Hallo zusammen,
da mich dieses Thema "leidvoll" beschäftigt, und andere sicherlich auch, hab ich mal ein paar Fragen.
Die "Vernichtung von Verschlusssachen" (V.S.) wird in der Luftwaffendienstvorschrift (L.Dv.) 99 "Verschlusssachen Vorschrift" behandelt. Leider hab ich keine vollständige Ausgabe, sondern nur die ersten rund 10, 15 Seiten, da die Version, die ich mal bei Ebay-Kleineinzeigen erworben habe, nur einen Teil des Einbands beinhaltete. Da Zugabe zu einem Nachlass alles nicht weiter tragisch.
War diese L.Dv. sozusagen die Grundlage für die recht gründliche Vernichtung von Schriftgut der Luftwaffe, oder gab es noch andere Vorschriften / Befehle die hier griffen? Und wenn ja, welche?
Wie war das mit Schriftgut, das höher eingestuft war? Zum Beispiel "Geheim", "Geheime Kommandosache" oder "Geheime Reichssache"(nicht militärisch) ? Gab es hier noch extra Vorschriften? Und falls jemand hat, so würden mich die relevanten Textstellen interessieren.
Der generelle Grundsatz: das jeder nur das wissen sollte, was für seine Aufgaben notwendig war ist allgemein gültig. Der Umgang mit V.S. in der L.Dv. bzw. H.Dv. geregelt. Gab es Sonderbefehle bzw. sind welche bekannt?
Viele Fragen und Stirnrunzeln... vielleicht weiß ja jemand was.
Danke im voraus für Zeit und Mühe.
Gruß aus Hannover
Guido Janthor
Vernichtung von Schriftgut bei der Luftwaffe
- niemandsland
- Forenuser
- Beiträge: 1791
- Registriert: 18.01.2004 11:19
- Ort/Region: GU5 (52.37 9.66)
- Kontaktdaten:
- niemandsland
- Forenuser
- Beiträge: 1791
- Registriert: 18.01.2004 11:19
- Ort/Region: GU5 (52.37 9.66)
- Kontaktdaten: