Ausweichsitze Ämter und Behörden

Zivile bzw. nicht-militärische Schutzbauwerke und Anlagen des Kalten Krieges
Gast

Ausweichsitze Ämter und Behörden

Beitrag von Gast » 09.01.2005 13:36

Hallo,

als ehemaliger Wehrdienstleistender in einem Fernmelderegiment
habe ich natürlich Interesse an den Ausweichsitzen der verschiedenen Ämter und Bundesbehörden in Deutschland.
Hat von euch jemand eine Übersicht welche der diversen HQ´s
außer Marienthal in den letzten Jahren geschlossen oder zurückgebaut wurde?



Gruß
Michael

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derlub
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Beitrag von derlub » 13.01.2005 01:32

Hi!
Schau mal unter www.kommandobunker.de.
Da sollte was dabei sein.

Harry (†)

Beitrag von Harry (†) » 13.01.2005 02:28

Diverse HQs ist gut. Soviele waren das nicht...

Gast

Beitrag von Gast » 13.01.2005 11:19

Hallo,

HQ Heer
HQ San
HQ BMVG
HQ NSA
HQ weiswasichnoch.....


waren jetzt nur die mir bekannten...dürften aber bestimmt noch ein paar mehr geben.....


Michael
:)

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Godeke
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Beitrag von Godeke » 13.01.2005 12:08

Hallo Michael :) ,

mach Dir doch erst mal die Mühe und schau Dir über die Forums-Suche die verschiedenen Threads zu diesem Fragenkomplex an. Da wurde schon viel geschrieben und mitgeteilt.

Sofern irgendetwas an diesen Liegenschaften noch aktiv sein sollte, wirst Du hier natürlich nichts finden...

Außerdem ist Deine Frage sehr unkonkret und weitläufig gefaßt. Einfacher wäre es, sich konkret mit einem bestimmtem Objekt zu beschäftigen und dazu auch einmal das eigene Wissen anzubieten. Dann würde sicherlich auch mehr an Antworten kommen.
Wenn ich lange an einer bestimmten Sache recherchiert habe, dann überlege ich mir schon, ob und wie ich die Ergebnisse bekanntmache.
...und jetzt noch mal schnell zu www.thw-lueneburg.de , der aktuellen Seite mit News aus der wunderbaren Welt des Helfens!

Gast

Beitrag von Gast » 13.01.2005 22:11

Hallo,
natürlich hast du recht damit das man die Frage hätte genauer
stellen sollen, ich gebe mir Mühe bin ja noch nicht solange dabei...

Mein interesse an dem Thema kommt daher das ich in meiner
Wehrdienstzeit bei einer Einheit tätig war die einige HQ´s im Ernstfall hätte besetzen und Fernmeldemäßig betreiben sollen.

Aus meiner Dienstzeit bekannt sind mir HQ BMVG, und HQ NSA,
und die Fernmeldeeinrichtungen in meiner Kaserne in Kastellaun.
Damals hieß es eben halt nur wir fahren nach Mthal, oder nach
xyz, oder nach abcd zur Übung. Das war halt ziemlich normal
das man grade mal so in ein HQ für ein paar tage zur Übung
eingezogen ist. Im Nachhinnein ist natürlich Schade das man zu
dieser Zeit nicht soviel Interresse an solchen Sachen hatte....

Gruß

Michael :crazy:

ladykracher
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Beitrag von ladykracher » 17.01.2005 18:19

Hallo!

@MichaelM:

Was bedeutet denn nun HQ NSA? Doch wohl nicht National Security Agency oder :?:

Gruss
Philipp

HW (†)
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Beitrag von HW (†) » 17.01.2005 19:17

Die Frage von MichaelM ist gar nicht so uninteressant. Es gab die HQ ja an verschiedenen Orten, die auch im Zuge der Auflösungen wechselten. So war das HQ Heer von 1996 bis 2002 im Bunker Erwin in Börfink. Betreut wurde es damals vom FmRgt 310 aus Koblenz.
Im Hundsrück ist mir noch ein HQ bekannt, welches aber noch aktiv ist und daher die Örtlichkeit hier nicht genannt werden kann.

Aber wie Godeke schon schreibt, am besten gezielte Fragen stellen bzw. eine Übersicht erstellen wie z. B.
HQ Heer
Von 19.. bis 19.. in ........
Von 19.. bis 19.. in
Von 19.. bis 20.. in

Und es gab ja so viele HQ und Örtlichkeiten, wenn ich jetzt die Armeen noch dazu nehme, die mal in der BRD waren und jetzt auch noch sind. Mir fällt da gerade noch das aktive HQ AIRNORTH ein.
Die Grenze der Geheimhaltung ist da, wo es sich noch um aktive HQ-Orte handelt.

Harry (†)

Beitrag von Harry (†) » 17.01.2005 19:37

>Die Grenze der Geheimhaltung ist da,

Die Grenze ist DA wo ich die Genehmigung habe bspw etwas zu veröffentlichen...

Uff ich hatte den

:holy: ;)
vergessen

HW (†)
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Beitrag von HW (†) » 18.01.2005 10:32

Harry, die Genehmigung musst Du aber dem webmaster schriftlich vorlegen. ;)

In der Regel interessiert uns ja die Vergangenheit, wenn auch manchmal etwas aus der aktiven Gegenwart berichtet wird. Das geschieht aber meistens mit der Begründung, dass wir dann die Vergangenheit besser verstehen.

Etwas Allgemeines noch zu Geheimhaltung:
Zur Veröffentlichung von eingestuften geheimhaltungsbedürftigen Tatsachen gibt es keine Genehmigung. Wenn es als Verschlussssache eingestuft ist, kann es auch keine Genehmigung zur Veröffentlichung geben. Wenn eine Genehmigung zur Veröffentlichung gegeben werden soll, muss die Einstufung als Verschlusssache aufgehoben werden. Und das kann in der Regel nur derjenige, der die Einstufung veranlasst hat und das dann auch nur nach eingehender Prüfung, wie schwer die Nachteile durch die Veröffentlichung sein können.
Oft meint man, wenn z. B. eine Tatsache die als Verschlusssache eingestuft ist, egal ob jetzt beim Militär, bei Behörden oder in der freien Wirtschaft (auch da findet man ggf. eingestufte Verschlusssachen) und die jetzt von einer Zeitschrift/Zeitung veröffentlicht wird, können andere das dann auch veröffentlichen, weil es einer ja schon getan hat. Diese Auffassung ist aber falsch und wie falsch sie ist merkt man dann, wenn z. B. eine richterlich angeordnete Hausdurchsuchung erfolgt (kommt ab und zu mal vor).
Das war nicht direkt auf den Beitrag von Harry bezogen, sondern nur mal wieder ganz allgemein in Erinnerung gerufen.

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