Bau von Schutzräumen in Neubauten des Bundes

Zivile bzw. nicht-militärische Schutzbauwerke und Anlagen des Kalten Krieges
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Leif
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Bau von Schutzräumen in Neubauten des Bundes

Beitrag von Leif » 09.03.2006 09:21

Hallo.
In dem unten genannten Werk ist ist dieses Dokument abgedruckt. Wenn man es sich mal ansieht, kann man sich im Anschluß bei Bauten ab 1970 das Bauwerk mal genauer ansehen.

Viele Grüße,
Leif

Gesamttitel: Handbuch für Zivilschutz und zivile Verteidigung, Krisenvorsorge und Katastrophenschutz / von Dietrich Gottwald; Klaus Dieter Schöttler. Begr. von Heinrich Schnitzler, fortgef. von Walther Hey und Anton Schmitt
Erschienen: Köln [u.a.] : Heymanns, 1959-
Umfang: Losebl.-Ausg.



Bau von Schutzräumen in Neubauten des Bundes

Rdschr. des BMF vom 16. 11. 1970 VII A/6b — B 1225 — 479/70

In Neubauten des Bundes sind ab sofort — soweit nach Art des Gebäudes, den örtlichen Gegebenheiten und dem Baufortschritt möglich und wirtschaftlich vertretbar und, sofern im Bauantrag keine weitergehende Forderung gestellt ist — Schutzräume im Grundschutz nach folgenden bereits in den Rundschreiben Bezug d) und e) genannten Grundsätzen zu planen und auszuführen:

A) Bautechnische Grundsätze für Hausschutzräume des Grundschutzes und des verstärkten Schutzes sowie für Lieferung und Abnahme von Abschlüssen der Schutzräume — Fassung April 1969 -.
B) Bautechnische Grundsätze für Großschutzräume des Grundschutzes i. V. mit Tiefgaragen als Mehrzweckbauten - Fassung November 1968 -.
C) Technische Grundsätze für Ausführung, Prüfung und Abnahme von lüftungstechn. Bauelementen in Schutzräumen - Fassung September 1969 -.

Die Bautechnischen Grundsätze (A) sind bei Neubauten mit Belegungsstärken zwischen 25 und 100 Personen anzuwenden. Bei größeren Belegungsstärken ist zu prüfen, ob eine Vielzahl von kleineren Schutzräumen mit 50 bzw. 100 Personen oder ein Schutzraum nach den Bautechn. Grundsätzen (B) wirtschaftlicher ist. In der Regel sind wegen der günstigen Her-stellungs- und Wartungskosten Schutzraumeinheiten für 50 Personen zu bevorzugen. Für weniger als 25 Personen sind keine Schutzräume vorzusehen.

In Abweichung von den Bautechn. Grundsätzen (A) sind bei kleineren Schutzräumen folgende Ergänzungen zu beachten:

1. Soweit mit wirtschaftlich vertretbaren Mitteln möglich, sind Anschlüsse
an die öffentlichen Ver- und Entsorgungsleitungen (Wasser, Strom, Abwasser) herzustellen und anstelle von Trockenaborten WC-Anlagen zu schaffen.
2. Sandvorfilter und Raumfilter sind nach den Techn. Grundsätzen (C) einzubauen.

Die Schutzräume sind, soweit nachstehende Ausführungen nicht entgegenstehen, grundsätzlich als Mehrzweckräume zu errichten. Bei der Planung ist der friedensmäßige Raumbedarf an Kellerräumen und der friedensmäßige Grundriß des Neubaus einzuhalten. Die friedensmäßig zu nutzenden Räume sind nur dann in die Schutzraumplanung einzubeziehen, wenn eine schnelle Räumung der den Schutzzweck beeinträchtigenden Gegenstände möglich ist.

