Hoffi28 hat geschrieben:
Warum hätte der Warschauer Pakt Sylt oder die anderen Inseln, angreifen sollen? Die Marschrichtung war doch in Richtung Rhein, und das so schnell wie möglich!
Ok, Sylt oder die anderen Inseln als neutral zu bezeichnen ist vielleicht etwas misslungen, aber dort hätte wahrscheinlich relative "Ruhe" geherrscht (wohl wenige bis keine strategische Ziele für Luftangriffe/Raketenangriffe), also die richtigen Orte für Lazarette.
Nichts desto trotz, können wir alle froh sein, das alles nur Planspiele geblieben sind.
Gruß
Tim
Ich gebe dir recht.
Indirekt war aber sowas wie "neutrale Gebiete" vorgesehen, sicher nicht nur in Sylt / NF / Ostriesland + Inseln.
Die ZDv 15/6 der Bw, die u.a bei mir steht
, sah sowas, in Übereinstimmung mit den drei Genfer Abkommen von 1949, vor. In der ZDv heisst es: Die Bestimmungen sind verbindlich, für die Bundesrepublik seit 03. März 1955.
Demnach stehen u.a. auch ortsfeste Einrichtungen unter besonderem Schutz. Zitat:Abschnitt D Nr. 27 " Alle ortsfesten Einrichtungen [..] des Sanitätsdienstes dürfen unter keinen Umständen angegriffen werden. Sie werden von den am Konflikt beteilligten Parteien jederzeit geschont und geschützt."
Zitat Abschnitt D, Nr 28: "Sanitätseinrichtungen und - einheiten sollen nach Möglichkeit so gelegt werden, daß sie durch Angriffe auf militärische Ziele nicht in Mitleidenschaft gezogen werden können.
Beispiel: Wird ein Krankenhaus neu errichtet, so ist darauf zu achten, daß es möglichst weit von militärischen Anlagen liegt, ebenso umgekehrt."
Das lässt den Schluß zu, dass man auch sicher ganze Gebiete (z.B. Inseln und deren nächsten Häfen) zu ortsfesten Einrichtungen erklären kann, zu einer "offenen Stadt" gewissermaßen (vgl. Ahlen, Westf, 1945) - die dann natürlich theoretisch von beiden Seiten genutzt werden könnte.
Wenn man dann den Gegner so anspricht (und Sylt und Inseln lagen ja eher "periphär" am Weg zum Rhein..) - warum nicht?
Atomare Komponente mal außen vor...