Lebensborn

Nichtmilitärische Zweck- und Repräsentationsbauten und -Projekte des Nationalsozialismus 1933-1945
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EricZ
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Lebensborn

Beitrag von EricZ » 12.12.2005 13:10

Moin,

ist bekannt, daß heute vor 70 Jahren der Lebensborn e.V. gegründet wurde?

Soweit ich weiß, sollte hier mit ausgesuchten Menschen die Zucht einer arischen Rasse vorangetrieben werden.
Die Floskel "Wetter zum Helden zeugen" soll angeblich aus dieser Zeit stammen. :?:

Lebensborn-Heime gab es nicht nur im ehemaligen Reichsgebiet, sondern auch in vielen anderen europäischen Ländern.

Grüße, Eric
And I'm hovering like a fly, waiting for the windshield on the freeway...

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Markus
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Beitrag von Markus » 12.12.2005 16:48

Mit "Zucht" hat das wohl weniger zu tun gehabt, ist also Legende.

Hier findest Du ein paar Fakten: http://www.dhm.de/lemo/html/nazi/innenp ... ebensborn/

Gruß, Markus

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Leif
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Beitrag von Leif » 12.12.2005 16:56

Hi.
Wir hatten das Thema am Rande schon mal. Ein interessantes Buch ist Georg Lilienthal, "Der Lebensborn e.V.", ISBN 3-437-10939-1
und natürlich http://www.shoa.de/content/view/183/41/ mit weiteren Quellen und Hinweisen.

Viele Grüße,
Leif

Gast

Lebensborn

Beitrag von Gast » 19.01.2006 19:11

[Der Lebensborn war einer der wenigen Institute die beim Nürnberger Prozeß einen absoluten Freispruch bekamen. Heute zu sagen, der Lebensborn sei eine Zuchtanstallt für die SS gewesen, ist absolut nicht war. Hingegen war es so, das SS Leute, die ein Kind gezeugt hatten und das im Lebensborn zur Welt kam, dafür die Koasten übernehmen mussten. Wer nicht weiß was gewesen ist, soll sich da raushalten.

Incognitus

Re: Lebensborn

Beitrag von Incognitus » 19.01.2006 20:47

bernd hat geschrieben:Der Lebensborn war einer der wenigen Institute die beim Nürnberger Prozeß einen absoluten Freispruch bekamen. Heute zu sagen, der Lebensborn sei eine Zuchtanstallt für die SS gewesen, ist absolut nicht war. Hingegen war es so, das SS Leute, die ein Kind gezeugt hatten und das im Lebensborn zur Welt kam, dafür die Koasten übernehmen mussten.
Wie jetzt, also zwei SS-Männer miteinander? :pruuust: Konnte ich mir jetzt doch nicht verkneifen... :mrgreen:
Wer nicht weiß was gewesen ist, soll sich da raushalten.
Ich muß schon sagen, für ein allererstes Posting sind das ziemlich grobe Worte, zumal gegenüber einem der aktivsten Forumsmitglieder... Denn gemeint ist ja wohl der Beitrag von Eric. Na ja. :?

Matthias

petzolde
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Beitrag von petzolde » 19.01.2006 21:13

Der Beitrag von Bernd widerspricht dem Inhalt beider Links doch erheblich. Wenn nach Bernds Ansicht der Lebensborn keine "Aufzucht-Anstalt" war, was denn dann?
gruß EP

Gast

Beitrag von Gast » 20.01.2006 19:28

Nach dem Krieg wurde der Lebensborn vor dem Amerikanischen Militärgerichtshof I in Nürnberg als »Fall Acht« vom 10. Oktober 1947 bis zum 10. März 1948 verhandelt.
14 Funktionäre des Rassen und Siedlungshauptamtes, der Volksdeutschen Mittelstelle und des Lebensborn waren angeklagt wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit.
Insbesondere wegen der Entführung von Kindern fremder Völker, um diejenigen, welche als rassisch wertvoll angesehen wurden, eine Eindeutschung zu ermöglichen.
Wegen der Wegnahme von Kindern zum Zwecke der Ausrottung oder Eindeutschung von Ostarbeiterinnen sowie wegen der Plünderung öffentlichen und privaten Eigentums in Deutschland und in den eingegliederten und besetzten Gebieten. Die Vertreter der Anklage, Telford Taylor und James M. Mc Haney, machten den Lebensborn e.V. als Ganzes, als Institution, nur für die Verbrechen zur Schwächung feindlicher Nationen und zur Erhöhung der Bevölkerungsziffer des Deutschen Reiches verantwortlich. Außerdem habe der Lebensborn jüdische und polnische Krankenhäuser übernommen sowie jüdische Wohnungen und Waren beschlagnahmt.
Das Urteil nach einer sechsmonatigen Prozessdauer erstaunte die Öffentlichkeit, vor allem, was den Lebensborn e.V. betraf. Alle Angeklagten wurden freigesprochen, was ihre Lebensbornaktivitäten anging. In der Begründung hieß es:
„Die Tätigkeiten des Lebensborn von 1936 bis 1945 und das Urteil des Militärgerichtshofs machen eigentlich unverständlich, warum der Lebensborn bis in die Gegenwart als eine Institution dargestellt wird, die prima der »Rassenzüchtung« und »Rassenveredelung« gedient habe. Der Lebensborn wurde unter den zahlreichen Organisationen in Deutschland die einzige Institution, die sich mit ausländischen nach Deutschland verbrachten Kindern befassten. Dies war die einzige Stelle, die alles tat, was in ihrer Macht stand, um den Kindern eine angemessene Fürsorge zuteil werden zu lassen, und die rechtlichen Interessen der unter seine Obhut gestellten Kinder zu wahren. Der Verein Lebensborn, der bereits lange vor dem Krieg bestand, war eine Wohlfahrtseinrichtung und, ich wiederhole, in erster Linie ein Entbindungsheim. Von Anfang an galt seine Fürsorge den Müttern, den verheirateten sowohl den unverheirateten, sowie den ehelichen und unehelichen Kindern.“

cisco
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Beitrag von cisco » 20.01.2006 21:33

Wie schon der Name des Amtes ausdrückt (Rasse- und Siedlungsamt) dem der Lebensborn in der Anfangszeit unterstellt war, agierte dieser Verein nicht unter sozialen (wie obiger Beitrag suggeriert) sondern eindeutig unter „rassenpolitischen“ Aspekten: Waren Mutter und Vater gesund und nachgewiesen "arisch", bot die Organisation "frühzeitige Heimunterkunft, Geheimhaltung der Geburt, Übernahme der Vormundschaft...“ etc.
Bezeichnend auch das von den 13 Heimen die außerhalb des Reiches entstanden, alleine 8 in Norwegen beheimatet waren, wegen der „rassisch hochwertigen“ Bevölkerung.

Alle Unterlagen der Heime wurden vor Heranrücken der Alliierten vernichtet

Das Gericht hat 1948 nach den damals bekannten Tatsachen entschieden, was aufgrund der zum großen Teil vernichteten Akten recht schwierig war.

Heute ist einiges mehr bekannt u.a. die Verschleppung von Kindern aus Norwegen, wie auch aus südosteuropäischen Ländern. Desweiteren die Verwicklung des „Lebensborn“ ins Euthanasieprogramm.
Als ein Beispiel ein Brief, den der Leiter von "Heim Wienerwald" an den Arzt und Lebensborn-Co-Geschäftsführer Gregor Ebner schrieb. Darin regt er die Verlegung eines "geistig zurückgebliebenen Säuglings" in die Wiener Städtische Fürsorge-Anstalt am Spiegelgrund an, die "im Sinne der Ausmerze" tätig sei.

Gruß

Cisco

Gast

Beitrag von Gast » 21.01.2006 18:43

Manche, die hier einen Artikel zusammendichten wollen den unwissenden Lesern glaubhaft machen, was sie selber nicht erlebt haben. Können sie auch gar nicht, da sie zu der Zeit noch gar nicht unter den Lebenden weilten. Es ist wie mit der Bibel. Auch Paulus signierte seine "Episteln" erst, nachdem andere diese schon 100 Jahre vor ihm verfasst hatten.
Also! Noch ein letztes Mal: Thema Lebensborn.
In diesen Heimen wurden zur Entbindung ohne Vorbehalt alle Frauen und Bräute von SS-Männern und Angehörigen der Polizei aufgenommen, weil diese grundsätzlich die "rassischen Voraussetzungen" mitbrachten. Bei Unverheirateten, die nicht von SS-Männern geschwängert worden waren, wurde eine strenge Auslese getroffen. Von 100 Gesuchen wurden 40 % berücksichtigt. Nur uneheliche Mütter -- guten Blutes -- hatten Anspruch auf den Schutz des Lebensborn. Es gab eine Ausnahme, die nicht bekannt war.
Der Lebensborn hat im Allgemeinen keine ausländischen Kinder ausgewählt und überprüft. Dazu dienten Heime, die von der NSV gegründet waren. Generell entsprachen diese Häuser den Kriterien des Lebensborn. Nicht deutschen Mädchen, vor allen Franzosen, Holländer und andere konnten ihre Kinder hier Entbinden. Die Erzeuger, waren sie bekannt, mussten die Entbindung bezahlen.
Es ist richtig, das es ganz wenige, "rassisch besonders wertvolle werdende Mütter", die den Bedingungen des Lebensborn entsprachen, ihre Kinder in Lebensbornheimen auf die Welt bringen konnten. Die "Übernahme" der Kinder von auserwählten "fremdländischen Müttern" in die Betreuung des Lebensborn, war wie bei den deutschen Frauen nur mit Zustimmung der Mutter möglich. Es ist kein Fall bekannt, dass einer Mutter das Kind zwangsweise weggenommen wurde. Ledige deutsche Mütter konnten in die Lebensbornheime aufgenommen werden, sobald ihre Schwangerschaft äußerlich sichtbar war. Sie sollten die Möglichkeit bekommen, »der gesellschaftlichen Ächtung« zu entrinnen, und davor gefeit sein, ihren Posten als Lehrerin, Krankenschwester, Verkäuferin zu verlieren.
Die ärztliche Betreuung in den Lebensbornheimen war so gut, dass sich immer mehr Ehefrauen von SS-Führern für die Entbindung anmeldeten. Während die Säuglingssterblichkeit im Reichsdurchschnitt bei sechs Prozent lag, betrug sie beim Lebensborn die Hälfte.
Während des Krieges suchten zahlreiche Frauen von SS- und Polizeiangehörigen, die in bombengefährdeten Gegenden wohnten, die Lebensbornheime zu einer ruhigen Entbindung auf. So kam es, dass schließlich die Zahl der SS-Frauen und der ledigen Mütter in den Heimen etwa gleich groß war. Das Zusammenleben der verheirateten und der ledigen Frauen verlief nicht immer komplikationslos. Beide Gruppen wurden gleich behandelt. Die Verheirateten hatten den Ehering abzulegen. Alle Heiminsassinnen wurden mit Frau und Vornamen angesprochen. Jede Diskriminierung der Ledigen sollte vermieden werden.
Das passte vor allem den Ehefrauen von höheren SS-Führern gar nicht. Als sich ein SS-Offizier über die Behandlung seiner Frau beklagte, wurde er belehrt, dass der Lebensborn seine Heime nicht als billige Entbindungsgelegenheiten für verheiratete SS-Frauen unterhalte, sondern dass sie in erster Linie den wertvollen, unehelichen Müttern zur Verfügung stünden. Frauen von SS-Führern könnten Aufnahme finden, wenn sie bereit seien, sich in das Milieu des Heimes einzufügen. Werdende Mütter wurden unter der Bedingung aufgenommen, dass sie selbst so wie der Erzeuger des Kindes, den Auslesebestimmungen eines SS-Staates entsprachen. Unter diese Kriterien fielen auch die einzelnen, nicht deutschen, jedoch arischen Mütter. Bis 1943 wurden 13 Heime mit der Semantik "Lebensborn" eingerichtet. Schätzungsweise 12.000 Kinder wurden geboren, über die Hälfte davon unehelich. Nach der Geburt verblieben ehelich gebärende Mütter mit ihrem Kind in der Regel noch 45 Tage in dem Heim. Wenn uneheliche Kindsmütter das Haus verließen, so war das in der Regel nach 88 Tagen, während das Kind 297 Tage im Heim blieb. Nicht einmal 10 % der Neugeborenen wurden auf Bitten der Mutter zur Adoption freigegeben.
