Folgenden Internen Runderlass von 1938 gebe ich mal zum besten, die offensichtlichen Tippfehler habe ich mal berichtigt (bis auf den in der Adresse... ) , die anderen, inhaltlichen bzw. sprachlichen Sachen mal so gelassen, auch das Absatzbild. Die Straßenbenennungen wurden wohl auf der Rückseite auszugsweise dem örtlichen Empfänger angepaßt.
Abschrift!
Der Generalinspektor Berlin, den 16. Juni 1938
für das deutsche Strassenwesen Pariserplatz 3
Nr.1412 - 76o -L 11.
Runderlass Nr. 15/38
(nicht veröffentlichen)
An die
Obersten Strassenbaubehörden der
Länder und preussischen Provinzen
Betr.: Strassenverkehrsordnung, Ortstafeln und Wegweiser.
------------------------------
In Anlage 1 der St. V. O. ist unter den Hinweis-
zeichen Bestimmung über die einheitliche Beschriftung der Ortstafeln
und Wegweiser nach Nahzielen und Fernzielen getroffen worden. Ihre
Durchführung nach gleichen Gesichtspunkten ist nur durch Anordnung
von zentraler Stelle möglich. Ich habe daher ein Verzeichnis aller
Nah- und Fernziele für jede Reichsstrasse aufgestellt und festge-
legt, von dem ich Ihnen eine Anzahl Abdrucke in besonderer Sendung
zustelle. Die künftige Wegweisung auf den Reichsstrassen hat aus-
schliesslich nach diesem Verzeichnis zu erfolgen. Mit Rücksicht auf
die Materialknappheit sind jedoch zunächst nur die zur Ergänzung der
vorhandenen Beschilderung notwendigen Neuaufstellungen und die durch
die Neuregelung unerlässlichen Änderungen an der vorhandenen Be-
schilderung durchzuführen. Im übrigen sind die vorhandenen Schilder,
deren Beschriftung nicht durch übermalen geändert werden kann,
zunächst aufzubrauchen, soweit die einstweilige Beibehaltung abweichend
der Beschriftung für die Übergangszeit verantwortlich werden kann.
Ich bin also mit einer schrittweisen Einführung der neuen Nah- und
Fernziele einverstanden, muss jedoch aus örtlicher Zweckmässigkeit
etwa gewünschte Änderung des Verzeichnisses von meiner zuvorigen
Zustimmung abhängig machen,
Die Verwaltungen haben innerhalb Ihres Bereichs
durchzusetzen, dass das Verzeichnis, soweit nötig, auch der wegwei-
senden Beschilderung der anderen Strassenbaulastträger, vor allem
auf den Durchgangs- und Ausfallstrassen der Städte, zu Grunde
gelegt wird.
Für den Bereich des Landes Österreich ergeht noch
besondere Anweisung.
I.A.gez.Unterschrift.
b.w.
Auszug aus dem Verzeichnis der Fern- und Nahziele.
1.) Maastricht - Aachen - Jülich - Neuss - Düsseldorf –
Ratingen - Essen - Bochum - Dortmund - Unna - Werl –
Soest - Erwitte - Geseke - Paderborn - Horn - Hameln -
Elze - Hildesheim - Braunschweig - Helmstedt - Magdeburg
Burg - Genthin - Brandenburg - Potsdam - Berlin –
Müncheberg - Küstrin - Landsberg - Friedeberg - Deutsch-
krone - Schlochau - Marienburg - Elbing - Braunsberg -
Königsberg - Taplacken - Insterburg - Gumbinnen - Stallu-
pönen - Kowno
61) Lünen - Kamen - Dortmund - Hamm - Beckum - Wiedenbrück -
Gütersloh -. Bielefeld - Herford - Minden - Petershagen –
Uchte - Sulingen - Bassum, Bremen .
63) Münster, Drensteinfurt - Hamm - Werl - Menden, Iserlohn.
233) Münster , Werne - Kamen - Unna - Iserlohn.
Stellt sich mir natürlich die Frage: Gibt es solche "übermalten" Schilder, und wie wurden die (unterstrichenen) Fernziele definiert? Bei vielen Orten ist es klar, aber Lünen oder Gumbinnen? Und warum Maastricht als Bestandteil der R (F)1? Interessant auch, dass der "Bund" die Reichsstraßennummerierung so übernommen hat.
Zu diesem Erlaß gab es vier Wochen später einen weiteren, ergänzenden und sehr interessanten. Den gibt es hier auch demnächst.