Neutralität von Sylt?

Militärische Objekte und Anlagen ab 1945
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Kai
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Beitrag von Kai » 12.09.2006 17:48

Björn hat geschrieben: Desweiteren sollten auch andere "Lazarettinseln" eingerichtet werden, wie z.B. Norderney und Wangerooge. Und natürlich nicht zu vergessen: die holländischen Inseln, auf denen größtenteils auch deutsche Lazarette betrieben werden sollten....
Sorry,das ich hier altes Zeug ausgrabe aber ich möchte noch hinzufügen das es auf Norderney ein Depot gab in dem eine(oder mehrere?)Reservelazarettgruppe(n) untergebracht war.Auch hat der Fährhafen Norddeich ein Bahnanschluß.Auf Wangerooge ist meines Wissens so eine Reservelazarettgruppe nicht gewesen aber der Fährhafen Harlesiel hatte auch einen Bahnanschluß.
Auf beiden Inseln besitzt die Bundeswehr Liegentschaften.Beide Häfen sind auch in den 70er/80er Jahren mit Rampen für Landungsboote oder Fähren ausgebaut worden.Keine Ahnung ob die Rampen für den Zweck angelegt worden sind.

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Beitrag von Björn » 12.09.2006 19:43

Kleiner Nachtrag:

Auf Wangerooge befindet sich nur ein Erholungsheim und eine Marinesignalstelle (bis heute).

Auf Norderney lagen dagegen die Reservelazarettgruppen 7202 und 7203 und früher ebenfalls ein Erholungsheim.

In Sylt-Ost lagen die ResLazGrp 6103 und 6110. Außerdem gibt es in der Nähe ein weiteres Erholungsheim.

In Hörnum (ebenfalls auf Sylt) lagen die Gruppen 6101, 6108 und 6109. Daneben noch drei Untersuchungsstellen des Sanitätsdienstes und eine Feldprosektur (alle vier mit der Nummer 6101). Und nicht zu vergessen das Sanitätskommando 600 und das Sanitätsausbildungszentrum 600. Gerade Sylt wäre also eine wahre "Lazarettinsel" geworden...

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Beitrag von Hoffi28 » 13.09.2006 04:55

Ranet hat geschrieben:Wenn es zu einem Konflik zwischen Ost und West gekommen wäre,
hätte es keine neutralen Gebiete gegeben.
In der Theorie kann man vieles festlegen.Wieviel Lararette hätten
wir den noch bei einer atomaren Auseinandersetzung gebraucht.
Schaut Euch mal die Stoßrichtungen des Warschauer Vertrages an.
Wir in Ost und West hätten die meisten Opfer gebracht.Oder anders, wieviel von uns wären denn noch übrig gegelieben?

Wir können nur zufrieden sein, das es zu keinem bewaffneten Konflikt gekommen ist. Dagegen wäre der II. WK ein Kinderspiel
gewesen.
Lassen wir doch mal den atomaren Teil aussen vor...
Warum hätte der Warschauer Pakt Sylt oder die anderen Inseln, angreifen sollen? Die Marschrichtung war doch in Richtung Rhein, und das so schnell wie möglich!
Ok, Sylt oder die anderen Inseln als neutral zu bezeichnen ist vielleicht etwas misslungen, aber dort hätte wahrscheinlich relative "Ruhe" geherrscht (wohl wenige bis keine strategische Ziele für Luftangriffe/Raketenangriffe), also die richtigen Orte für Lazarette.

Nichts desto trotz, können wir alle froh sein, das alles nur Planspiele geblieben sind.

Gruß
Tim

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Beitrag von Kai » 13.09.2006 11:08

Mit Sylter Sanis haben wir mal ne riesige San-Übung in Karup/DK gemacht.War sehr interessant.Da wurde jede Menge Material bewegt.
Was ist bitte eine Feldprosektur??

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Michael aus G
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Beitrag von Michael aus G » 13.09.2006 15:40

Hi,

schau hier: Prosektur
Gib mir genügend Schubkraft und ich bringe dir ein Klavier zu fliegen!

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katschützer
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Beitrag von katschützer » 13.09.2006 19:16

Björn hat geschrieben:Kleiner Nachtrag:

Auf Wangerooge befindet sich nur ein Erholungsheim und eine Marinesignalstelle (bis heute).

Auf Norderney lagen dagegen die Reservelazarettgruppen 7202 und 7203 und früher ebenfalls ein Erholungsheim.

In Sylt-Ost lagen die ResLazGrp 6103 und 6110. Außerdem gibt es in der Nähe ein weiteres Erholungsheim.

