vielleicht für den einen oder andern von Interesse: Scheinanlagen und deren Standortwahl.
Es folgen drei Text-Passagen (Abschrift/Zitat) aus einem 14 Seiten umfassenden Dokument.
Aus: Ausbau und Einsatz der Scheinanlagen im Bereich des Luftgaues XI
Dazu: Ich habe mich für die Abschrift dieser Passagen entschieden, da es für all die Menschen, die sich mit militärischen Flugplätzen und deren Scheinanlagen befassen, hilftreich sein dürfte, zu Wissen, in welchem Bereich um den jeweiligen Platz möglicherweise eine S-Anlage errichtet wurde. Außerdem hab ich bisher noch keine so klare Aussage diesbzgl. gefunden.A. Planung
Da bei Beginn des Luftkrieges vor allem damit zu rechnen war, daß die Bodenorganisation der Luftwaffe Angriffsziel des Gegners sein würde, so lag das Schwergewicht in erster Linie beim Ausbau von Scheinflughäfen zum Schutz der Fliegerhorste. Grundsatz war, daß für jeden einsatzwichtigen Fliegerhorst mindestens ein Scheinflughafen erstellt wurde. An diesem Grundsatz ist nach Möglichkeit trotz der ständigen zahlenmässigen Ausweitung ( vergrösserte Anzahl der Fl.-Horste ) während des ganzen Krieges festgehalten worden und erst die Materialknappheit der letzten Kriegsmonate zwar zur rücksichtslosen Stillegung von Scheinflugplätzen und unbedeutenden anderen S-Anlagen (...). [...]
Bei der Standortwahl der S-Anlagen schälten sich nach den ersten Einsatzerfahrungen hinsichtlich der Entfernungen zu den Schutzobjekten und zu den Ortschaften oder bewohnten Einzelgehöften sehr bald gewisse Grundsätze heraus, woran in der Folgezeit mit geringen Ausnahmen stehts festgehalten wurde. Die Übereinstimmung der Forderung einer taktisch günstigen Entfernung zum dargestellten Schutzobjekt konnte mit der notwendigen Rücksichtnahme auf den Schutz anderer Objekte oder bewohnter Gegenden häufig nur in Form einer Kompromißlösung gefunden werden.
Zu erfüllen war in erster Linie die Bedingung einer dem Schutzobjekt hinsichtlich seiner geographischen und luftbildmässigen Merkmale weitgehend angepassten Lage. Bei dem hiernach notwendigen Abstand war außerdem Rücksicht zu nehmen auf die Bedeutung und insbesondere auf die Flächenausdehnung des Schutzobjekts selber. Bei Fliegerhorsten lag die für ihre Schinflughäfen mit größter Aussicht auf ein erfolgreiches Täuschungsmanöver zu wählende Entfernung zwischen 4 - 6 km. Abweichungen nach der unteren Grenze hin wurden grundsätzlich nicht gebilligt, wohl aber Zugeständnisse nach oben gemacht, so daß teilweise Entfernungen bis zu 15 km zustande kamen. Im praktischen Einsatz zeigte sich in diesen Fällen jedoch stehts die Halbheit derartiger Entschlüsse. Die Täuschungsabsicht wurde auf Grund der großen Entfernungen nicht mehr erreicht.
Zur Quelle: Ich habe die Signatur nicht mehr zur Hand, jedoch sollte mit dem Namen des Dokuments (siehe oben) via "Invenio" die Signatur aus dem Bundesarchiv ermittelbar sein.
Mein Dank an dieser Stelle geht an Theo ( Boiten ) für dieses Dokument. Und an C. Petersen für das abfotografieren im Archiv.
Ohne Hilfe und Unterstützung wären meine Recherchen schon vor Jahren an ihre Grenzen gestoßen. Daher ein dickes Danke schön.
Soweit...
Gruß aus Hannover,
Guido Janthor