Runde gelbe Verkehrsschilder/mili. Tragfähigkeitszeichen - MLC (Military Load Class) nach STANAG 2010 / 2021

Militärische Objekte und Anlagen ab 1945
Antworten
Benutzeravatar
MikeG
Administrator
Beiträge: 8755
Registriert: 07.05.2002 14:38
Ort/Region: Bispingen
Kontaktdaten:

Runde gelbe Verkehrsschilder/mili. Tragfähigkeitszeichen - M

Beitrag von MikeG » 28.06.2003 13:42

Hallo,

als Österreicher kommt man nicht so oft nach .de, aber bei jedem meiner Aufenthalte fielen mir kleine runde gelbe Verkehrszeichen mit Pfeilen und Nummern (z.B. zwei Pfeile in eine Richtung "50", ein Pfeil in eine anderer Richtung "100").

Kann mir jemand sagen, was es damit auf sich hat?

Moin!

Diese beziehen sich auf die Tragfähigkeit von Brücken. Zwei Peile in entgegengesetzter Richtung und "100" heisst z.B. "100 Tonnen Last bei gleichzeitiger Befahrung auf beiden Fahrspuren", ein Pfeil und "60" bedeutet "60 Tonnen Last bei Befahrung in nur einer Richtung".

Mike
Zuletzt geändert von MikeG am 19.08.2013 20:35, insgesamt 5-mal geändert.

Andreas
Forenuser
Beiträge: 148
Registriert: 11.02.2003 11:36
Ort/Region: Neufahrn b. Freising

Gelbe Schilder

Beitrag von Andreas » 28.06.2003 14:24

Tja, Mike, ich muss dir bei deriner Erklärung widersprechen, es sind nicht die Gewichte bezeichnet auf den Schildern, sondern die militärischen Lastenklassen:

MILITARY LOADING CLASS (MLC)
Kennzeichnungen an Fahrzeugen der Bundeswehr

An Brücken sind sie ihnen bestimmt schon einmal begegnet, die runden gelben Schilder, die neben Panzer- und LKW-Symbolen auch Zahlen aufweisen. Als ziviler Verkehrsteilnehmer müssen sie diesen Schildern keine Beachtung schenken. Wenn sie mit dem Panzer kommen hingegen schon; denn die Schilder zeigen ihnen an, ob sie die Brücke mit ihrem 60-Tonner befahren dürfen oder nicht. Unter Umständen finden sie auch ergänzende Hinweisschilder der Feldjäger, die ihnen weitere Anweisungen zum Befahren der Brücke geben z.B. Fahrzeugabstände, Geschwindigkeit.

Die gelben Schilder zeigen also an, mit welchen Fahrzeuglasten eine Brücke befahrbar ist. Und damit jeder Betroffene sofort erkennen kann, wie schwer das jeweilige Militärfahrzeug ist, trägt jedes Rad- und Kettenfahrzeug der Bundeswehr über 3 Tonnen ein Pendant als MLC-Schild äußerlich sichtbar an der Karosserie.



Die MLC-Schilder haben einen Durchmesser von 230 mm, sind gelb RAL 1007 (an gelboliven Fahrzeugen) gestrichen. Bei Flecktarnung sind sie teerschwarz mit weißen Zahlen. Die Schriftgröße der Zahlen beträgt 100 mm. Bei Radfahrzeugen ist je ein MLC-Schild in Fahrtrichtung rechts vorne und rechts an der Seite auf Höhe des Fahrerhauses befestigt. Anhänger und Sattelauflieger, die mit verschiedenen Zugmaschinen gekoppelt werden können, haben ein MLC-Schild im vorderen Bereich an der rechten Seite. Kettenfahrzeuge sind nur vorne rechts mit einem MLC-Schild gekennzeichnet.

Ist die am Fahrzeug angebrachte MLC-Kennung gleich oder kleiner als die auf dem MLC-Straßenschild angegebene Brückenbelastung, kann das Fahrzeug passieren. Liegt die MLC-Klasse höher, muss das Fahrzeug umgeleitet werden.

Bei Kettenfahrzeugen leitet sich die Lastenklasse aus dem Gefechtsgewicht des Fahrzeuges ab. Es gibt daher für jedes Fahrzeug nur eine MLC-Angabe.

