Flugplatz Unterschlauersbach

Fliegerhorste, Feldflugplätze, Einsatzhäfen und E-Stellen der Luftwaffe und andere, zugehörige Infrastruktur
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zulufox
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Re: Flugplatz Unterschlauersbach

Beitrag von zulufox » 27.07.2018 09:34

turul hat geschrieben:Mattiello, Gianfranco: Fliegerhorstkommandanturen und Flugplätze der deutschen Luftwaffe 1935 – 1945. Osnabrück 2000, S. 169
Nur leider hat der gute Gianfranco Mattiello vergessen anzugeben, aus welcher Quelle er die Angaben in dem Buch herausgeschrieben hat.

Da der Luftgau XIII aufgelöst wurde und zu größeren Teil vom Luftgau XII übernommen wurde, ist bisher weder ein Luftwaffen-Atlas Luftgaukommando XIII noch die dazugehörige Anlage "Verzeichnis der baulichen Anlagen ..." aufgetaucht. Aus diesen Dokumenten wäre die genauere Zuordnung im Jahr 1940 zu erkennen gewesen.

Im "Verzeichnis der baulichen Anlagen der Luftwaffe" der Bauverwaltung Luftgaukommando XII Stand Juli 1943 (BArch RL6-9 LgKdo XII Anlagen) ist U'bach unter der Bezeichnung neu A 88 und alt E 19 N aufgeführt.

Zu diesem Zeitpunkt (Juli 1943) wurde offensichtlich kein Unterschied mehr gemacht zwischen I. und II. Ordnung. Einzig an der Tatsache, dass bei den E-Häfen Gelchsheim, Seligenstadt, Vilseck u.a. die Bezeichnung alt: D .. eingetragen ist, lässt den Rückschluss zu, dass diese ursprünglich als E-Häfen I. Ordnung geführt worden waren, die E-Häfen mit der Bezeichnung alt: E .. als E-Häfen II. Ordnung.

Unterscheidungskriterien I. und II. Ordnung siehe:
Völker, Karl-Heinz
Dokumente und Dokumentarfotos zur Geschichte der Deutschen Luftwaffe 1919 – 1939
Deutsche Verlagsanstalt, Stuttgart; 1968 S. 242 - 244 und 249 - 251

Um noch eine kleine Verwirrung draufzusetzen:

In den Sachstandsberichten der Bauleitungen LgKdo XIII (April bis November 1939 und März 1940)
BArch RL 19-13/1-7 und 13 wird U'bach als Üb-E-Hafen genannt.

MfG
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Re: Flugplatz Unterschlauersbach

Beitrag von Max S » 27.07.2018 22:03

turul hat geschrieben:
Max S hat geschrieben:Von welcher Quelle genau hast du die Info mit "2. Ordnung"?

Mattiello, Gianfranco: Fliegerhorstkommandanturen und Flugplätze der deutschen Luftwaffe 1935 – 1945. Osnabrück 2000, S. 169
Hm, das stimmt so definitiv nicht.
MfG Max

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turul
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Re: Flugplatz Unterschlauersbach

Beitrag von turul » 28.07.2018 08:44

Max S hat geschrieben:
Hm, das stimmt so definitiv nicht.
Begründung? Quellen?
Zulufox hat ja oben ausführlich auf die sich teils widersprechenden Quellen hingewiesen. Er dürfte wohl der ausgewiesene Fachmann für Fragen dieser Art sein.

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Re: Flugplatz Unterschlauersbach

Beitrag von Max S » 28.07.2018 18:03

turul hat geschrieben:
Max S hat geschrieben:
Hm, das stimmt so definitiv nicht.
Begründung? Quellen?
Zulufox hat ja oben ausführlich auf die sich teils widersprechenden Quellen hingewiesen. Er dürfte wohl der ausgewiesene Fachmann für Fragen dieser Art sein.
Meine Quellen sind Zeitzeugen und anderes Material.
Ich behaupte ja garnicht, dass ich ein "Fachmann" bin.
Mein Wissen sagt mir nur eindeutig, dass dieser Platz definitiv nicht als 2. Ordnung einzustufen ist.
MfG Max

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Re: Flugplatz Unterschlauersbach

Beitrag von zulufox » 28.07.2018 18:12

Max S hat geschrieben:Meine Quellen sind Zeitzeugen und anderes Material.
Ich behaupte ja garnicht, dass ich ein "Fachmann" bin.
Mein Wissen sagt mir nur eindeutig, dass dieser Platz definitiv nicht als 2. Ordnung einzustufen ist.
Hallo Max,

nur eine Frage: Was bedeutet deiner Meinung nach die Einstufung I. Ordnung und wie unterscheidet sich ein so eingestufter Einsatzhafen von einem Einsatzhafen II. Ordnung?

