GSVBw 45/VrSt Jesberg
- Fieldmouse
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Hallo,
was sagen die Konversionslisten über Jesberg, ?
Ich habe hier folgende Angaben gefunden:
http://books.google.de/books?id=3B5NfOa ... rg&f=false
"Die verhinderte Konversion" v. Achilles/Tegtmeier
darin : 3000 m2 Militärfläche Quelle:Militär in Hessen
4 Bundeswehrsoldaten Quelle BMVG Ressortkonzept 23.5.1991
Waren sonst nicht mehr Personal als 4 Leute in den GSVBW's?
Grüsse
bettika
was sagen die Konversionslisten über Jesberg, ?
Ich habe hier folgende Angaben gefunden:
http://books.google.de/books?id=3B5NfOa ... rg&f=false
"Die verhinderte Konversion" v. Achilles/Tegtmeier
darin : 3000 m2 Militärfläche Quelle:Militär in Hessen
4 Bundeswehrsoldaten Quelle BMVG Ressortkonzept 23.5.1991
Waren sonst nicht mehr Personal als 4 Leute in den GSVBW's?
Grüsse
bettika
„Wer sich nicht an die Vergangenheit erinnern kann, ist dazu verdammt, sie zu wiederholen.“ George Santayana
Hallo Beate,
das klingt ja nun ein bißchen widersprüchlich zu den uns bekannten Fakten. Entweder Konversion einer Postliegenschaft oder aber Konversion einer Bw-Liegenschaft. Wenn die Bw sich dort nur eingemietet hat, kann es nicht unter Bw-Konversion fallen. Dies wäre nur möglich, wenn die Bw die Liegenschaft von der Post übernommen hätte und sie zuletzt verwaltungsrechtlich eine Bw-Liegenschaft gewesen ist.
Viele Grüße
Kai
das klingt ja nun ein bißchen widersprüchlich zu den uns bekannten Fakten. Entweder Konversion einer Postliegenschaft oder aber Konversion einer Bw-Liegenschaft. Wenn die Bw sich dort nur eingemietet hat, kann es nicht unter Bw-Konversion fallen. Dies wäre nur möglich, wenn die Bw die Liegenschaft von der Post übernommen hätte und sie zuletzt verwaltungsrechtlich eine Bw-Liegenschaft gewesen ist.
Viele Grüße
Kai
Hallo Kai,
Fakten gibt es bisher eher zu wenig, die Spekulation war, es gab zur GSVBW
eine Unterkunft, die BW-Liegenschaft war .
Bezeichnung GSVBW 45 OBJ 2 UKFT: das OBjekt 2 war bei den GSVBW die Unterkunft .
Grüsse
Beate
Fakten gibt es bisher eher zu wenig, die Spekulation war, es gab zur GSVBW
eine Unterkunft, die BW-Liegenschaft war .
Bezeichnung GSVBW 45 OBJ 2 UKFT: das OBjekt 2 war bei den GSVBW die Unterkunft .
Grüsse
Beate
„Wer sich nicht an die Vergangenheit erinnern kann, ist dazu verdammt, sie zu wiederholen.“ George Santayana
Moin, immerhin gab es laut dem interessanten Buch von Beate da 24 Zivilbeschäftigte. Waren in GSV nicht nach unserem Stand sowieso etwas mehr Leute drin?redsea hat geschrieben:
das klingt ja nun ein bißchen widersprüchlich zu den uns bekannten Fakten. Entweder Konversion einer Postliegenschaft oder aber Konversion einer Bw-Liegenschaft. Wenn die Bw sich dort nur eingemietet hat, kann es nicht unter Bw-Konversion fallen. Dies wäre nur möglich, wenn die Bw die Liegenschaft von der Post übernommen hätte und sie zuletzt verwaltungsrechtlich eine Bw-Liegenschaft gewesen ist.
Aber: Wenn eine, hier auch ggf. eingemietete, Bw-Besatzung, mit der (Teil-)zivilen Liegenschaft abgebaut wird, fällt das auch möglicherweise unter Bw-Konversion? Bei der Post dürfte es ja anders lauten. (Übrigens ist das indirekt auch Thema im Vorwort des o.g. Buches)
Grüße
"Wir essen jetzt Opa!" Satzzeichen retten Leben!
Zur Orientierung mal die Belegstärke einer GSVBw:
militärisches Personal: 13 Personen
Zivilpersonal der Bundeswehr: 31 Personen
Personal der Deutschen Bundespost (zivil): 15 Personen
militärisches Personal für Datenübertragung der Luftwaffe: 6 Personen
Gesamt: 65 Personen
Die Zahlen stammen aus den Unterlagen der ehemaligen HV 77 Neumünster.
Die mussten nach der Umorganisation der GSVBw's einen Teil des Personals der GSVBw 19 Gettorf noch einige Zeit weiterbeschäftigen...
militärisches Personal: 13 Personen
Zivilpersonal der Bundeswehr: 31 Personen
Personal der Deutschen Bundespost (zivil): 15 Personen
militärisches Personal für Datenübertragung der Luftwaffe: 6 Personen
Gesamt: 65 Personen
Die Zahlen stammen aus den Unterlagen der ehemaligen HV 77 Neumünster.
Die mussten nach der Umorganisation der GSVBw's einen Teil des Personals der GSVBw 19 Gettorf noch einige Zeit weiterbeschäftigen...
"Die einen kennen mich, die anderen können mich!"
- Konrad Adenauer (1876-1967), erster Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland 1949-1963 -
Gorleben is more than a nuclear waste disposal site, it's a lifestyle!
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kuhlmac hat geschrieben:(...) Aber: Wenn eine, hier auch ggf. eingemietete, Bw-Besatzung, mit der (Teil-)zivilen Liegenschaft abgebaut wird, fällt das auch möglicherweise unter Bw-Konversion? Bei der Post dürfte es ja anders lauten. (Übrigens ist das indirekt auch Thema im Vorwort des o.g. Buches)
Hallo Christian,
es ist natürlich eine Frage der Definition des Begriffes "Konversion". Meines Wissens nach findet der Begriff Anwendung auf staatliche Objekte und Liegenschaften (keine natürlich Personen), die in zivile Nutzung übergehen. Ich meine den Begriff allerdings auch schon mal in Zusammenhang mit juristischen Personen gehört zu haben. Staatliche Objekte und Liegenschaften schließt aber bspw. Bahn- und Postobjekte und Liegenschaften ein. Eben von staatlicher -> zivile bzw. privatwirtschaftliche Nutzung.
Aber hier sollten wir uns nicht in eine Richtung verreneen, die uns im Endeffekt nicht weiter bringt. Ich denke wir kommen am ehesten weiter, wenn wir an den letzten Nutzern oder, sofern vorhanden, Verwertern ansetzen.
Viele Grüße
Kai
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Das muss ich nun korrigieren, nachdem Beate von mir unbeabsichtigt eine falsche Auskunft erhalten hatte: Die Liegenschaft der GSVBw 45 JESBERG hatte, wie eine neuerliche Überprüfung von Datenbeständen ergab, 1989 die Anschrift Kellerwaldstraße 1, nicht 8. Die 8 ist auf einen Lesefehler zurückzuführen.bettika hat geschrieben:die Datengrundlage Adresse habe ich noch mal geprüft, aus Bundeswehr 1989 Kellerwaldstraße Nr. 8 , (wurde von dragoner bestätigt)
mein Datensatz Stand Abgabe 3/1996 Kellerwaldstrasse 7
meinen aber beide das gleiche Gelände der GSVBW.