Hallo,
ich beabsichtige einen meiner Meinung verwahrlosten Bahnhof zu fotografieren.
Um diesen Bahnhof zu fotografieren, ist es für mich notwendig den sich in Betrieb befindlichen S-Bahn-Bahnsteig des Bahnhofs zu betreten.
Ist das zulässig, oder gibt es Vorschriften der DB AG die dagegen sprechen?
Für etwaige Antworten vielen Dank in voraus.
Gruß
Hans Ludwig
Fotografieren auf dem Gelände der DB AG
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Bahnsteigkarte....
Hallo,
es gab/gibt die Regelung, daß man ohne gültige Fahrausweis die Bahnsteige nicht betreten durfte (..steht heute noch bei den meisten U-Bahnen).
Für die Bundesbahn gab es mal sog. "Bahnsteigkarten", so eine Art Eintrittskarte für den Bahnsteig. An die Automaten kann ich mich noch gut erinnern, das kostete 10 oder 50 Pfennig ??
Irgendwann sind die Automaten verschwunden. Weiß jemand eigentlich, wann das passiert ist ???
Ich weiß auch noch, daß in der ehemaligen DDR das Fotografieren von Bahnanlagen streng verboten war - jedenfalls habe ich noch eine Belehrung dazu im Hinterkopf, die ich in meiner "grünen" zeit erhalte habe...
Wie gesagt, Fragen kostet ja nichts....
Gruß
Holli
es gab/gibt die Regelung, daß man ohne gültige Fahrausweis die Bahnsteige nicht betreten durfte (..steht heute noch bei den meisten U-Bahnen).
Für die Bundesbahn gab es mal sog. "Bahnsteigkarten", so eine Art Eintrittskarte für den Bahnsteig. An die Automaten kann ich mich noch gut erinnern, das kostete 10 oder 50 Pfennig ??
Irgendwann sind die Automaten verschwunden. Weiß jemand eigentlich, wann das passiert ist ???
Ich weiß auch noch, daß in der ehemaligen DDR das Fotografieren von Bahnanlagen streng verboten war - jedenfalls habe ich noch eine Belehrung dazu im Hinterkopf, die ich in meiner "grünen" zeit erhalte habe...
Wie gesagt, Fragen kostet ja nichts....
Gruß
Holli
Re: Bahnsteigkarte....
Diese Bahnsteigkarten, die sogar kontrolliert wurden (Bahnsteigsperre - kennt das noch jemand?!), wurden 1973 schon abgeschafft, seitdem lungern Fuzzis (vulgo: Eisenbahnfans) rudelweise einfach so auf dem Bahnsteig herum.hollihh hat geschrieben: Für die Bundesbahn gab es mal sog. "Bahnsteigkarten", so eine Art Eintrittskarte für den Bahnsteig. Weiß jemand eigentlich, wann das passiert ist ???
Ich weiß auch noch, daß in der ehemaligen DDR das Fotografieren von Bahnanlagen streng verboten war
Grundsätzlich ist es bei der DB AG so ähnlich wie früher bei der DR Ost: Private Film- und Fotoaufnahmen sind von allen Bereichen, die frei der Öffentlichkeit zugänglich sind (also auch Bahnsteige) erlaubt, solange keine kommerzielle Zwecke verfolgt werden. Dabei hat natürlich die DB AG das Hausrecht und kann, wenn es der Betrieb erfordert, entsprechende Platzverweise aussprechen. Früher in den Vor-Mehdorn-Zeiten konnte man einfach bei der örtlichen Aufsicht höflich nachfragen, heute gibt es nicht nur die Aufsicht nicht mehr, sondern meist auch gleich die ganze Strecke nicht mehr...
Der Schotterschutz (Transportpolizei) der DDR schritt früher eigentlich nur ein, wenn jemand sehr ungeniert von erhöhten Standpunkten (Brücken!!) aus Panoramabilder von kompletten Gleisanlagen machte; in Saalfeld auf der berühmten Bahnhofsbrücke war das ab ca. 1980 auch kein Thema mehr: Die Fuzzis waren in der Überzahl und mussten nur noch am unberechtigten Überschreiten der Gleise gehindert werden. Bahnanlagen fotografieren war also schwierig, die darauf fahrenden Fahrzeuge hingegen waren kein Problem...
Grüße aus Osthessen
- Eisenbahnfreund
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Moin,
es bei der DBAG eine allgemeine Fotografiererlaubnis für private Zwecke. Da es verboten ist, Gleisanlagen und nicht dem öffentlichen Betrieb dienende Anlagen zu betreten, solltest Du ggf. beim Bahnhofschef vorstellig werden.
es bei der DBAG eine allgemeine Fotografiererlaubnis für private Zwecke. Da es verboten ist, Gleisanlagen und nicht dem öffentlichen Betrieb dienende Anlagen zu betreten, solltest Du ggf. beim Bahnhofschef vorstellig werden.
MfG
der Eisenbahnfreund
der Eisenbahnfreund
- FishBowl
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Für uns hier finde ich folgenden Abschnitt äusserst wichtig:
Ich frage mich allerdings, ob das für die Hamburger S-Bahn auch gilt, immerhin fährt die unter DB-Marke.
A propos Bahnsteigkarte...
Ausschnitt aus den Beförderungsbedingungen des Hamburger Verkehrs-Verbundes:
Ich hoffe, ich deute das insofern richtig, dass wir, von öffentlich zugänglichen Bereichen derer Anlagen aus, grundsätzlich frei knipsen und hier veröffentlichen dürfen, ohne um Einzelerlaubnisse anzuhalten.Diese Regelung gilt auch für Foto- und Filmaufnahmen von Hobbyfotografen und -filmern, die sie nicht kommerziell auf eigener Homepage ins Internet einstellen.
Ich frage mich allerdings, ob das für die Hamburger S-Bahn auch gilt, immerhin fährt die unter DB-Marke.
A propos Bahnsteigkarte...
Ausschnitt aus den Beförderungsbedingungen des Hamburger Verkehrs-Verbundes:
Das betrifft auch DB-Anlagen, sofern diese im HVV eingeschlossen und entsprechend markiert sind. Teilweise ist das von Bahnsteig zu Bahnsteig verschieden.§ 6 Beförderungsentgelte, Fahrausweise
-/-
Abgegrenzte Bahngebiete („Fahrkartenpflichtiger Bereich“) dürfen nur mit einem gültigen Fahrausweis oder
Bahnsteigkarte betreten werden.
Die Bahnsteigkarte zum Preis von 0,25 Euro berechtigt innerhalb von einer Stunde nach ihrer Ausgabe zum
Betreten des abgegrenzten Bahngebietes des Bahnhofes, an dem sie gelöst wurde.
Du deudest das richtig, ohne Abstriche. Das trifft auch für Aufnahmen zu, die von Fahrzeugen anderer Eisenbahnunternehmen gemacht werden, wenn sie über das Gleisnetz der DB AG rollen.FishBowl hat geschrieben:Für uns hier finde ich folgenden Abschnitt äusserst wichtig:Ich hoffe, ich deute das insofern richtig, dass wir, von öffentlich zugänglichen Bereichen derer Anlagen aus, grundsätzlich frei knipsen und hier veröffentlichen dürfen, ohne um Einzelerlaubnisse anzuhalten.Diese Regelung gilt auch für Foto- und Filmaufnahmen von Hobbyfotografen und -filmern, die sie nicht kommerziell auf eigener Homepage ins Internet einstellen.
Ich frage mich allerdings, ob das für die Hamburger S-Bahn auch gilt, immerhin fährt die unter DB-Marke.
Unter www.lok-report.de gibt es täglich solche Bilder.
bitti