Verdunkelungsleuchten

Luftschutzbunker, zivile Bunkeranlagen und Schutzbauwerke des 2. Weltkriegs
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EricZ
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Verdunkelungsleuchten

Beitrag von EricZ » 22.07.2007 09:24

Moin,

habe auf der Suche nach Informationen zu einem Bunker an der Geibelstraße in Emden - dem heutigen Kulturbunker Barenburg - ein paar Informationen im Netz gefunden, z.B. diese hier: http://kulturbunker-emden.de

Beim Öffnen der einzelnen Ausstellungstafeln fiel mir dabei auf, daß es damals sog. Verdunkelungsleuchten gegeben hat, siehe hier: http://kulturbunker-emden.de/files/3.pdf

Gab es diese Birnen nur in der abgebildeten blauen Variante?
Danke für weiterführende Antworten! :)

Grüße, Eric
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Oliver
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Beitrag von Oliver » 22.07.2007 11:37

Hi Eric,

also ich kenne zumindest von Bildern auch nur die blaue Variante.
Dachtest du an bestimmte Farben?

Gruß
Oliver

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EricZ
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Beitrag von EricZ » 22.07.2007 11:54

Hallo Oliver,

mir ist nicht bekannt, ob diese Lampen in verschiedenen und wenn ja, in welchen Farben verwendet worden sind. Bestimmte Farben schwirren insofern nicht in meiner Vorstellung herum.

Es spricht sicherlich einiges dafür, daß es Vorschriften gabe, wo diese Glühbirnen zu verwenden und wie diese herzustellen waren.

Grüße, Eric
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Maehler
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Beitrag von Maehler » 22.07.2007 12:13

Es gab auch noch schwarze und rote LS Lampen

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Gravedigger
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Beitrag von Gravedigger » 22.07.2007 12:17

Bei den verdunklungsleuchten kenne ich eigentlich auch nur die matt-blaue Version mit dem kleinen Fenster an der Unterseite. Wenn ich mich richtig erinnere, dann gab es hier im Forum schon mal was dazu.

CU Markus
Zivilisation bedeutet, sich gegenseitig zu helfen von Mensch zu Mensch, von Nation zu Nation. (Henry Dunant)

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Beitrag von Oliver » 22.07.2007 12:35

Hi Eric,

so habe jetzt mal gestöbert in ein paar Büchern und so wie aussiht gab es wohl wirklich nur blaue Lampen- auch wenn diese nicht immer unumstritten waren.

Im schon öfters zitierten "Hampe", habe ich folgendes gefunden:
Komplementärfarbenverdunklung ... von der physikalischen Erkenntnis aus, daß Licht einer bestimmten Farbe (Wellenlängengei) mit einen kumplementärfarbenen Filter am wenigsten durchdrang, theoretisch bei spektraler Farbreinheit sogar überhaupt nicht, was aber praktisch nicht vollständig ZU erzielen war. Große Werkhallen mit großflächigen
Glas-Dächern wurden deshalb in der ersten Zeit des Krieges vielfach dadurch verdunkelt, das man sie mit gelb-roten Lichtquellen beleuchtete und die Glasdächer blau-grün anstrich. Der Verdunklungseffekt war verblüffend, allerdings übte die farbige Lichtwirkung, blau-grün bei Tag und gelbrot bei Nacht, ungünstige physiologische Einflüsse auf die Menschen aus, so daß das Verfahren spater nur noch für Räume angewamdt wurde, in denen nicht ständig gearbeitet wurde.
Infolge des in der Lichttechnik bekannten Purkinjeschen Phänomens, d, h. der beim Obergang vorn Tagessehen mit den Zapfen der Netzhaut; zum Nacht- bzw, Dämmerungssehen mit den Stäbchen der Netzhaut im menschlichen Auge eintretenden Verschiebung des stärkeren Helligkeitseitsvolumens langwelligen (roten) Licht zum kurzwelligen (blauen) Licht, wird bei den geringen Leuchtdichten,die verrdunkelte Lichtquellen aufweisen, blaues Licht viel eher wahrgenommen als rotes oder auch weißes Licht, zumal dieses bei herabgesetzter Leuchtwirkung einen stärkeren Rotanteil hat: als bei normaler Helligkeit. Für eine aus 500 m Höhe nicht wahrnehmbare Beleuchtung,
wie sie die Verdunklung erforderte, war also blaues Licht keineswegs (fehl?) am Platze.
Es kommt hinzu, da6 durch Blaufärbung einer Lichtquelle 80% der von ihr ausgestrahlten Lichtenergie vernichtet werden, was bei der an sich schon geringen Lichtausbeute der Glühlampen der im Kriege gebotenen sparsamsten Energiebewirtschaftung genau entgegenstand.
Der Erlaß der sogenannten Blaulichtverordnung ist daher nur so zu verstehen, daß damals für die Fachdienststellen keine Gelegenheit bestanden haben dürfte, der obersten Staatsführung die Kenntnis von den Besonderheiten des blauen Lichtes und seiner fehlenden Eignung für verdunklungszwecke nahe zu bringen.
In "Die Grundlagen des Luftschutzes von Julius Meyer" heißt es:

