Moin!
Hat sich schon mal jemand damit befasst, welche Verstärkerämter/Verstärkerstellen/Vermittlungsstellen der Deutschen Reichspost verbunkert waren? Gab es dafür Richtlinien, welche VSt zu verbunkern sei und wie? Gibt es irgendwo einen Bestand dazu, evtl. im Archiv des Museums für Post und Telekommunikation oder irgendwo im Bundesarchiv?
Mike
Verstärkerämter der DRP
Hallo Mike.
In der Niederschrift einer Besprechung vom 12. März 1937 im RPM heisst es u.a.:
„zu 1.) gab MinDir Höpfner im Auftrage des RPM bekannt, daß die DRP bereit sei, künftig die Kosten der aus Gründen der Luftgefährdung zu verlegenden alten VerstÄmter zu übernehmen.
Die DRP will damit die unter den früheren Systemregierungen begangenen Fehler, derart wichtige Anlagen ohne Rücksicht auf die Notwendigkeiten der Luftsicherung zu erstellen, nach und nach beseitigen.“
In einem von Ohnesorge unterzeichneten umfangreichen Schreiben mit dem Betreff "Sicherung der Verstärkerämter" heisst es am 29. Mai 1937 u.a.:
„(…)
Es wird daher folgendes bestimmt:
1. Die technischen Einrichtungen neu zu bauender Verstärkerämter, also sämtliche Fernsprech- und Rundfunkverstärkereinrichtungen, sowie die Einrichtungen der Unterlagerungs- und Wechselstromtelegraphie, sind in unterirdischen Räumen unterzubringen.
(…)“
Gleiches galt für Knotenämter. In Städten, wo solche Anlagen ungeschützt in den Innenstädten lagen, sollten unterirdische Ausweichämter außerhalb der Städte errichtet werden.
Bei Bedarf kann ich Dir die Signatur geben.
Viele Grüße
Sebastian
In der Niederschrift einer Besprechung vom 12. März 1937 im RPM heisst es u.a.:
„zu 1.) gab MinDir Höpfner im Auftrage des RPM bekannt, daß die DRP bereit sei, künftig die Kosten der aus Gründen der Luftgefährdung zu verlegenden alten VerstÄmter zu übernehmen.
Die DRP will damit die unter den früheren Systemregierungen begangenen Fehler, derart wichtige Anlagen ohne Rücksicht auf die Notwendigkeiten der Luftsicherung zu erstellen, nach und nach beseitigen.“
In einem von Ohnesorge unterzeichneten umfangreichen Schreiben mit dem Betreff "Sicherung der Verstärkerämter" heisst es am 29. Mai 1937 u.a.:
„(…)
Es wird daher folgendes bestimmt:
1. Die technischen Einrichtungen neu zu bauender Verstärkerämter, also sämtliche Fernsprech- und Rundfunkverstärkereinrichtungen, sowie die Einrichtungen der Unterlagerungs- und Wechselstromtelegraphie, sind in unterirdischen Räumen unterzubringen.
(…)“
Gleiches galt für Knotenämter. In Städten, wo solche Anlagen ungeschützt in den Innenstädten lagen, sollten unterirdische Ausweichämter außerhalb der Städte errichtet werden.
Bei Bedarf kann ich Dir die Signatur geben.
Viele Grüße
Sebastian