Kettenfahrzeug Bewaffnung MLC (GefGw)
Kampfpanzer
M 47 90 mm 48
M 48 A1 90 mm 52
M 48 A2 90 mm 52
M 48 A2 CA2 105 mm 53
Leopard 1 44
Leopard 2 120 mm 60
Leopard 2 KWS 120 mm 70
Panzerhaubitzen bzw. Selbstfahrlafetten
M7B2 105mm 22
M44 155 mm 30
M52 105 mm 25
M55 203 mm 46
M107 175 mm 29
M109 G 155 mm 24
M 110 203 mm 27
PzH 2000 155 mm 60
Spähpanzer
M 41 76 mm 25
Luchs 20 mm 19
Jagdpanzer
JgPzKan 23 to 90 mm 27
JgPzRak 1 HS 30 SS 11 16
JgPzRak 2 23 to SS 11 24
JgPzRak 3 Jaguar HOT 26
Flakpanzer
M 42 2 x 40 mm 23
Gepard 2 x 35 mm 52
Roland II 2 x Rak 33
Schützenpanzer
SPz kurz Hotchkiss ? ?
SPz lang HS 30 20 mm 16
M113 A Dieselmotor 12
Marder 20 mm 29
Marder A1 A 20 mm/Milan 30
sonstige Kettenfahrzeuge
M113 GA 2 BeoPzArt 16
M113 RadarPz Ratac 13
Lance Werferfz 16
Lance TrspFz 16
M548 GA 1 Skorpion - 12
MARS/MLRS - -
M 577 G Gefechtsstandfz 13
M48 A2 AVLB 64
Biber AVLB - -
PiPz Dachs - -
BergePz 1 - -
BergePz 2 Büffel - -

Bei Radfahrzeugen kommen zwei MLC-Angaben zur Anwendung: für Fahrzeuge im beladenen oder unbeladenen Zustand. Die MLC-Schilder an Radfahrzeugen haben deshalb häufig austauschbare Ziffern, so dass die Besatzungen die Umklassifizierung (beladen / unbeladen) vornehmen können.

Radfahrzeuge MLC unbeladen MLC beladen
Lkw 1,5 t gI / DB U84/406 04 07
Lkw 2 t tmil / DB L5O8DG 9 Sitze 03 06
Lkw 2 t tmil / DB L508 DGMA 03 06
Lkw 2 to gI DB U 1300 L 05 08
Lkw 3,5 t tmil / L608D/41 04 08
Lkw 5 t tmil / DB 1017 06 13
Lkw 5 t tmil / MD 168M11FL 06 13
Lkw 5 t tmil / DB LK 911 Kipper 04 10
Lkw 5 t gl / MAN N 4610 09 15
Lkw 7 t tmil / MAN 15192 F 07 20
Lkw 7 t mil gI / MAN N 4620 11 19
Lkw 7 t mil gl / MAN N 4530 12 20
Lkw 7 t mil gl / MAN N 4550 12 19
Lkw 10 t tmil / MAN 22240 DF 09 21
Lkw 10 t tmil / MAN 22240 DE Kran 11 23
Lkw 10 t mil gl / MAN N 4540 13 23
Lkw 10 t mil gI / MAN N 4640 14 24
Lkw 15 t tmil / MD 31OD26FAK 10 29
Straßentankwagen 18000 L 13 28
Straßentankwagen 30000 L 13 37
Flugfeldtankwagen 8000 L 13 21
Flugfeldtankwagen 15000 L 12 26
Flugfeldtankwagen 24000 L 13 37
Feuerlöschkfz 1000 L 05 07
FeuerlöschKfz 3000 L — 18
Feuerlöschkfz 3500 L — 22
FeuerlöschKfz 8000 L 21 32
Transportpanzer 1 Fuchs 14 16

Quelle : www.panzerbaer.de

Benutzeravatar
MikeG
Administrator
Beiträge: 8755
Registriert: 07.05.2002 14:38
Ort/Region: Bispingen
Kontaktdaten:

Beitrag von MikeG » 28.06.2003 14:35

Hi!

Danke! Man lernt halt nie aus...

Mike

Andreas
Forenuser
Beiträge: 148
Registriert: 11.02.2003 11:36
Ort/Region: Neufahrn b. Freising

....

Beitrag von Andreas » 28.06.2003 14:39

gern geschehen....... ;)

Gast

Beitrag von Gast » 30.06.2003 10:13

moin,

ohne das bereits geschriebene schmälern zu wollen.....

hier noch ein link der dann zu diesem thema der "gelben, runden schilder" wohl keine frage mehr offen läßt.

http://home.t-online.de/home/wdpi3/mlc_text.htm

in diesem link gibt es eine weitere "verlinkung" zum thema regel- und ausnahmelast ...diese besagt, an dieser stelle kurz beschrieben, dass alle (modernen...) gewässerübergangsmittel so zu konzipieren sind, dass diese 2x fahrzeuge der MLC 70 (entspricht also 2x leo 2 im abschleppverband) tragen können.
das nur als hinweis, weil man diese art der beschilderung nicht mehr zwangsläufig an jeder neuen brücke findet.
stellenweise habe ich festgestellt das an den unterseiten von brücken-widerlagern sich zum teil diese mlc zeichen in aufgemalter form befinden.