a) M a ß n a h m e n i n n e r h a l b der Gebäude.
Blaues Licht ist vorgeschrieben für Verkehrsräume, deren Ausgänge
unmittelbar ins Freie führen (Eingangshallen, Vorräume, Haus-'
eingänge, Windfänge, Flure, Lichtschleusen) sowie für Innenräume, deren
Fenster und Außentüren zwar lichtdicht abgeblendet sind, aber gelegentlich
anter Beibehaltung einer schwachen Beleuchtung geöffnet
werden (z. B. Räume in Krankenanstalten, Schlafzimmer). Solche
Räume sind neben der Normalbeleuchtung mit Blaulichtleuchten auszustatten,
die jedesmal vor dem Aufblenden der Fenster und Außentüren
a n Stelle des weißen Lichtes einzuschalten sind (57). Für die fabrikmäßige
Herstellung blauer Glühlampen sind Richtlinien erschienen (59).
Zulässig ist auch das Vorsetzen blauer Filter. Bis Ende Februar 1942
durften vorhandene Glühlampen auch in einem Tauchverfahren blau
gefärbt werden (58).
58 = a) Reichsminister der Luftfahrt und Oberbefehlshaber der Luftwaffe,
Blaues Licht für Verdunklungszwecke. Vom 22. Nov. 1940. 41 L 48 12
Nr. 18 026/40 (3 I I B ) mit Anlagen: 1. Anweisung für die Herstellung
von blauer Tauchlackfarbe zum Färben von Glühlampen, 2. Anweisung
zum Blaufärben mit Tauchlackfarbe.
b) Reichsminister der Luftfahrt und Oberbefehlshaber der Luftwaffe.
Vom 19. Jan. 1942. Az 41 L 4S 12 Nr. 17 937/41 ( 3 I I I D ) : Blaues
Licht für Verdunklungszwecke.
Und dann habe ich noch diese kritische Aussage zum Thema "Blaues Licht" gefunden in "Tarnung und Verdunklung als Schutz gegen Luftangriffe Zweiggebiete des baulichen Luftschutzes Von Dr.-Ing. Herbert Knothe"
Häufig wird aber die Helligkeit einer Glühlampe von
15 Watt für die Erfordernisse der „eingeschränkten Beleuchtung"
noch zu groß sein. Aus diesem Grunde hat man sich bei
den bisherigen Verdunklungsübungen vielfach damit geholfen,
die von der Industrie für Luftschutzzwecke hergestellten
Blauglas-Glühlampen mittlerer Lichtleistung zu verwenden,
deren Lichtstärke durch das Blaufilter um mehr als 80°/0 gemindert
wird.
Derartige Maßnahmen sind gleichbedeutend mit
Energievergeudung. Gerade im Kriegsfälle, wenn die Gefahr
besteht, daß die Leistungsfähigkeit der Elektrizitätswerke durch
Stockungen in der Betriebsstoffversorgung oder durch teilweise
Zerstörung der Anlagen herabgesetzt wird, muß mit der zur
Verfügung stehenden Energie äußerst sparsam umgegangen
werden. Es empfiehlt sich daher, Spezialglühlampen für die
üblichen Gebrauchsspannungen zu verwenden, deren Lichtleistung
noch unter der einer 15-Watt-Lampe liegen, oder
Glühlampen für Kleinspannung zu benutzen, die bis zu den
kleinsten Leistungen und für Spannungen von T2 Volt und
darunter hergestellt werden. Für diese Spannungen sind Umspanner
erhältlich, die an Stelle der üblichen Glühlampen für
110 oder 220 Volt in die Fassungen eingeschraubt werden
und die kleinen Glühlampen aufnehmen können. Neben der
Energieersparnis liegt der große Vorteil dieser Kleinlampen
darin, daß sie verhältnismäßig preiswert, widerstandsfähig
und in einfacher Weise benutzbar sind. Ein weiterer Vorzug
ist, daß sie mit einem kleinen Abblendeschirm versehen
werden können, wodurch eine Abschirmung des ganzen Beleuchtungskörpers
überflüssig wird. Die Kleinlampen vereinigen
also Spannungsverminderung und Abschirmung mit
denkbar geringem Aufwand. Ihre Verwendung wird daher
in vielen Fällen anderen Verdunklungsmaßnahmen, die
größeren Aufwand an Energie und Kosten verursachen, vorzuziehen
sein.
...
Die Auffassung, daß blaues Licht für Verdunklungszwecke
besonders geeignet ist, weil es auf größere Entfernungen hin
weniger sichtbar ist als Licht irgendeiner anderen Farbe, muß
als irrig bezeichnet werden. Entstanden ist diese Auffassung
