Zukünftige Lostplaces der Bundeswehr
Zukünftige Lostplaces der Bundeswehr
Ein Link zur "Neuordnung der ortsfesten logistischen Einrichtungen der Streitkräfte..."
http://www.bundeswehr.de/misc/pdf/wir/ole_neu.pdf
http://www.bundeswehr.de/misc/pdf/wir/ole_neu.pdf
Grüße...
Der Olli
>>Es hat gerade erst angefangen...<<
http://der_olli.hat-gar-keine-homepage.de/
Der Olli
>>Es hat gerade erst angefangen...<<
http://der_olli.hat-gar-keine-homepage.de/
-
- Forenuser
- Beiträge: 1990
- Registriert: 24.07.2002 16:42
- Ort/Region: Pullach i. Isartal und Ottobrunn
Die Jahreszahlen der Auflösung auf der Liste aber bitte mit Vorsicht betrachten. Es gibt sehr viel Beispiele, wo Anlagen/Einrichtungen schon Anfangt 1990 aufgelöst werden sollten (damals auch laut Angaben BMVg) und die erst 2003 aufgelöst wurden oder aber immer noch aktiv existieren. Oder Erich Schmidt-Eenboom schreibt: Peiler X wurde 1992 aufgelöst, der Peiler aber auch heute noch im Jahr 2004 sehr "fleißig" ist.
Wenn man sich ggf. über die "Auflösung" noch mal genau informiert, kann einem das evtl. 5.000,00 € Bußgeld ersparen.
Wenn man sich ggf. über die "Auflösung" noch mal genau informiert, kann einem das evtl. 5.000,00 € Bußgeld ersparen.
Eigentlich dachte ich, dass Thema hatten wir schon ausführlich im Forum. Ich gehe davon aus, dass jenes Schild gemein war, welches im Thread unten zu sehen ist: viewtopic.php?p=20574
Viele Grüße,
Leif
Viele Grüße,
Leif
-
- Forenuser
- Beiträge: 1990
- Registriert: 24.07.2002 16:42
- Ort/Region: Pullach i. Isartal und Ottobrunn
Vermutlich weil viele keine D-Mark Bestände mehr haben und somit auch das Bußgeld von 10.000,00 DM nicht mehr zahlen konnten, wurden vor ein paar Tagen in einer Gemeinde südlich von München die alten Schilder demontiert und neue Schilder angebracht. Neben einem neuen Text rechnet man jetzt auch in Euro:
Achtung Schutzbereich
fotografieren verboten
Zuwiderhandlungen werden mit einer Geldbuße von 5.000,00 € geahndet
Schutzbereichbehörde
Wehrbereichsverwaltung Süd
Neu ist aber ein Hinweis unter diesem Text auf den Schildern:
Dieser Bereich wird Videoüberwacht
Der Eigentümer
Es wurde zwar früher auch schon Videoüberwacht, aber eben ohne diesen Hinweis. Es sind ja öffentliche Straßen und Wege, die hier überwacht werden.
Die Grenze des Schutzbereiches ist übrigens schon bei Wohnanlagen, ähnlich wie bei der FlaRak-Stellung der 1./33. Da standen die großen Hinweisschilder schon einige hundert Meter weit vor der eigentlichen Stellung.
Im Internet habe ich ein Amtsblatt der Stadt Münster gefunden mit dem Punkt: Aufhebung und Neuanordnung eines Schutzbereiches. Hier kann man sehen, wie so ein Schutzbereich öffentlich bekannt gemacht wird, wobei die als Anlage beigefügten Pläne nur den Betroffenen zur Einsicht ausgelegt werden. In den meisten Fällen werden dann nach Ablauf der Klagefrist die großen Hinweistafeln Militärischer Schutzbereich aufgestellt (bei einem neuen Schutzbereich, bei einem schon bestehenden sind die Schilder ja schon vorhanden). Diese Schutzbereichsanordnung hat nur wenige Beschränkungen, es gibt andere, die haben eine wesentlich größere Anzahl von Beschränkungen.
http://www.muenster.de/stadt/amtsblatt/ ... 003_13.pdf
Achtung Schutzbereich
fotografieren verboten
Zuwiderhandlungen werden mit einer Geldbuße von 5.000,00 € geahndet
Schutzbereichbehörde
Wehrbereichsverwaltung Süd
Neu ist aber ein Hinweis unter diesem Text auf den Schildern:
Dieser Bereich wird Videoüberwacht
Der Eigentümer
Es wurde zwar früher auch schon Videoüberwacht, aber eben ohne diesen Hinweis. Es sind ja öffentliche Straßen und Wege, die hier überwacht werden.
Die Grenze des Schutzbereiches ist übrigens schon bei Wohnanlagen, ähnlich wie bei der FlaRak-Stellung der 1./33. Da standen die großen Hinweisschilder schon einige hundert Meter weit vor der eigentlichen Stellung.
Im Internet habe ich ein Amtsblatt der Stadt Münster gefunden mit dem Punkt: Aufhebung und Neuanordnung eines Schutzbereiches. Hier kann man sehen, wie so ein Schutzbereich öffentlich bekannt gemacht wird, wobei die als Anlage beigefügten Pläne nur den Betroffenen zur Einsicht ausgelegt werden. In den meisten Fällen werden dann nach Ablauf der Klagefrist die großen Hinweistafeln Militärischer Schutzbereich aufgestellt (bei einem neuen Schutzbereich, bei einem schon bestehenden sind die Schilder ja schon vorhanden). Diese Schutzbereichsanordnung hat nur wenige Beschränkungen, es gibt andere, die haben eine wesentlich größere Anzahl von Beschränkungen.
http://www.muenster.de/stadt/amtsblatt/ ... 003_13.pdf