als gewässerübergangsmittel sind natürlich auch zivile fähren gemeint, deshalb findet man an jeder fähre für KFZ auch eines dieser "gelben, runden schilder".

wie aus dem link hervorgeht, handelt es sich also um eine nato-einheitliche klassifizierung von fahrzeugen und brücken.
es ist also KEINE deutsche eigenart brücken so zu kennzeichnen. in den zeiten des kalten krieges war westdeutschland natürlich als "frontstaat" wohl besonders gründlich mit der kennzeichnung von brücken usw.

ich meine mich dunkel daran erinnern zu können, dass diese mlc-schilder auch mal in den prüfungsfragen für den führerschein eine rolle gespielt haben. die frage ging so in die richtung, was man bei erkennen dieses schildes zu beachten habe, die antwort war dann in etwa so das man sich unmittelbar vor einer brücke befindet und das man dann dort im winter mit verstärktem auftreten von glatteis auf der brücke zu rechnen habe...

das nur so am rande..... :mrgreen:

so, weil auch ich noch lernfähig bin, würde mich an dieser stelle interessieren, wie es zB in den ex-wp-staaten oder in den europäischen nicht-nato-staaten( zB österreich...) mit dieser problematik geregelt wird.
es müßte doch eigentlich auch dort ein ähnliches verfahren geben?!


Holger

Andreas
Forenuser
Beiträge: 148
Registriert: 11.02.2003 11:36
Ort/Region: Neufahrn b. Freising

Beitrag von Andreas » 30.06.2003 12:42

Hallo Holger,
klasse Ergänzung, jetzt bin ich auch wieder schlauer! Danke :) :thumbup:

Andreas

berndbiege

Beitrag von berndbiege » 30.06.2003 16:12

Moin,
dwarslöper hat geschrieben: so, weil auch ich noch lernfähig bin, würde mich an dieser stelle interessieren, wie es zB in den ex-wp-staaten oder in den europäischen nicht-nato-staaten( zB österreich...) mit dieser problematik geregelt wird.
es müßte doch eigentlich auch dort ein ähnliches verfahren geben?!
In Irland (europaeischer Nicht-NATO-Staat) gibt es diese Markierungen nicht ... was natuerlich auch daran liegen kann, dass es in Irland keine "richtigen" Militaerfahrzeuge gibt ... und auch kaum "normale" Schilder mit Tragfaehigkeit selbst der abenteuerlichsten Bruecken. Da es aber auch in GB meines Wissens (und immer loechrigeren Erinnerungsvermoegens) nach keine "gelben Schilder" gibt, vermute ich eine dezentere Markierung. Oder man hat die erst "in Ernstfall" angebracht?

Ich schaetze, dass bei den gerechneten Geschwindigkeiten eines Einmarsches von Osten im Alarmplan der NATO keine gemuetliche Beschilderung mehr moeglich war und man deswegen dort die Dinger ueberall montiert hat.

Frage: Gab es eigentlich auch eine Dienstvorschrift, diese bei "geordnetem Rueckzug" abzubauen, um es den Kollegen der Westgruppe nicht allzu einfach zu machen?

Patrick

Beitrag von Patrick » 30.06.2003 20:48

Villeicht haben die Iren und Briten das nicht, weil es Inseln sind?

Komm gerade von der Autobahn, hab mal auf die Schilder geachtet. Da waren 8 Brücken, an 3 waren MLC Schilder an den anderen nicht, obwohl alle Brücken zur selben ZEit errichtet wurden. Selbst an einer, zugegebenermassen recht steilen Autobahnausfahrt stand so ein Schild.
Ich denke, das es für alles in Falle des V-Falles eine Vorschrift gab, also wird auch wer ganz brav die SChilder eingesammelt haben :)

Wetback
Forenuser
Beiträge: 278
Registriert: 23.08.2002 20:52
Ort/Region: Bergisches Land

Beitrag von Wetback » 30.06.2003 21:23

Hallo,

wenn ich mich erinnere, gibt es diese Schilder nur in der BRD, das hängt damit zusammen weil die Strassen zum größtenteil vom Militär mit bezahlt worden sind.
Festlegen möchte ich mich aber nicht, ob es wirklich so war oder ist.

MFG

Stefan

Andreas
Forenuser
Beiträge: 148
Registriert: 11.02.2003 11:36
Ort/Region: Neufahrn b. Freising

Beitrag von Andreas » 30.06.2003 22:23

Das die Strasssen im Westen größtenteils vom Milität mitbezahlt sein sollen, halte ich für ein Gerücht. Sicherlich mag das bei gewissen Strassen, die z.B. als Aufmarschstrassen dienen könnten, so sein, oder bei Autobahnen, die als Ausweich - oder Notlandeplätze dienen, aber grundsätzlich ist das sicherlich nicht so.

Andreas

Antworten