Cremer hat geschrieben:N'abend
also es gab früher die TK 6 -Schaltung für Bevorrechtigte. D.h. im K-fall waren für ein bestimtmes Gebiet die abgehenden Verbindungen (Wählverbindungen) nicht möglich. Empfang von Telefonagten war immer möglich. TK 6-Berechtigte waren auch Mitglieder z.b. bestimmte Personenkreise beim THW. Ich hatte damals als Fernmeldezugführer eine solche Berechtigung, später im Innenministerium sowieso. Die Berechtigung kostete 100 DM, später 50 €.
Abgeschafft wurde dies durch die weite Verbreitung des ISDN-Netzes und des NGN-Netzes (VOIP). Damit waren deseSchaltungen hinfällig.
Übrigens lagen sämtliche Telefonzellen auf TK-Schaltung, ebenso die Wohnungsdienstanschlüsse(WDAs) des Fernmeldedienstes der Bundespost.
Einen WDA hatten die Bundespostbeschäftigten, die für die Betriebsbereitschaft auch nach Feierabend unbedingt nötig waren.
Die Telefonzellen sollten für Notrufe betriebsbereit gehalten werden.
Die Betätigung der TK-Schaltung war nicht nur im V-Fall vorgesehen, sondern auch bei Stromausfall des öffentlichen Netzes.
Wenn abzusehen war, dass die Batteriestromversorgung zeitlich nicht reicht und kein Notstromaggregat zeitgerecht verfügbar war, sollte dadurch die Laufzeit der lebenswichtigen Anschlüsse verlängert werden.