Leatherman

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aga300
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Multistern

Beitrag von aga300 » 22.11.2006 15:59

Klar, damit bekommt man auch Schalttafeln oder die Steuerpanels von stecken gebliebenen Fahrstühlen auf. :)

TP

Dave2008
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Vorsicht Verstoß gegen das Waffengesetz!

Beitrag von Dave2008 » 05.11.2009 11:01

Zum neuen Einhandmesser der Bw kann ich nur sagen Vorsicht!
Sinnigerweise wurden schon mehrere Soldaten durch die Polizei und weitere Instanzen abgestraft, die dieses Messer auf der Fahrt vom und um Dienst "führten" also zugriffsbereit in der Tasche hatten.
Aufgrund der Feststellmechanik fällt diese Messer unter das Waffengesetz!

MaxB
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Re: Vorsicht Verstoß gegen das Waffengesetz!

Beitrag von MaxB » 05.11.2009 18:31

Dave2008 hat geschrieben:Zum neuen Einhandmesser der Bw kann ich nur sagen Vorsicht!
Sinnigerweise wurden schon mehrere Soldaten durch die Polizei und weitere Instanzen abgestraft, die dieses Messer auf der Fahrt vom und um Dienst "führten" also zugriffsbereit in der Tasche hatten.
Aufgrund der Feststellmechanik fällt diese Messer unter das Waffengesetz!
Hallo Dave,

warum fällt das Messer unter das Waffengesetz? Habe an meinen THW und Feuerwehrhosen jeweils ein PRT von Eickhorn (PRT 2 und PRT 8) Beide besitzen Einhand Öffnung, und sind auch feststellbar, aber diese fallen nicht uner das Waffengesetz

Ich hatte noch keine Probleme bis jetzt

Gruß Max

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ghn5ul
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Beitrag von ghn5ul » 05.11.2009 19:10

Ist aber leider so; Zitat WaffG §43:

(1) Es ist verboten
...
3. Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm zu führen.

(2) Absatz 1 gilt nicht
...
3. für das Führen der Gegenstände nach Absatz 1 Nr. 2 und 3, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt.
Weitergehende Regelungen bleiben unberührt.

(3) Ein berechtigtes Interesse nach Absatz 2 Nr. 3 liegt insbesondere vor, wenn das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient.


Den "anerkannten Zweck" wird übrigens in der Praxis jeder Polizist und jeder Richter anders sehen; diesen Passus hat der Gesetzgeber IMHO bewußt so schwammig formuliert, um es zu ermöglichen, jedes arretierbare Einhandmesser einziehen zu können.

Frag jetzt bitte keiner, on das sinnvoll oder intelligent oder in irgendeiner Weise begründet ist :kotz:
Ich verweise in diesem Zusammenhang auf die gleichermaßen ausufernden wie nutzlosen Diskussionen in den einschlägigen Fachforen.

Baum
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Beitrag von Baum » 05.11.2009 19:20

hallo,

fällt dann ev, das sicher auch hier verschiedentlich bekannte französische Opinel-Taschenmesser hier drunter, denn dieses ist ja auch arretierbar.
Nur rein interessehalber, keine Rechtsberatung natürlich.

Gruß

Baum

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ghn5ul
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Beitrag von ghn5ul » 05.11.2009 19:24

Natürlich keine Rechtsberatung ;)

... aber eine technische: Ein Opinel hat einen Nagelhau, ist also kein Einhandmesser ... :mrgreen:

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twendt
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Beitrag von twendt » 21.12.2009 15:55

Die PTR-Serie von Eickhorn sind Rettungsmittel folglich ein Werkzeug ...
"Eine Behörde hat Entschließungsermessen, wenn sie selbst entscheiden kann, ob sie – bei Vorliegen der tatbestandlichen Voraussetzungen – überhaupt handelt."

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ghn5ul
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Beitrag von ghn5ul » 21.12.2009 19:15

twendt hat geschrieben:Die PTR-Serie von Eickhorn sind Rettungsmittel folglich ein Werkzeug ...
Sollte der gesunde Menschenverstand gebieten, richtig. Leider scheint der, wenn es um die rechtlichen Aspekte des Tragens von Messern geht, ziemlich häufig außer Kraft gesetzt zu sein. Man schaue sich nur den ein oder anderen BKA-Feststellungsbescheid oder so manches LKA-Einzelgutachten an :?

Erschwerend kommt dazu, daß es zu dem oben zitierten Passus des WaffG immer noch keine detaillierte Durchführungsverordnung gibt; mehr als die überaus schwammigen Vorgaben des WaffG haben also weder Messerträger noch Polizei an der Hand - honi soit qui mal y pense :holy:

Man muß also davon ausgehen (und die Erfahrungen der Praxis deuten leider darauf hin), daß die meisten Polizeibeamten selbst keine 100%ige Klarheit über die Umsetzung haben (wenn sie den Wortlaut überhaupt präsent haben und nicht vollkommen falsch zitieren).
Wer könnte es einem Beamten da verübeln, wenn er - getreu dem Motto: lieber auf Nummer sicher gehen - auch schonmal ein Messer einzieht, über dessen Einordnung er sich nicht richtig im Klaren ist, auch wenn es vielleicht bei fachlich fundierter Prüfung den Buchstaben des Gesetzes entsprochen hätte?

Alles in allem kommt man ziemlich schnell zu dem Schluß, daß es ziemlich riskant sein kann, sich auf den Werkzeugstatus von Einhand-Rettungsmessern zu verlassen ...

Bedenken dieser Art könnten übrigens durchaus auch die Firma Eickhorn geritten haben, als sie beschlossen haben, eben genau diese PRT-Rettungsmesser in einer Zweihandversion auf den Markt zu bringen :8):

Bernhard_63
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Beitrag von Bernhard_63 » 02.01.2010 22:39

Hallo,

a) ich bin mit diesem Leatherman hier

http://www.smartknives.com/Leatherman-M ... ce-XE6.htm

sehr zufrieden. Der passt in die normale Hosentasche und kann fast alles was ich so nebenbei brauche. Nachteil: Feststellfunktion der Schraubendreher fuer Dauereinsatz nicht optimal.

b) Noch etwas ganz gemeines:
http://lustich.de/bilder/andere/armeemesser/

Viele Gruesse und ein gutes neues Jahr!
Bernhard

StoMunNdlg

Beitrag von StoMunNdlg » 03.01.2010 20:20

Also ich habe ein Multitool von Walther - gabs bei uns im WaLa gerade günstiger - und bin nicht sonderlich zufrieden. Als erstes löste sich die Schraube die das ganze Ding zusammen hält, das ließ sich mit etwas Schraubenlack beheben. Nun ist es inzwischen so, das bei der kleinen Kombi Zange die beiden Backen nicht mehr ganz schließen - gebrauch somit ausgeschlossen kann man nichts mehr mit fassen.

Find grad die bezeichnung nicht - reiche ich nach.
Hätte von der Firma Walther mehr erwartet - sowas allerdings garnicht.

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