In Hörnum (ebenfalls auf Sylt) lagen die Gruppen 6101, 6108 und 6109. Daneben noch drei Untersuchungsstellen des Sanitätsdienstes und eine Feldprosektur (alle vier mit der Nummer 6101). Und nicht zu vergessen das Sanitätskommando 600 und das Sanitätsausbildungszentrum 600. Gerade Sylt wäre also eine wahre "Lazarettinsel" geworden...
Moin,

auch auf dem inselnahen Festland gabs einiges an Kapazität.
Spontan fallen mir BW-Apotheke in Husum und SanMat-Depot in Immenstedt ein. In Wester-Ohrstedt und Husum wurde etliches an SanMat gewartet (Kabinen etc.)

MfG
Bei strenger Pflicht
Getreu und schlicht

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kuhlmac
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Beitrag von kuhlmac » 15.09.2006 18:57

Hoffi28 hat geschrieben: Warum hätte der Warschauer Pakt Sylt oder die anderen Inseln, angreifen sollen? Die Marschrichtung war doch in Richtung Rhein, und das so schnell wie möglich!
Ok, Sylt oder die anderen Inseln als neutral zu bezeichnen ist vielleicht etwas misslungen, aber dort hätte wahrscheinlich relative "Ruhe" geherrscht (wohl wenige bis keine strategische Ziele für Luftangriffe/Raketenangriffe), also die richtigen Orte für Lazarette.

Nichts desto trotz, können wir alle froh sein, das alles nur Planspiele geblieben sind.
Gruß
Tim
Ich gebe dir recht.
Indirekt war aber sowas wie "neutrale Gebiete" vorgesehen, sicher nicht nur in Sylt / NF / Ostriesland + Inseln.

Die ZDv 15/6 der Bw, die u.a bei mir steht ;) , sah sowas, in Übereinstimmung mit den drei Genfer Abkommen von 1949, vor. In der ZDv heisst es: Die Bestimmungen sind verbindlich, für die Bundesrepublik seit 03. März 1955.
Demnach stehen u.a. auch ortsfeste Einrichtungen unter besonderem Schutz. Zitat:Abschnitt D Nr. 27 " Alle ortsfesten Einrichtungen [..] des Sanitätsdienstes dürfen unter keinen Umständen angegriffen werden. Sie werden von den am Konflikt beteilligten Parteien jederzeit geschont und geschützt."

Zitat Abschnitt D, Nr 28: "Sanitätseinrichtungen und - einheiten sollen nach Möglichkeit so gelegt werden, daß sie durch Angriffe auf militärische Ziele nicht in Mitleidenschaft gezogen werden können.
Beispiel: Wird ein Krankenhaus neu errichtet, so ist darauf zu achten, daß es möglichst weit von militärischen Anlagen liegt, ebenso umgekehrt."

Das lässt den Schluß zu, dass man auch sicher ganze Gebiete (z.B. Inseln und deren nächsten Häfen) zu ortsfesten Einrichtungen erklären kann, zu einer "offenen Stadt" gewissermaßen (vgl. Ahlen, Westf, 1945) - die dann natürlich theoretisch von beiden Seiten genutzt werden könnte.
Wenn man dann den Gegner so anspricht (und Sylt und Inseln lagen ja eher "periphär" am Weg zum Rhein..) - warum nicht?
Atomare Komponente mal außen vor...

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Beitrag von kuhlmac » 16.09.2006 20:28

Ooups.. man sollte die Vorschriften weiter lesen.... in der Tat gibt es im Abschnitt D eine derartige Gebietsvorschrift, die gebe ich mal morgen hier ein, dürfte erhellend sein.

Kongo Otto

Beitrag von Kongo Otto » 17.09.2006 14:40

kuhlmac hat geschrieben:
Hoffi28 hat geschrieben: Warum hätte der Warschauer Pakt Sylt oder die anderen Inseln, angreifen sollen? Die Marschrichtung war doch in Richtung Rhein, und das so schnell wie möglich!
Ok, Sylt oder die anderen Inseln als neutral zu bezeichnen ist vielleicht etwas misslungen, aber dort hätte wahrscheinlich relative "Ruhe" geherrscht (wohl wenige bis keine strategische Ziele für Luftangriffe/Raketenangriffe), also die richtigen Orte für Lazarette.

Nichts desto trotz, können wir alle froh sein, das alles nur Planspiele geblieben sind.
Gruß
Tim
Ich gebe dir recht.
Indirekt war aber sowas wie "neutrale Gebiete" vorgesehen, sicher nicht nur in Sylt / NF / Ostriesland + Inseln.