MfG
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Re: Flugplatz Unterschlauersbach

Beitrag von Max S » 28.07.2018 22:24

zulufox hat geschrieben:
Max S hat geschrieben:Meine Quellen sind Zeitzeugen und anderes Material.
Ich behaupte ja garnicht, dass ich ein "Fachmann" bin.
Mein Wissen sagt mir nur eindeutig, dass dieser Platz definitiv nicht als 2. Ordnung einzustufen ist.
Hallo Max,

nur eine Frage: Was bedeutet deiner Meinung nach die Einstufung I. Ordnung und wie unterscheidet sich ein so eingestufter Einsatzhafen von einem Einsatzhafen II. Ordnung?

MfG
Zf :holy:
Zum einen durch die Versorgungswege und zum anderen durch die Anzahl der Gebäude

Der Bahnhof des nahe gelegenen Dorfs "Großhabersdorf" hatte gleichzeitig eine Abstellgleiserweiterung bekommen (er hatte wahrscheinlich zuletzt 3/4 Abstellgleise).
http://www.hansgruener.de/docs_d/db/archiv_6701.htm

Man sollte auch die Anzahl der Hangars beachten, der Platz hatte zuletzt 12 (13?) Hangars und es waren noch mehr geplant (alle aus Ziegelstein und mit Betonfundament).
Die "Biegelswerft" unterschied sich von den anderen durch ihre Dimensionen, leider wurden die Überesste (vor einer möglichen Vermessung) entfernt, dort steht jetzt ein Neubaugebiet.

Es befand sich auf dem Platz auch ein Munitionsdepot.

Und der noch existierende Tank dürfte auch 300.000 l fassen.

Gruß Max
MfG Max

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Re: Flugplatz Unterschlauersbach

Beitrag von Max S » 28.07.2018 23:23

Hier mal eine Frage:

Wie sah die Wasserversorgung und Abwasserreinigung damals auf solchen Plätzen aus?
MfG Max

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Beitrag von papierflieger » 29.07.2018 08:25

Hallo Max,
Und der noch existierende Tank dürfte auch 300.000 l fassen.
:shocked:
sicher?
Nachdem anscheinend erst vor wenigen Jahren eine der letzten Spuren beseitigt wurden http://www.nordbayern.de/region/fuerth/ ... e=RsO8cnRo kommt mir das in unserer heutigen "ach so umweltfreundlichen" Zeit doch recht verwunderlich vor.

mfG
Axel

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Re: Flugplatz Unterschlauersbach

Beitrag von turul » 29.07.2018 09:01

Max S hat geschrieben:Mein Wissen sagt mir nur eindeutig, dass dieser Platz definitiv nicht als 2. Ordnung einzustufen ist.
Ich denke, dass Deine oder unsere Einschätzung im nach hinein NICHT das Entscheidende ist.
Wichtig ist doch zur historischen Wahrheit, wie dieser Platz bis 1945 eingestuft wurde. Das aber scheint sich nach derzeitiger Quellenlage nicht eindeutig feststellen zu lassen.

Hier haben wir folgende Fakten:
1. die Einstufung bei Mattiello als E-hafen II. Ordnung. Auch wenn weitere Quellenangaben fehlen, haben wir hier zumindest eine nachvollziehbare Sekundärquelle.
2. Der oben bei zulufox ausführlich erläuterte Analogieschluß, dass die E-Häfen mit der Bezeichnung alt: E .. als E-Häfen II. Ordnung eingestuft waren (BArch RL6-9 LgKdo XII Anlagen).
3. Die ebenfalls von zulufox genannte Einstufung von Unterschlauersbach als Übungs-E-Hafen bis mindestens März 1940 (BArch RL 19-13/1-7 und 13)

Damit haben wir drei nachvollziehbare Punkte, das Unterschlauersbach bis mindestens 1940 als E-Hafen 2. Ordnung von der Luftwaffe geführt wurde.

Ein wesentlicher Punkt für einen Platz, der von vornherein als E-Hafen I. Ordnung geplant wurde, ist nach meinem (sicher nicht maßgebenden) Kenntnisstand, dass es dort ein sog. „Luftwaffengut“ zur Instandhaltung des Platzes gab. Gab es so ein Gut in Unterschlauersbach?

Später wurde offenbar keine Unterscheidung mehr zwischen E-Hafen I. und II. Ordnung gemacht. Damit ist die ganze Diskussion eigentlich ziemlich überflüssig.

Interessant wäre auch die Frage, ab wann Du diesen Platz als E-Hafen I. Ordnung betrachten willst.

Auf der von Dir angeführten Eisenbahnseite sehe ich zwar eine Menge Schwarzweiß-Fotos, von denen aber keines irgendeinen Bezug zur Unterschlauersbach herstellt. Das Foto des Bahnhofs Großhabersdorf zeigt zwar im Bahnhof 4 Gleise, es gibt allerdings keinen Hinweis, was das mit Unterschlauersbach zu tun hat.

Nach derzeitigem Kenntnisstand ergibt sich für mich, dass Unterschlauersbach zunächst als E-Hafen II. Ordnung eingerichtet wurde. Ob der Platz möglicherweise nach 1940 zum E-Hafen I. Ordnung heraufgestuft wurde, lässt sich anscheinend nicht sicher belegen. Es dürfte aber auch keine Rolle mehr spielen, da vermutlich ab spätestens 1943 kein Unterschied mehr zwischen E-Hafen I. und II. Ordnung gemacht wurde.

