ich hab diesen Thread absichtlich in "Utopia" gepostet. Denn in einem anderen Forum hat ein User eine Behauptung zu den Aufgaben des BGS im V-Fall gestellt, der ich selbst nicht so ganz zustimme und daher gerne mal die Koryphäen hier befragen wollte
Hier ist die Aussage:
Das mit Kombattantenstatus, Aufbau der Bundeswehr etc. ist mir ja alles klar. Aber im V-Fall hinter dem VRV (auf der falschen Seite) zu kämpfen? Fällt mir irgendwie schwer zu glauben. Eine weitere Recherche meinerseits hat folgenden Text ergeben:grundsätzlich wird es das, aber beim bgs alter form vielleicht doch etwas zutreffend.
man berichtige mich, aber ich kenne es so, das der bgs sich überrollen lassen sollte, um im rücken des feindes ordentlich rabbatz zu machen. und da der bgs damals noch ganz andere ausbildungsmethoden hatte und durfte wie die wehrpflicht-bw ging es gut zur sache. wer nicht wollte konnte ja ins geschäftszimmer gehen und sich din A5 quer gelocht holen.
aber:Am 15.2.1951 wird - auch aufgrund des Kalten Krieges - die Gründung des BGS beschlossen und schon am 22. 3.1951 tritt das Bundesgrenzschutzgesetz in Kraft. In dessen Folge soll der BGS gebildet werden, der in der 30-km Grenzzone "gefährliche Störungen der öffentlichen Ordnung", die gegen die Sicherheit der Grenze gerichtet sind, verhindern soll. Viele ehemalige Wehrmachtssoldaten finden als Offiziere im BGS eine neue Berufsheimat. Die anfänglich 9.000 Männer des BGS unterstehen dem Bundesinnenminsterium, obwohl der BGS in allem eine Art Armee-Ersatz darstellt.
Quelle: http://www.nadir.org/nadir/archiv/Antir ... /t21a.htmlDer BGS wird danach reorganisiert und wieder auf 14.000 Mann aufgestockt. Der BGS soll als Instrument für den inneren Notstandsfall erhalten bleiben und bei Grenzkonflikten als Polizeitruppe "deeskalierend" wirken bzw. als "Puffer" zwischen NATO-Truppen und dem Feind aus dem Osten dienen. Der paramilitärische Charakter des BGS - was die Bewaffnung mit Schützepanzern, Kanonen, Granatwerfern, Panzerfäusten und Maschinengewehren betrifft, wie auch die Ausrüstung, die Unterbringung in Kasernen, die Ausbildung und die Manöver, die auf die militärische Aufstandsbekämpfung angelegt waren und sind - wird am 11.7.1965 nachträglich gesetzlich verankert: der BGS erhält den Kombattantenstatus, d.h. wird im Kriegsfall zur kämpfenden Einheit. Schon 1964 kommt es zu einem gemeinsamen Manöver der US-Streitkräfte mit dem BGS.
Kann das stimmen? Sollte der BGS wirklich zwischen den Machblöcken (oder evtl. sogar dahinter) stehen, wenn es zum V-Fall gekommen wäre? Hier im Forum hab ich auch schon gelesen, dass der BGS im V-Fall aus der Grenzsicherung herausgelöst werden sollte.
Vielleicht kann hier jemand etwas Licht ins Dunkle bringen Vielleicht hat auch jemand das alte Bundesgrenzschutzgesetz (dort müsste sowas ja stehen).
Vielen Dank für Eure Hilfe!
dragon46
PS: Hier ist der Link zu der Diskussion: http://www.sondereinheiten.de/forum/vie ... hp?t=12651