dadurch, daß man vor Lichtquellen gleicher Intensität verschiedenfarbige
handelsübliche Farbfilter vorgeschaltet und
eindrucksmäßig festgestellt hat, daß eine blaugefilterte Lichtquelle
nicht so weit sichtbar ist wie andersfarbige Lichtquellen.
Diese Erscheinung ist aber darauf zurückzuführen, daß die
verschiedenen handelsüblichen Farbfilter für die spektrale
Energieverteilung der Lichtquellen ganz unterschiedliche Durchlässigkeiten
besitzen und daß die von den farbigen Filtern
durchgelassene Lichtintensität physikalisch verschieden groß
ist. Die meisten künstlichen Lichtquellen, die heute verwendet
werden, sind Temperaturstrahler mit einem sehr hohen Anteil
an langwelliger (roter und gelber) Strahlung und nur einem
geringen Anteil an kurzwelliger (blauer und violetter) Strahlung.
Ein blaues Filter läßt von einer Lichtquelle nur den geringen
Anteil an kurzwelliger Strahlung durch, ein rotes oder gelbes
Filter dagegen den sehr viel höheren Anteil an langwelliger
Strahlung. Eine blaugefilterte Lichtquelle muß daher folgerichtig
sehr viel dunkler erscheinen als eine rot oder gelb
gefilterte Lichtquelle, da bei ihr ein sehr viel größerer Anteil
der Lichtenergie durch das Filter vernichtet wird. Es ist also
die viel geringere Lichtintensität, die eine blau gefilterte Lichtquelle
dunkler und weniger weit sichtbar erscheinen läßt, nicht
die Lichtfarbe an sich.
Wenn Helligkeiten verschiedener Farbtöne miteinander
verglichen werden sollen, so müssen sie zunächst auf die
gleiche physikalische Grundlage gebracht werden, d. h. es
müssen für die verschiedenen Farbtöne gleiche Helligkeitswerte
geschaffen werden. Es ist also beispielsweise notwendig,
Lichtquellen, deren Licht verschiedenfarbig gefiltert werden
soll, so aufeinander abzustimmen, daß die von den Farbfiltern
durchgelassene Lichtintensität physikalisch gleiche Werte hat.
In einem solchen Fall läßt sich dann eindeutig feststellen,
daß bei schwachen Helligkeiten — nur um solche handelt es
sich ja bei den Lichterscheinungen, die für eine Luftbeobachtung
nicht mehr wahrnehmbar sein sollen — für das an die Dunkelheit
gewöhnte Auge blaues Licht sogar besser sichtbar und auffälliger
ist als Licht irgendeiner anderen Farbe (Purkinjesches
Phänomen).
Hieraus ergibt sich also, daß eine Bevorzugung des blauen
Lichtes für Verdunklungszwecke wegen seines Farbcharakters
nicht gerechtfertigt ist.
Blaufilter sind daher zum Abblenden von Lichtquellen
nicht besser geeignet als die bereits vorerwähnten anderen
Filter, wie Drahtnetze, Blechsiebe usw., die wegen ihrer größeren
Widerstandsfähigkeit gegen mechanische Beanspruchungen vor
Glasfiltern sogar unbedingten Vorzug verdienen.
Welche der vorgenannten Maßnahmen zum Einschränken
der Leuchtwirkung von Lichtquellen jeweils gewählt werden
müssen, wird von den technischen Voraussetzungen und örtlichen
Gegebenheiten abhängen. Daß bei der Einrichtung
neuer Beleuchtungsanlagen sowohl hinsichtlich der Schaltsysteme
als auch hinsichtlich der Bauart der Beleuchtungskörper
die luftschutztechnischen Notwendigkeiten Berücksichtigung
finden müssen, ist eine Selbstverständlichkeit.
In diesem Zusammenhang sei auch erwähnt, daß sich
bei allen Verdunklungsübungen ein weißer Kalkanstrich der
Bordsteine an den Verkehrsstraßen als Hilfsmittel für die Erhöhung
der Verkehrssicherheit sehr vorteilhaft erwiesen hat.
Es wird sich daher empfehlen, bei „Aufruf des Luftschutzes"
auch Geländer, Brückenpfeiler, Gebäudekanten sowie Laternenmasten
und Bäume an Straßenbiegungen bis zu einer Höhe
von etwa 1,50 m mit einem wetterfesten weißen Anstrich zu
versehen, um dadurch die reibungslose und sichere Abwicklung
des Verkehrs zu unterstützen.
So viel mal fürs erste stöbere gerade noch weiter.


