Die Lochbleche sind Sandbleche, um den Laster befreien zu können, wenn er im Sand oder Schlam feststeckt.
CU Markus
Expeditionsfahrzeug
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Moin!
Solche Bleche sind dienten ursprünglich der Befestigung von Feldflugplätzen, ich glaube sie wurden zuerst in Nordafrika eingesetzt. Auch in Tempelhof waren bis zur Luftbrücke wohl Flächen damit befestigt. Irgendwann wurden sie dann von den Expeditionsfahrern entdeckt, wohl weil sie aus Militärbeständen günstig zu bekommen waren. Inzwischen werden ähnliche Bleche neu gefertigt, alte Originalbleche sind schon fast gesuchte Raritäten. Die Originalbleche haben an den Längsseiten Haken und Ösen, um bei sie bei Verlegung größerer Flächen (Landebahnen) untereinander stabil verbinden zu können, die neueren Nachbauten für Expeditionsfahrten haben diese Haken nicht.
Wen es interessiert: Google mal nach "Luftlandebleche" suchen lassen.
Gruß
Michael
Genau so ist es.Harvey hat geschrieben:Auf einem anderen Foto meine ich gesehen zu haben, dass sie während der Luftbrücke in die feste Landebahn in Tempelhof eingebaut wurden.
Sind das Vorläufer der Panzerkekse, dienen sie also zur Errichtung von Behelfswegen? Wenn man welche findet, stammen sie aus der Zeit bis 1945 oder wurden sie auch danach hergestellt?
Solche Bleche sind dienten ursprünglich der Befestigung von Feldflugplätzen, ich glaube sie wurden zuerst in Nordafrika eingesetzt. Auch in Tempelhof waren bis zur Luftbrücke wohl Flächen damit befestigt. Irgendwann wurden sie dann von den Expeditionsfahrern entdeckt, wohl weil sie aus Militärbeständen günstig zu bekommen waren. Inzwischen werden ähnliche Bleche neu gefertigt, alte Originalbleche sind schon fast gesuchte Raritäten. Die Originalbleche haben an den Längsseiten Haken und Ösen, um bei sie bei Verlegung größerer Flächen (Landebahnen) untereinander stabil verbinden zu können, die neueren Nachbauten für Expeditionsfahrten haben diese Haken nicht.
Wen es interessiert: Google mal nach "Luftlandebleche" suchen lassen.
Gruß
Michael
Das Leben ist kurz, behauptet man.
Ansichtssache, sage ich. Die einen sind kurz, die anderen sind lang, und manche sind mittel.
Außerdem hatte ich noch dreizehneinhalb andere davon.
(Walter Moers, Die 13 ½ Leben des Käpt´n Blaubär)
Ansichtssache, sage ich. Die einen sind kurz, die anderen sind lang, und manche sind mittel.
Außerdem hatte ich noch dreizehneinhalb andere davon.
(Walter Moers, Die 13 ½ Leben des Käpt´n Blaubär)
Wo steht denn das genau?Godeke hat geschrieben:Eine Bewaffnung von Zivilschutzfahrzeugen war nach der Genfer Konvention von 1949 verboten, ebenso eine Bewaffnung von ZS-Personal.
1. Zusatzprotokoll, Art. 65 (3):
"Es gilt auch nicht als eine den Feind schädigende Handlung, wenn das zivile Zivilschutzpersonal leichte Handfeuerwaffen trägt, um die Ordnung aufrechtzuerhalten oder sich selbst zu verteidigen. In Gebieten, in denen Kämpfe zu Land stattfinden oder wahrscheinlich stattfinden werden, treffen die am Konflikt beteiligten Parteien jedoch geeignete Vorkehrungen, um diese Waffen auf Faustfeuerwaffen wie Pistolen oder Revolver zu beschränken, damit zwischen Zivilschutzpersonal und Kombattanten leichter unterschieden werden kann. Auch wenn das Zivilschutzpersonal in diesen Gebieten andere leichte Handfeuerwaffen trägt, wird es geschont und geschützt, sobald es als solches erkannt ist."
Hallo ,
Da hat Oliver natürlich recht. Ich wollte das hier allerdings nicht so weit ausführen, weil es für das Ursprungsposting, auf das ich antworten wollte, nicht relevant war. GK IV Z I 65 (3) spricht von "leichten Handfeuerwaffen" in Gebieten, in denen keine Kämpfe stattfinden. Wenn Kämpfe stattfinden bzw. "wahrscheinlich stattfinden werden", sind nur Faustfeuerwaffen zulässig "um die Ordnung aufrechtzuerhalten oder sich selbst zu verteidigen".
Mir ging es darum, zu zeigen, daß die Bewaffnung mit einem Fla-MG auf keinen Fall zulässig ist.
In meinem speziellen Zivilschutz-Forum hätte ich die genaue Rechtslage natürlich in aller Breite ausgewalzt.
Da hat Oliver natürlich recht. Ich wollte das hier allerdings nicht so weit ausführen, weil es für das Ursprungsposting, auf das ich antworten wollte, nicht relevant war. GK IV Z I 65 (3) spricht von "leichten Handfeuerwaffen" in Gebieten, in denen keine Kämpfe stattfinden. Wenn Kämpfe stattfinden bzw. "wahrscheinlich stattfinden werden", sind nur Faustfeuerwaffen zulässig "um die Ordnung aufrechtzuerhalten oder sich selbst zu verteidigen".
Mir ging es darum, zu zeigen, daß die Bewaffnung mit einem Fla-MG auf keinen Fall zulässig ist.
In meinem speziellen Zivilschutz-Forum hätte ich die genaue Rechtslage natürlich in aller Breite ausgewalzt.
...und jetzt noch mal schnell zu www.thw-lueneburg.de , der aktuellen Seite mit News aus der wunderbaren Welt des Helfens!