Massiver Bunker auf Flugplatz
Hallo,
vor etwa zwei oder drei Jahren habe ich in einem Schriftstück nebenbei gelesen, daß es das Ziel der Bundesregierung ist, sämtliche Bunker und nicht mehr benötigte Bauten aus der NS-Zeit, die sich im Bundesbesitz befinden, zu verwerten bzw. zu beseitigen. Dafür sollen für die nächsten Jahre entsprechende Mittel im Bundeshaushalt eingestellt werden. Scherpunktmäßig war bei den Etatmitteln an den Westwall gedacht. Kann leider keine konkrete Quelle mehr nennen, da ich das Schriftstück nicht kopiert habe. Mir ging es damals um Flugplätze und nicht um den Westwall.
Zu diesem Thema gab es auch einen kurzen Bericht in einer Münchner Zeitung, ich meine es war die SZ.
@ 75118: Zu Gablingen:
Geht es jetzt los mit dem Neubau der JVA?
Sind die Werfthalle, die kleinen Flugzeughallen, Feuerwehr und Flugleitung auch schon weg?
Viele Grüße
Günter
vor etwa zwei oder drei Jahren habe ich in einem Schriftstück nebenbei gelesen, daß es das Ziel der Bundesregierung ist, sämtliche Bunker und nicht mehr benötigte Bauten aus der NS-Zeit, die sich im Bundesbesitz befinden, zu verwerten bzw. zu beseitigen. Dafür sollen für die nächsten Jahre entsprechende Mittel im Bundeshaushalt eingestellt werden. Scherpunktmäßig war bei den Etatmitteln an den Westwall gedacht. Kann leider keine konkrete Quelle mehr nennen, da ich das Schriftstück nicht kopiert habe. Mir ging es damals um Flugplätze und nicht um den Westwall.
Zu diesem Thema gab es auch einen kurzen Bericht in einer Münchner Zeitung, ich meine es war die SZ.
@ 75118: Zu Gablingen:
Geht es jetzt los mit dem Neubau der JVA?
Sind die Werfthalle, die kleinen Flugzeughallen, Feuerwehr und Flugleitung auch schon weg?
Viele Grüße
Günter
Das Schriftstück würde mich auch interessieren.
Von französischen Freunden wurde verschiedentlich vorgetragen: Wenn die Deutschen ihre Bunker in die französische Landschaft gesetzt haben, sollen sie die auch wieder wegräumen! Durchaus nachvollziehbar...
Allerdings fraglich, ob dieses deutsche Vorgehen mit Frankreich und anderen betroffenen Ländern überhaupt abgesprochen ist - oder ob es nur um Bunker etc. in Deutschland geht.
gruß EP
Von französischen Freunden wurde verschiedentlich vorgetragen: Wenn die Deutschen ihre Bunker in die französische Landschaft gesetzt haben, sollen sie die auch wieder wegräumen! Durchaus nachvollziehbar...
Allerdings fraglich, ob dieses deutsche Vorgehen mit Frankreich und anderen betroffenen Ländern überhaupt abgesprochen ist - oder ob es nur um Bunker etc. in Deutschland geht.
gruß EP
Hallo,
in dem Schriftstück ging es nur um Bunker, die im Bundeseigentum befinden und nicht benötigt werden. D.h. Bunker im Ausland oder im Besitz der Bundesländer, Städte und Gemeinden sind davon nicht betroffen. Als offizieller Grund für die Beseitigung der Westwallbunker wurde die Verkehrssicherungspflicht angeführt.
Wie geschrieben, habe ich das Dokument (PDF) nicht kopiert. Im Bundeshaushalt müßten sich jedoch die eingestellten Mittel für die Beseitigung finden und irgendwo in den zugehörigen Akten der obige Hinweis. Damals (2003 ?) war das alles öffentlich zugänglich und über Google aufzufinden.
Viele Grüße
Günter
in dem Schriftstück ging es nur um Bunker, die im Bundeseigentum befinden und nicht benötigt werden. D.h. Bunker im Ausland oder im Besitz der Bundesländer, Städte und Gemeinden sind davon nicht betroffen. Als offizieller Grund für die Beseitigung der Westwallbunker wurde die Verkehrssicherungspflicht angeführt.
Wie geschrieben, habe ich das Dokument (PDF) nicht kopiert. Im Bundeshaushalt müßten sich jedoch die eingestellten Mittel für die Beseitigung finden und irgendwo in den zugehörigen Akten der obige Hinweis. Damals (2003 ?) war das alles öffentlich zugänglich und über Google aufzufinden.
Viele Grüße
Günter
Schade das es immer wieder zu solchen Abrissaktionen kommt.wolfi hat geschrieben:Der Bunker befand sich auf dem ehemaligen Dornier-Flugplatz München/Oberpfaffenhofen.
Der Teil,auf dem die Firma RUAG ihren Sitz hat,wurde vor kurzem geöffnet und war frei zugänglich.
Stehen denn solche Gebäude nicht unter Denkmalschutz?
Nicht jeder Bunker oder jedes Bauwerk aus dieser Zeit steht automatisch unter Denkmalschutz. Da müssen schon ein paar Kriterien erfüllt sein.
Gruß
Patchman
Gruß
Patchman
Wer die Vergangenheit nicht kennt, ist dazu verdammt, sie zu wiederholen.
www.berliner-unterwelten.de
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Böse gesagt, in manchen Bundesländern braucht man viel Überzeugungskraft, um ein militärisches Bauwerk aus dieser Zeit überhaupt unter Denkmalschutz gestellt zu bekommen.patchman hat geschrieben:Nicht jeder Bunker oder jedes Bauwerk aus dieser Zeit steht automatisch unter Denkmalschutz. Da müssen schon ein paar Kriterien erfüllt sein.
Gruß
Patchman
Da scheint es nach dem Motto zu gehen: Plattgemacht = aus den Augen = aus dem Sinn.
MfG
Zf
Hallo!
Denkmalschutz ist in D grundsätzlich Ländersache und wird in jedem Bundesland anders gehandhabt.
In Bayern tut man sich mit Denkmalschutz für neuzeitliche Objekte ganz besonders schwer. Das Grundproblem liegt darin:
"Unserer Auffassung nach kann von den baulichen Anlagen ... jede für sich genommen in eigenständiger Weise als Baudenkmal einen hohen Zeugniswert reklamieren. Das drückt sich auch in den Publikationen aus, die über diese Gebäude bereits vorliegen" (Zitat aus eine Schreiben des BayLfD, 2002)
D.h. militärische Zweckbauten müßen sich an Barockschlösser messen lassen, damit sie überhaupt eine Chance auf Denkmalschutz haben.
Der Kern des Problem findet sich jedoch im zweiten Satz. Militärische Zweckbauten unterliegen normalerweise der Geheimhaltung. Die von den Denkmalschützern geforderten Publikationen, z.B. in Architekturfachzeitschriften, existieren deshalb nicht. Publikationen über militärische Zweckbauten erscheinen zuerst in der militärhistorisch orientierten Fachpresse und der Modellbauszene. Diese Publikationen werden von den Denkmalschützern jedoch nicht anerkannt, da die architketonische bzw. kunsthistorische Komponente fehlt.
Als Referenz für einen Denkmalschutzantrag taugen militärhistorische Bücher erst dann, wenn die Architekten erwähnt werden, die die jeweiligen Bauten entworfen, geplant und ausgeführt haben. Außerdem sollte ggf. erwähnt werden, welcher Architekturschule die Architekten entstammten. Falls neuartige oder außergewöhnliche Baumethoden angewandt wurden, sollten auch die ausführenden Baufirmen erwähnt werden.
Was tun: Publizieren, publizieren, publizieren, ...
nicht nur im Internet, sondern in Buchform und die Belegexemplare immer schön an die Nationalbiblothek bzw. die bayerische Staatsbiliothek, usw. schicken. Nur was in deren Verzeichnissen gelistet ist, taugt als Referenz für den Denkmalschutzantrag.
Viele Grüße
Günter
P.S.: Im Rahmen der aktuellen Behördenreform wird die Zuständigkeit für die Einstufung eines Denkmals von Landesamt für Denkmalpflege (BayLfD) auf die Landratsämter verlagert. D.h. das BayLfD wird eine Behörde sein, die sich nur noch mit sich selbst beschäftigt. Ganz abschaffen hat man sich dann doch (noch) nicht getraut. Damit dürfte Der Denkmalschutz für militärische Bauten in Bayern zukünftig praktisch unmöglich sein. Bei den wenigen geschützen Militärbauten ist davon auszugehehen, daß die Landratsämter den Denkmalschutz bei Aufgabe der Liegenschaften durch die Bundeswehr streichen um eine effiziente Verwertung der Grundstücke zu ermöglichen.
Denkmalschutz ist in D grundsätzlich Ländersache und wird in jedem Bundesland anders gehandhabt.
In Bayern tut man sich mit Denkmalschutz für neuzeitliche Objekte ganz besonders schwer. Das Grundproblem liegt darin:
"Unserer Auffassung nach kann von den baulichen Anlagen ... jede für sich genommen in eigenständiger Weise als Baudenkmal einen hohen Zeugniswert reklamieren. Das drückt sich auch in den Publikationen aus, die über diese Gebäude bereits vorliegen" (Zitat aus eine Schreiben des BayLfD, 2002)
D.h. militärische Zweckbauten müßen sich an Barockschlösser messen lassen, damit sie überhaupt eine Chance auf Denkmalschutz haben.
Der Kern des Problem findet sich jedoch im zweiten Satz. Militärische Zweckbauten unterliegen normalerweise der Geheimhaltung. Die von den Denkmalschützern geforderten Publikationen, z.B. in Architekturfachzeitschriften, existieren deshalb nicht. Publikationen über militärische Zweckbauten erscheinen zuerst in der militärhistorisch orientierten Fachpresse und der Modellbauszene. Diese Publikationen werden von den Denkmalschützern jedoch nicht anerkannt, da die architketonische bzw. kunsthistorische Komponente fehlt.
Als Referenz für einen Denkmalschutzantrag taugen militärhistorische Bücher erst dann, wenn die Architekten erwähnt werden, die die jeweiligen Bauten entworfen, geplant und ausgeführt haben. Außerdem sollte ggf. erwähnt werden, welcher Architekturschule die Architekten entstammten. Falls neuartige oder außergewöhnliche Baumethoden angewandt wurden, sollten auch die ausführenden Baufirmen erwähnt werden.
Was tun: Publizieren, publizieren, publizieren, ...
nicht nur im Internet, sondern in Buchform und die Belegexemplare immer schön an die Nationalbiblothek bzw. die bayerische Staatsbiliothek, usw. schicken. Nur was in deren Verzeichnissen gelistet ist, taugt als Referenz für den Denkmalschutzantrag.
Viele Grüße
Günter
P.S.: Im Rahmen der aktuellen Behördenreform wird die Zuständigkeit für die Einstufung eines Denkmals von Landesamt für Denkmalpflege (BayLfD) auf die Landratsämter verlagert. D.h. das BayLfD wird eine Behörde sein, die sich nur noch mit sich selbst beschäftigt. Ganz abschaffen hat man sich dann doch (noch) nicht getraut. Damit dürfte Der Denkmalschutz für militärische Bauten in Bayern zukünftig praktisch unmöglich sein. Bei den wenigen geschützen Militärbauten ist davon auszugehehen, daß die Landratsämter den Denkmalschutz bei Aufgabe der Liegenschaften durch die Bundeswehr streichen um eine effiziente Verwertung der Grundstücke zu ermöglichen.
Schutz des Westwalls
Im Mai findet in Bonn eine Fachtagung mit dem Thema:
"Zukunftsprojekt Westwall"Statt. Vielleicht hat jemand Interesse.
Als Anhang das Programm. Ich glaube, dass NRW den Richtigen Weg geht.
"Zukunftsprojekt Westwall"Statt. Vielleicht hat jemand Interesse.
Als Anhang das Programm. Ich glaube, dass NRW den Richtigen Weg geht.
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