Gruß
Oliver

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Beitrag von Oliver » 22.07.2007 12:36

Maehler hat geschrieben:Es gab auch noch schwarze und rote LS Lampen
Hi,

hast du da konkrete Belegstellen, zumindest mit dem roten Licht habe ich auch schon gelesen.

Gruß
Oliver

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Beitrag von Oliver » 22.07.2007 12:43

Hi,

eben auch noch im "Hampe" gefunden...
Die Besonderen Vorschriften des 11. Teiles der Verdunklungsverordnung befaßten sich weitgehend mit: Einzelheiten der Verdunklungsnaßnahnien und der Mittel zu ihrer Durchführung. Sie geben so eine anschauliche Zusammenfassung der Verdunklungstechnik nach dem Stand der Entwicklung zu Kriegsbeginn. Die Verordnung wurde ergänzt durch die Ersten Ausführungsbescimmungen zu § 29 vorn 22. Oktober 1940
(Einführung des Blaulichtes)
und noch ne Fundstelle im besagten Buch von Julius Meyer:
Für beleuchtete Verkehrszeichen und der Verkehrssicherheit dienende
Lichtquellen (Verkehrs- und Warnzeichen, Schildkröten, Haltestellensäulen,
Bau-und Gefahrenstellen) mit Ausnahme von Signalen und Verkehrsampeln
ist Blaulicht vorgeschrieben (57).

56. Reichsminister der Luftfahrt und Oberbefehlshaber der Luftwaffe,
Gütevorschriften für Luftschutz-Verdunklungsmittel (Luftschutz-Verdunklungsstoffe,
-papiere u. dgl.). Anlage zum Erlaß 41 L 48 14 Nr. 16
904/41 (3 I I I D) vom 10. Juli 1941 und Erlaß 14 L 48 14 Nr. 23312/41
(3 I I I D) vom 12. Jan. 1942.
57. Reichsminister der Luftfahrt und Oberbefehlshaber der Luftwaffe,
Erste Ausführungsbestimmungen zum § 29 der Achten Durchführungsverordnung
zum Luftschutzgesetz (Verdunldungsverordnung). Vom
22. Okt. 1940. Veröffentlicht: a) Reichsministerialblatt Nr. 37 vom
1.Nov. 1940; b)in24, Folge8, S.251; c) in 53, Nachtrag Dezember 1940.

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Beitrag von Leif » 22.07.2007 15:35

Hi,
bis zum 3. Juli 1943 sind mindestens 68 Vertriebsgenehmigungen für Verdunklungslampen vergeben worden. Ich habe mal exemplarisch einige Hersteller aus den Listen herausgesucht.

Ansonsten kann ich hierauf verweisen ;)
viewtopic.php?t=789

Viele Grüße,
Leif
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