Erstmal das wichtigste zitiert: aus S. 136 / 137
3. Förderung der Vorratswirtschaft
Die Förderung der Vorratshaltung wurde während des Reichsbauerntages in Goslar im November 1936 (aus: Reichsbauerntage in Goslar, Tagungsberichte 1934/1938, Reichsnährstandverlag) ebenfalls als eine besondere Aufgabe des Vierjahresplans proklamiert, um bei der ,,Auslandsabhängigkeit in der Selbstversorgung Deutschlands mit Nahrungsmitteln" (aus: aus: Decken: H. Von der: Deutschlands Versorgung mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen, Sonderheft, 138/1938, S.138) in Höhe von ca. 20% (1938) die Sicherung der Ernährung in wirtschaftlichen Notzeiten in erhöhtem Maße aus der Eigenproduktion durchführen zu können.
Mit der Vorratshaltung der öffentlichen Hand waren bereits die ,,Reichsstellen" im Rahmen ihrer außenwirtschaftlichen Lenkungsmaßnahmen beauftragt worden. Da aber nicht genügend ,,Lagerraum für die geplanten Vorratsreserven des Reichs" zur Verfügung stand, wurde die Vorratshaltung zu einer Aufgabe erklärt, die das gesamte deutsche Volk, insbesondere auch die private Wirtschaft, angehen sollte. Sie umfaßte hauptsächlich die Lagerung von Überschußprodukten sowie von schnell verderblichen Nahrungsmitteln, insbesondere Obst, Gemüse und Fisch.
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10. 8. 1938
Anordnung des Beauftragten für den Vierjahresplan zur Sicherung des Lagerraums für Zwecke der Getreidelagerung, Quelle: Reichsanzeiger vom 12. August 1938
Die Anordnung ermächtigte die ,,Reichsstelle für Getreide, Futtermittel und andere landwirtschaftliche Erzeugnisse", zur Sicherung der Rekordernte 1938 gegen Verderb und Verluste durch unzureichende Unterbringung und Lagerung alle zur Lagerung von Getreide geeigneten Räume in Anspruch zu nehmen und zu diesem Zweck mit den Inhabern der Lager einen ,,Lagervertrag" abzuschließen sowie im Weigerungsfall die Einlagerung auf Kosten des Lagerhalters vornehmen zu lassen.
17. 10. 1938, RGB1. I, S. 1442
Verordnung über die Bevorschussung von Getreide
Die Knappheit an Lagerraum machte es erforderlich, ebenfalls die ,,Inhaber der landwirtschaftlichen Betriebe" in die Lagerhaltung des Reichs einzuschalten.
Die Verordnung ermächtigte sie, mit ihren Käufern, insbesondere den Mühlen, Händlern und ländlichen Genossenschaften, einen ,,Brotgetreide-Lieferungsvertrag" abzuschließen, der ihnen als Ausgleich für die Einlagerung des Getreides eine Vorschußzahlung in Höhe von mindestens 70% auf die künftige Lieferung der vereinbarten Getreidemenge zusicherte. Mit dieser Regelung sollte die Wirtschaftsführung des Betriebes anstelle der sonst durch den früheren Ausdrusch und den Verkauf des Getreides erzielten Betriebseinnahmen sichergestellt werden.
Die Verordnung verpflichtete die Betriebsinhaber, bis zur Abdeckung des Vorschusses auch sein übriges Getreide nur an den Vorschußgeber zu liefern. Eine anderweitige Veräußerung war nur mit der Zustimmung des Vorschußgebers oder des Kreisbauernführers zulässig.
Im Fall von ,,Pfändungen" stand dem Vorschußgeber ein Anspruch auf 70% und dem Drittgläubiger, insbesondere dem Realkreditgläubiger, nur in Höhe von 30% des Verwertungserlöses zu.
Der für die Aufnahme der Rekordernte 1938 von ca. 29,9 Mill, t Getreide (aus: Vierjahresplan 1936-1939, Zeitschrift für nationalsoz. Wirtschaftspolitik, 1938, S. 660) erforderliche Lagerraum von seinerzeit 5,2 Mill, t konnte trotz der Maßnahmen des Beauftragten für den Vierjahresplan, durch die zusätzlich ein Notlagerraum für 1,8 Mill, t Getreide beschlagnahmt wurde, nicht zur Verfügung gestellt werden.
Staatssekretär Backe wurde deshalb vom Beauftragten für den Vierjahresplan ermächtigt, ein ,,Programm für den beschleunigten Bau von Getreidelagerräumen“ (aus: Vierjahresplan 1936-1939, Zeitschrift für nationalsoz. Wirtschaftspolitik, 1938, S. 763) durchzuführen, das auch bei Baumaßnahmen der privaten Wirtschaft durch ,,Reichszuschüsse" gefördert werden sollte. Um das Bauprogramm nach reichseinheitlichen Richtlinien durchführen zu können, wurden bestimmte Bautypen für Getreidespeicher mit einer Kapazität von 300, 500 und 1000 t je Baueinheit sowie für Getreidesilos mit einer Kapazität von 5 000 t und 10 000 t geschaffen.
Die ,,reichseigenen Getreidelagerhallen" wurden während des zweiten Weltkrieges zu der ,,Gesellschaft für reichseigene Lagereibetriebe" mit dem Sitz in Berlin zusammengeschlossen.
Für die Vorratshaltung schnell verderblicher Nahrungsmittel setzte eine neue Entwicklung der Frischhaltung durch abgestufte Gefrierverfahren der Reichsanstalt für Lebensmittelfrischhaltung in Karlsruhe ein, die besonders auch langfristige Vorratslagerungen von Obst, Gemüse, Eiern und Fisch unter Verwendung von Zusatzverfahren, z. B. Bestrahlungen umfaßten.