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Re: Flugplatz Unterschlauersbach

Beitrag von Max S » 02.08.2018 16:40

turul hat geschrieben:
Max S hat geschrieben:Mein Wissen sagt mir nur eindeutig, dass dieser Platz definitiv nicht als 2. Ordnung einzustufen ist.
Ich denke, dass Deine oder unsere Einschätzung im nach hinein NICHT das Entscheidende ist.
Wichtig ist doch zur historischen Wahrheit, wie dieser Platz bis 1945 eingestuft wurde. Das aber scheint sich nach derzeitiger Quellenlage nicht eindeutig feststellen zu lassen.

Hier haben wir folgende Fakten:
1. die Einstufung bei Mattiello als E-hafen II. Ordnung. Auch wenn weitere Quellenangaben fehlen, haben wir hier zumindest eine nachvollziehbare Sekundärquelle.
2. Der oben bei zulufox ausführlich erläuterte Analogieschluß, dass die E-Häfen mit der Bezeichnung alt: E .. als E-Häfen II. Ordnung eingestuft waren (BArch RL6-9 LgKdo XII Anlagen).
3. Die ebenfalls von zulufox genannte Einstufung von Unterschlauersbach als Übungs-E-Hafen bis mindestens März 1940 (BArch RL 19-13/1-7 und 13)

Damit haben wir drei nachvollziehbare Punkte, das Unterschlauersbach bis mindestens 1940 als E-Hafen 2. Ordnung von der Luftwaffe geführt wurde.

Ein wesentlicher Punkt für einen Platz, der von vornherein als E-Hafen I. Ordnung geplant wurde, ist nach meinem (sicher nicht maßgebenden) Kenntnisstand, dass es dort ein sog. „Luftwaffengut“ zur Instandhaltung des Platzes gab. Gab es so ein Gut in Unterschlauersbach?

Später wurde offenbar keine Unterscheidung mehr zwischen E-Hafen I. und II. Ordnung gemacht. Damit ist die ganze Diskussion eigentlich ziemlich überflüssig.

Interessant wäre auch die Frage, ab wann Du diesen Platz als E-Hafen I. Ordnung betrachten willst.

Auf der von Dir angeführten Eisenbahnseite sehe ich zwar eine Menge Schwarzweiß-Fotos, von denen aber keines irgendeinen Bezug zur Unterschlauersbach herstellt. Das Foto des Bahnhofs Großhabersdorf zeigt zwar im Bahnhof 4 Gleise, es gibt allerdings keinen Hinweis, was das mit Unterschlauersbach zu tun hat.

Nach derzeitigem Kenntnisstand ergibt sich für mich, dass Unterschlauersbach zunächst als E-Hafen II. Ordnung eingerichtet wurde. Ob der Platz möglicherweise nach 1940 zum E-Hafen I. Ordnung heraufgestuft wurde, lässt sich anscheinend nicht sicher belegen. Es dürfte aber auch keine Rolle mehr spielen, da vermutlich ab spätestens 1943 kein Unterschied mehr zwischen E-Hafen I. und II. Ordnung gemacht wurde.
Ich denke einen ausgewiesenen Fachmann haben wir hier momentan noch überhaubt nicht gesehen, auch wenn die Infos von Zulufox sehr interessant sind, danke dafür.


Der E-Hafen von U-Bach hing mit Großhabersdorf maßgeblich zusammen, warum ?
Weil es eine Gemeinde ist und war, das sog. "Fliegerdorf" war über Großhabersdorf, das lässt darauf schließen, dass man damit die Versorgungsstrecke des Culemeyer Transportwagens verkürzen wollte.

Der Platz war ganzjährig Nebelfrei, vielleicht auch noch eine wichtige Info.

Ein sog. "Luftwaffengut" muss es nicht gegeben haben, warum ?
Weil in Anderen Fällen das auch nicht der Fall war, sehr gut möglich, dass der Platzwirt im sog. "Fliegerdorf" untergebracht war.

Mir ist kein E-Hafen 2. Ordnung bekannt der einen Gleisanschluss hatte oder eher für den einer aus-/gebaut wurde.
Ich würde sagen, dass ein Gleisanschluss der absolute Beweis für die Planung/Einstfung 1. Ordung ist.

Deine "drei Fakten" sind nur zwei, Mattiello hat das Ganze wahrscheinlich selber als E-Hafen 2. Ordnung eingestuft weil er sich (wie du) nicht die Mühe gemacht hat die Karte des Gebiets anzusehen.

Deine Schlussfolgerung ist unwahrscheinlich, es war wohl eher ein geplanter E-Hafen 1. Ordnung der eine Zeit lang als 2. Ordnung geführt wurde.

Das könnte auch die Erklärung für die Beschreibung als "kleiner" Flugplatz sein.
Zuletzt geändert von Max S am 02.08.2018 17:50, insgesamt 2-mal geändert.
MfG Max

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