Noch einmal zum Mitschreiben.
Richtig ist: Als einzige Organisation war der Lebensborn in der Lage, die Geheimhaltung einer Entbindung zu gewährleisten. Eigene Standesämter und polizeiliche Meldeämter in den Lebensbornheimen, sowie auch in den Heimen der NSV, sorgten dafür, dass der Heimatgemeinde der Mutter, die sonst durch das Jugendamt die Tatsache der Geburt erfahren hätte, nichts zu Ohren kam.
(Auch nicht die Behörde der ausländischen Mädchen wurde davon in Kenntnis gesetzt.)
Für alle in seinen Heimen geborenen unehelichen Kinder übernahm der Lebensborn die Vormundschaft und sorgte dafür, dass diese Kinder nach der Entlassung der Mutter im Heim bleiben konnten. Stellte sich heraus, dass die ledigen Frauen nicht heiraten und das Kind nicht zu sich nehmen wollten, so wurden diese Kinder nach einem Jahr in kinderlose oder kinderarme Familien von SS-Angehörigen zur Pflege gegeben.
Falsch ist, auch wenn desgleichen immer wieder behauptet wird: BDM-Mädchen und RAD-Maiden, die "dem Führer ein Kind schenken wollten", hatten in den Lebensbornheimen ausgewählten SS-Soldaten getroffen, um dort in der Pflege des nordischen Blutes Kinder zu zeugen. Ihr Lebensziel bestand darin, ihre Art fortzupflanzen. Sie waren Idealtypen, die sich freiwillig zu diesem Dienst für Volk und Vaterland gemeldet hatten. Nachdem sie einmal die Prüfung auf ihre Gesundheit, Schönheit und die nötigen weiblichen Rundungen bestanden hatten, wurden sie in die verschiedenen Offziererholungsheime verschickt, und dort blieben sie, bis sie schwanger waren.
So einfach war die Sache, glaubte man den kursierenden Gerüchten. War es so weit, dann wurden sie mit jedem Luxus versorgt, der in Deutschland damals noch zu haben war. Die Pflege, die man ihnen angedeihen ließ, war unendlich viel besser als die der Mutter eines ehelichen Kindes. Sie trugen dazu bei, ein starkes Deutschland zu schaffen. Sie waren stolz auf ihren Beruf und völlig gleichgültig gegenüber der Tatsache, dass sie den Namen des Vaters ihres Kindes nicht kannten.
Vorsätzlich erlogen ist die Geschichte, dass von den in den Lebensbornheimen Geborenen Tausende zur Adoption an SS-Familien weitergeleitet worden seien. Erfunden ist ebenfalls die Geschichte, am Programm der Eindeutschung polnischer und jugoslawischer Kinder habe sich der Lebensborn beteiligt. Es ist von 100.000 bis 200.000 Neugeborenen die Rede. Ostarbeiterinnen seien in Deutschland die Kinder vom Lebensborn entrissen worden, um aus ihnen Deutsche zu machen. Am eifrigsten berichtete man jedoch über die Funktionen des Lebensborn als Zeugungsort und Zuchtstätte nordischer Elitemenschen.
Auch der deutschen Regierung war bekannt, dass nur die Familie, und zwar die Kinderreiche Imstande war, den Staat ein solides Fundament zu geben. Wenn man den von einer Grundlage die solide war, sprechen kann. Übrigens, es wurden keinerlei Unterlagen des Lebensborn vernichtet. Im Gegenteil, es war die einzige Organisation, die ihre Unterlagen Vollständig vorzeigen konnte.
Bernd

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Beitrag von MikeG » 21.01.2006 19:31

Moin Bernd!

Wenn denn diese Organisation so edel und unschuldig war, erklär’ uns doch bitte noch kurz, wozu der Lebensborn „Außenstellen“ bei versch. Konzentrationslagern hatte – so z.B. in Dachau und Ravensbrück. Diese findest Du nicht nur in Unterlagen wie „Das nationalsozialistische Lagersystem“, sondern z.B. auch in „Verbände und Truppen der deutschen Wehrmacht und Waffen-SS im Zweiten Weltkrieg 1939-1945“ von Georg Tessin.

Nach unserem Rechtssystem gilt zwar richtigerweise „Im Zweifel für den Angeklagten“ und das müsste man formal wohl auch hier anwenden - ein Unschuldsbeweis ist das aber nicht.

Eine neutrale Darstellung findet man beim Deutschen Historischen Museum: http://www.dhm.de/lemo/html/nazi/innenp ... index.html

Mike

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