Räume, die wegen ihrer besonderen friedensmäßigen Nutzung eine Mehrzweckverwendung als Schutzräume nicht zulassen, sind in die Schutzraumplanung nicht einzubeziehen. Zusätzliche Räume dürfen nur insoweit eingeplant werden, als eine Mehrzwecknutzung nicht möglich ist (Unterbringung der technischen Anlagen und Einrichtungen sowie der Ausstattung für den Schutzraum).
Der Ermittlung der Schutzplätze ist grundsätzlich die Zahl der Bediensteten zugrunde zu legen, für die das Gebäude geplant ist. Da erfahrungsgemäß die Bediensteten im allgemeinen nicht vollzählig im Dienstgebäude anwesend sind, sind für Besucher keine zusätzlichen Schutzplätze vorzusehen. Soweit Grundriß und friedensmäßige Planung (z.B.Tiefgaragen) die Schaffung von Schutzplätzen zulassen, die über die Zahl der Bediensteten hinausgehen, können auch Schutzplätze für Bedienstete benachbarter Gebäude ohne Schutzräume eingeplant werden, wenn hierdurch eine wirtschaftliche Lösung erzielt wird und keine erheblichen Mehrkosten entstehen.

Ich bitte, schon bei der Planung und Durchführung darauf hinzuwirken, daß die Gesichtspunkte der Wirtschaftlichkeit auch im Hinblick auf die Wartung und Unterhaltung der Schutzräume beachtet werden.

Hinsichtlich der Haushaltsunterlage - Bau - ist folgendes zu beachten:

Die durch den Bau von Schutzräumen in Neubauten des Bundes entstehenden Mehrkosten sind in der Haushaltsunterlage — Bau - unter 2.1 »Kosten der Gebäude« mit zu erfassen, bei 2.12 »zusätzliche Kosten besonders zu veranschlagender Bauteile« aufzuführen und aus den jeweiligen Bautiteln zu bestreiten. Die Mehrkosten für den Bau von Schutzräumen müssen sich im Rahmen der in der Finanzplanung 1970-1974 für Neubauten vorgesehenen Beträge halten.

Die mit der Erledigung von Bauaufgaben des Bundes im Bereich der Finanzbauverwaltung beauftragten Dienststellen Ihres Geschäftsbereiches bitte ich entsprechend anzuweisen und mir einen Abdruck Ihres Erlasses zu übersenden.

Die unter Bezug a), b), c) genannten Rundschreiben hebe ich hiermit auf*). Die Vorstehende Regelung gilt nicht für Einrichtungen der Bundeswehr.


Unter a), b), c) sind folgende Rundschreiben aufgeführt:
a) Rdschr. BMBes. vom 25. 3. 1960 — III A/7 — 06035 — 355/59 —
b) Rdschr. BMBes. vom 27. 6. 1960 — III A/7 — 06035 — 238/60 —
c) Rdschr. BMBes. vom 30. 6. 1960 — III A/7 — 06035 — 296/60 —

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MikeG
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Beitrag von MikeG » 09.03.2006 23:40

Moin!

Ein sehr schöner Fund, der nach meiner Einschätzung Sinn macht – besonders bei den damaligen „Bundesbehörden“ Bundesbahn und Bundespost. Ich werde in jedem Fall in nächster Zeit mal(natürlich legal) um ein paar Gebäude herumlaufen ...

Mike

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TimoL
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Beitrag von TimoL » 10.03.2006 20:31

Diesen Plan unter allen öffentlichen Neubauten, und nicht nur unter Gebäuden des Bundes Schutzräume oder -bauten zu bauen gab wirklich.
Dieses Vorhaben wurde allerdings sehr schnell u.A. aus Kostengründen immer weiter "zusammengestrichen" (sollten anfangs noch wirklich unter ALLEN öffentlichen Gebäuden Schutzräume eingerichtet werden, waren es später nur noch Gebäude von Bundes- und Landesbehörden und schließlich nur noch einige wenige ausgewählte öffentliche Gebäude und Behörden) und Ende der 70er/ Anfang der 80er Jahre schließlich ganz gestrichen, allerdings bestätigten Ausnahmen mal wieder die Regel.
Einige Beispiele aus diesem Programm:
- Neubau des Bahnhofes Neumünster (1976-1978)
- Neubau Hauptpostamt Neumünster (60er/ 70er Jahre)
- Stadhalle Neumünster (80er Jahre; Mehrzweckanlage; jedoch aus Kostengründen nicht fertiggestellt).
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Beitrag von MikeG » 10.03.2006 22:23

Von den genannten Beispielen waren zwei mehr oder minder dazu verpflichtet, Schutzräume zu bauen.

Bleibt die Stadthalle, die dann zwar nicht unter die hier zitierte Bestimmung (Neubauten des Bundes) fällt, aber immerhin öffentlich ist.

