wie ich.
Zu keiner Zeit waren Spühl- Toiletten direkt mit Trinkwasserleitungen verbunden, obwohl dieses technisch viel einfacher wäre als über Druckspühler oder Vorlagebehälter mit Fallrohren.
Die Gefahr die hier beschrieben oder befürchtet ist, dass bei einem Netzausfall des Trinkwassernetzes, Schmutzwasser durch den potentiell vorhandenen Schlauch der vielleicht noch im Kübel hängt in die Trinkwasserleitungen zurück gesogen wird, und dadurch die Trinkwasserleitungen verschmutzt.
Um dieses Szenario von vornherein auszuschließen sollten halt eben keine Schläuche vorhanden sein, geschweige denn überhaupt eine Anschlussmöglichkeit.
Die Kübel sollten ausschließlich über diese Freifallstrecken (des Wassers) gereinigt werden.
Darum auch Rohrbelüfter und Rückschlagventile in der Installation.
Damals wie heute.
Die Schutzbauten verfügen (wahrscheinlich) sehr wohl über eine Entsorgungsmöglichkeit für Abwasser und Fäkalien.
Nur eben nicht in ausreichender Anzahl über alle Etagen, vielleicht eher als zentraler „Entsorgungspunkt“
Und über eine Frischwasserleitung.
Diese Regelung wird auch heute noch Bestand haben für alle Hausinstallationen.
Vielleicht sind hier Sanitärhandwerker die das besser erklären können wie ich.
Zu keiner Zeit waren Spühl- Toiletten direkt mit Trinkwasserleitungen verbunden, obwohl dieses technisch viel einfacher wäre als über Druckspühler oder Vorlagebehälter mit Fallrohren.
Die Gefahr die hier beschrieben oder befürchtet ist, dass bei einem Netzausfall des Trinkwassernetzes, Schmutzwasser durch den potentiell vorhandenen Schlauch der vielleicht noch im Kübel hängt in die Trinkwasserleitungen zurück gesogen wird, und dadurch die Trinkwasserleitungen verschmutzt.
Um dieses Szenario von vornherein auszuschließen sollten halt eben keine Schläuche vorhanden sein, geschweige denn überhaupt eine Anschlussmöglichkeit.
Die Kübel sollten ausschließlich über diese Freifallstrecken (des Wassers) gereinigt werden.
Darum auch Rohrbelüfter und Rückschlagventile in der Installation.
Damals wie heute.
Taktik ohne Technik ist hilflos,
Technik ohne Taktik ist sinnlos.
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- klaushh (†)
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Re: Anrüchige Angelegenheit
Moin!
Das Schreiben der HWW richtet sich ganz offensichtlich nicht an mehrgeschossige Bunker (!), die zumindest in Hamburg regelmäßig mit WC, Sielanschlüssen und Fäkaliengruben ausgestattet waren.
Meine Frage richtet sich an die zahlreichen kleineren Schutzbauten (nicht Bunker!), die über keinen Wasseranschluß und/oder Sielanschluß verfügten. Ich kann mir nicht vorstellen, das es in Deutschland nicht irgendeine Verfahrensanweisung (Vorschrift) gab, wie mit der Leerung und Reinigung der "Trockentoiletten" umzugehen war. Und wie sah es mit der Torfbeschaffung aus?, zumal Torf ja auch ein wertvoller Brennstoff war.
Gruß
klaushh
Das Schreiben der HWW richtet sich ganz offensichtlich nicht an mehrgeschossige Bunker (!), die zumindest in Hamburg regelmäßig mit WC, Sielanschlüssen und Fäkaliengruben ausgestattet waren.
Meine Frage richtet sich an die zahlreichen kleineren Schutzbauten (nicht Bunker!), die über keinen Wasseranschluß und/oder Sielanschluß verfügten. Ich kann mir nicht vorstellen, das es in Deutschland nicht irgendeine Verfahrensanweisung (Vorschrift) gab, wie mit der Leerung und Reinigung der "Trockentoiletten" umzugehen war. Und wie sah es mit der Torfbeschaffung aus?, zumal Torf ja auch ein wertvoller Brennstoff war.
Gruß
klaushh
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Re: Anrüchige Angelegenheit
Anfang der Achziger hatte mein unlängst verstorbener Vater die Bauleitung über den Großschutzraum/Tiefgarage in Ottobrunn, und ich erinnere mich, dass er sich irgendwann kopfschüttelnd über das Fäkalien-Entsorgungskonzept wunderte. Ich weiß noch die im Krisenfall zu installierenden Urinalrinnen, und Fäkal-Einmalbeutel und Sammelbeutel für soundsoviel Stück Einmalbeutel... Ist leider schon zu lange her, um mich noch an Details zu erinnern...
Gruß
Albert
Gruß
Albert