Die ZDv 15/6 der Bw, die u.a bei mir steht ;) , sah sowas, in Übereinstimmung mit den drei Genfer Abkommen von 1949, vor. In der ZDv heisst es: Die Bestimmungen sind verbindlich, für die Bundesrepublik seit 03. März 1955.
Demnach stehen u.a. auch ortsfeste Einrichtungen unter besonderem Schutz. Zitat:Abschnitt D Nr. 27 " Alle ortsfesten Einrichtungen [..] des Sanitätsdienstes dürfen unter keinen Umständen angegriffen werden. Sie werden von den am Konflikt beteilligten Parteien jederzeit geschont und geschützt."

Zitat Abschnitt D, Nr 28: "Sanitätseinrichtungen und - einheiten sollen nach Möglichkeit so gelegt werden, daß sie durch Angriffe auf militärische Ziele nicht in Mitleidenschaft gezogen werden können.
Beispiel: Wird ein Krankenhaus neu errichtet, so ist darauf zu achten, daß es möglichst weit von militärischen Anlagen liegt, ebenso umgekehrt."

Das lässt den Schluß zu, dass man auch sicher ganze Gebiete (z.B. Inseln und deren nächsten Häfen) zu ortsfesten Einrichtungen erklären kann, zu einer "offenen Stadt" gewissermaßen (vgl. Ahlen, Westf, 1945) - die dann natürlich theoretisch von beiden Seiten genutzt werden könnte.
Wenn man dann den Gegner so anspricht (und Sylt und Inseln lagen ja eher "periphär" am Weg zum Rhein..) - warum nicht?
Atomare Komponente mal außen vor...
Die Naivität wie die Herren von der Bunten Wehr Dienstvorschriften erstellt haben,ist ja schon fast erschütternd.
da weiß ich gar nicht mehr ob ich Lachen oder weinen soll.
Papier ist geduldig und Genf ist weit.

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Beitrag von kuhlmac » 18.09.2006 19:49

So, jetzt aber der besagte Abschitt E aus des ZDv 15/6:
Zitat:
"E. Sanitätszonen und Sanitätsorte
56. Gemäß den Vereinbarungen der am Konflikt beteiligten Parteien können auf eigenem oder besetztem Gebiet Sanitätszonen und Sanitätsorte eingerichtet werden, die den Verwundeten und Kranken Schutz vor den Folgen des Krieges bieten.

Beispiele:—Solche Sanitätszonen wurden erstmalig im Siebenjährigen Krieg zwischen Preußen und Österreich vereinbart (Bad Warmbrunn in Schlesien, Karlsbad).
Hier waren in beiden Orten Angehörige beider Parteien vor jeglichen Feindseligkeiten geschützt.
—Während des 2. Weltkriegs wurden einige kleine Orte in Deutschland (meist Badeorte ohne jede militärische Bedeutung, wie z. B. Bad Nauheim, Langenburg) zu Lazarettstädten erklärt und Truppeneinheiten der Aufenthalt bzw. der Durchzug verwehrt. Allerdings bestand hier keine formelle Vereinbarung mit den Gegnern.
—In Italien wurde in Siena ein großes Hospitalzentrum eingerichtet. Diese Orte wurden im allgemeinen von Kampfhandlungen verschont.
— Ein gegen Ende des 2. Weltkriegs unternommener Versuch, Konstanz zur Lazarettstadt zu erklären, wurde durch die Ereignisse überholt.
57. In den Sanitätszonen und Sanitätsorten finden Aufnahme
— Verwundete und Kranke,
— Personen, die mit der Behandlung und Pflege der Verwundeten und Kranken beauftragt sind,
— Personen, die zur Verwaltung der Sanitätszonen und Sanitätsorte gehören.
Personen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt innerhalb dieser Zonen haben, können in den Zonen wohnen bleiben .
58. Die Zonen müssen frei von allen militärisch wichtigen Anlagen sein. Personen innerhalb einer Sanitätszone und eines Sanitätsortes dürfen keine Tätigkeit ausüben, die mit den Kampfhandlungen oder der Herstellung von Kriegsmaterial in unmittelbarem Zusammenhang steht.
59. Sanitätszonen und Sanitätsorte sind deutlich auf den Gebäuden und an den Grenzen mit dem Schutzzeichen des roten Kreuzes oder eines gleichgestellten Zeichens zu versehen."
Zitat Ende.

Stellen sich für mich einige Fragen: Wären denn nicht z.B. auf Sylt wichtige Einrichtungen, z. B. der Marine geblieben? Und müsste dann jedes Dach eines Gebäudes gekennzeichnet werden? Bei der Gründlichkeit der Verwaltung könnte ich mir das vorstellen....
Und die Grenzen der Gebiete? Würden dann überall plötzlich Schilder auftauchen?

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