Gibt es eine Quelle, die belegt, daß es entsprechende Bestimmungen auch auf Landes-, Kreis- oder gar Kommunalebene gab? Ich könnte es mir zwar vorstellen, habe es aber doch immer ganz gerne "primärschriftlich"...

Mike

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Beitrag von TimoL » 10.03.2006 22:39

Von dem Bahnhof könnte ich die Unterlagen problemlos besorgen, auch vom Schutzraum-Bauprogramm für das Ausbesserungswerk in Neumünster.

An die anderen Unterlagen komme ich erst in ca. vier Wochen wieder ran, da der Mann vom Bauamt seinen Urlaub (mal wieder) verlängert hat. Da er im August 2005 in Pension gegangen ist, (aber immer noch Zugang zum Archiv hat), muss ich mich danach richten wann er Zeit hat :cry:

Der Schutzraum im/ unter dem Ausbesserungswerk in Neumünster wurde aber im Rahmen von diesem Programm gebaut (der ist auch gar nicht mal so klein ;) ).
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Beitrag von skyper » 10.03.2006 23:28

Ein Beispiel aus meiner alten Heimat, nachdem das alte Postamt in Uelzen (damals schon graue Post, also die heutige Telekom) abgerissen wurde, entstand ein Neubau mit Tiefgerasche. Diese wurde als Mehrzweckanlage gebaut... das ganze war um 1985 herum.

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Beitrag von MikeG » 10.03.2006 23:44

Bei der Gelegenheit verweise ich nochmal auf diesen Thread. Dort finden sich die gesetzlichen Grundlagen bez. der Telekommunikationsunternehmen.

Mike

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Beitrag von René » 11.03.2006 16:28

Ich behaupte mal, dass der Schutzraumbau im Bundesland Bayern am exessivsten betrieben wurde. Durch Zufall bin ich im letzten Jahr am Hausschutztaum (das Ding war sogar mit einem Türschild als solcher ausgewiesen!) des Bayrischen Verwaltungsgerichts in Würzburg vorbeispaziert. Erbaut wurde das Teil 1987 (wenn ich mich recht erinnere). Der Sitz der Regierung des Bezirks Unterfranken bekam in den 1990er Jahren eine öffentliche Zivilschutzanlage als oberirdisches Parkhaus spendiert.
Ja, man könnte meinen, in Bayern werden viele Schutzräume für Landesverwaltungen gebaut...

Link zum Gericht: http://www.vgh.bayern.de/VGWuerzburg/index.htm
Link zur Regierung: http://www.regierung.unterfranken.bayer ... eplan.html
Man kann das Leben nicht verlängern, nicht verbreitern- aber vertiefen :-)

joho

Beitrag von joho » 12.03.2006 14:09

Hallo,
in diesem Zusammenhang fallen mir Schutzräume im Schullandheim Violau (nähe Zusmarshausen, nähe Augsburg) ein. In diesem Heim der katholischen Kirche gibt es relativ große Schutzräume mit Betten die in der Decke versenkt sind. Gebaut wurde es wenn ich mich nicht irre in den frühen Achtzigern.

Die Frage, die sich mir stellt ist, wurden diese Schutzräume wegen dem Kernkraftwerk Gundremmingen dort eingerichtet oder wegen des Kalten Krieges.
Die Gemeinde selbst hat nur um die hundert Einwohner.

Mittlererweile sind in den Räumen eine Kegelbahn, Bocciabahnen, Billiard, Kicker etc.

Gruß
JoHo

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Beitrag von Oliver » 13.03.2006 18:28

Hi,
Die Frage, die sich mir stellt ist, wurden diese Schutzräume wegen dem Kernkraftwerk Gundremmingen dort eingerichtet oder wegen des Kalten Krieges.
hm Violau ist schon etwas weit ab, für nen normalen Schutzraum. Evtl. war es auch ein Hilfskrankenhaus. Hier findest Du eine recht gute Karte dieser Einrichtungen:

http://www.tu-harburg.de/~wwvjs/lostpla ... _Karte.pdf

Ich will natürlich nicht ausschliessen dass falls es ein HKH ist/war die Nähe zum AKW eine Rolle gespielt und man hier "zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen wollte"

Leider sind auf der Karte nicht alle Orte verzeichnet, aber zumindest sind westlich des Lechs ein paar Objekte eingezeichnet.

Alles zu diesen HKHs findest du hier:

https://www.geschichtsspuren.de/hilfskr ... index.html


Gruß
Oliver

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