Ablösung BGS im V-Fall

Militärische Objekte und Anlagen ab 1945
dochiq

Beitrag von dochiq » 29.05.2005 08:13

Also, wenn das mal nicht sehr militärisch aussieht:

http://www.panzerbaer.de/archiv/seite_f.htm

Thunderhorse
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Beitrag von Thunderhorse » 12.02.2007 23:20

Was ist den daran militärisch?
Der BGS hatte nie Panzer, allensfalls waren es leicht gepanzerte Sonderwagen, wie der M8, SW1 und SW2 (dieser auch mit 2-cm Bordwaffe).

Der BGS hatte dereinst auch nie einen militärischen Auftrag.
MfG. TH

dragon46
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Beitrag von dragon46 » 12.02.2007 23:34

Das muss ich aber dementieren. Ich hatte mich kürzlich mit den Aufgaben des BGS im V-Fall beschäftigt und habe von Godeke folgende Info bekommen:
In den 50er/60er Jahren war geplant, den BGS bei Eintreten des V-Falls als leichte Jäger- bzw. Aufklärungseinheiten in den Verteidigungsplan des NATO-Bündnisses einzubeziehen. Genauso ist seine Bewaffnung auch zu bewerten. Mit seinen 10.000 Mann und einer gleichen Anzahl Bereitschaftspolizei der Länder, die ab den späten 50er Jahren aufgestellt wurde, war es seine Aufgabe, aufzuklären und hinhaltenden Widerstand zu leisten. Was den Angehörigen dieser nur leicht bewaffneten Truppe im V-Fall wohl geblüht hätte, möge sich jeder selbst ausmalen.
Ab den 70er Jahren wurde langsam, aber sicher die Transformation in eine Polizeitruppe eingeleitet.
Der BGS hatte (hat?) auch Kombattantenstatus...
Nichts ist so beständig wie die Veränderung...

Lönne

Beitrag von Lönne » 12.02.2007 23:59

Moin!

Hatte - bis anfang der 90er,...

inzwischen nicht mehr. Aber noch was dazu: Kann man seinen Wehrdienst noch bei der Bundespolizei ableisten? Beim BGS ging es ja,...

mfG
Christoph

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Godeke
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Beitrag von Godeke » 13.02.2007 07:21

Hallo :) ,

die sog. "Grentschutzdienstpflicht" wurde im Januar 1969 aufgrund der schwierigen Personalsituation eingeführt. Als Vorläufer dieser Maßnahme gab es schon seit 1961 die Möglichkeit, 18 Monate statt der Bundeswehrzeit freiwillig im BGS zu dienen.
Die "Pflicht" von 1969 wurde dann als § 42 a ins Wehrpflichtgesetz eingebaut, und am 1.10. 69 wurde die ersten 700 jungen Männer einberufen. Aus verschiedenen Gründen bewährte sich das Projekt aber dann nicht und wurde zum 1.10.1973 (letzter Einzugstermin) wieder aufgegeben.
...und jetzt noch mal schnell zu www.thw-lueneburg.de , der aktuellen Seite mit News aus der wunderbaren Welt des Helfens!

D. Küster

Bewaffnung BGS

Beitrag von D. Küster » 14.02.2007 13:01

Der geschützte Sonderwagen II mit 20 mm Kanone war Standard, weiterhin hatten die Einheiten den britischen 6-Rad Spähpanzer Saladin (50 mm Kanone), Mörser (Kaliber ?), MG 42 und G1 Schnellfeuergewehre.
Das konnte man bis in die 80er bei den Tagen der offenen Tür (z. B. am Standort Alsfeld - mittlerweile konvertiert) besichtigen. Als Belustigungen gab es damals MG Schießen (mit Manövermunition), Rundfahrten mit dem SW und Erbsensuppe.

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Beitrag von beagle » 14.02.2007 19:43

Hallo,
Vielleicht ist dies eine Antwort auf eure Fragen. Die Einheiten vom GSK Noord mußten Vorzubereitende Kader aufstellen für eine Grenadier Division in Niedersachsen.Quelle: Die Geschichte des Grenzschutzkommandos Nord. Hannover 1991.
Gruß
Beagle

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Beitrag von Thunderhorse » 15.02.2007 18:45

Der einstge BGS hatte etwa ab 1995, eventuell auch früher, schon keinen Kombattantenstatus mehr.

Die Optoin im Jahr 1956 war auf freiwilliger Basis. Diese Personal stellte die Kadermannschaften für die aufzustellenden Kadereinheiten. Diese wurden auch nicht vom BGS geführt sondern das Personal aus dem BGS ausgegliedert. Dazu wurden zum Beispiel sichtbar nach Außen die Bundesadler von den Uniformen entfernt.

Versorgungstechinsch bis zur Gründung der BW die Einheiten geführt. Solte man den ganzen Artikel lesen.

Und ein Blick in die gesetzlichen Aufträge des BGS ab 1951 würde auch helfen um die Aufgaben und die Funktion des BGS als Polizei des Bundes zu erkennen.
Die Aufgabe des BGS im S- und V-Fall war nicht die Funktion von Aufklärungseiheiten für die NATO, das war Wunschdenken von einigen höheren Offizieren der NATO und der BW.

Der Auftrag lag im Rückwärtigen Raum, zusammen mit den Polizeien der Länder, die Ordnung und Sicherheit aufrecht zu erhalten.
Der BGS war dabei ein Teil der bewaffneten Macht der BRD.
MfG. TH

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Beitrag von Godeke » 16.02.2007 00:02

Hallo :) ,

ja was denn nun?
War der BGS entweder ein Teil der "bewaffneten Macht der BRD" oder tätig "zusammen mit den Polizeien der Länder, die Ordnung und Sicherheit aufrechtzuerhalten"?

Da muß man sich schon mal entscheiden, und zwar am besten für die historische Wahrheit, die sich in einigen veröffentlichten Fachbüchern und unveröffentlichen Manuskripten aus dem Führungsunterricht der BGS-Schulen ableiten läßt.
In solchen zeitgenössicschen Werken bzw. historischen Aufarbeitungen steht zum Beispiel drin, warum der BGS 1951 eine Zwitterstellung zwischen polizeilichen und militärischen Aufgaben bekam, oder auch, daß 1956 der komplette BGS in die neue Bundeswehr überführt werden sollte. Wer dort nicht hin wollte, mußte innerhalb eines Monats schriftlichen Widerspruch gegen diese Regelung einlegen und war danach finanzielle wesentlich schlechter gestellt als seine ehemaligen Kameraden...
Alles ein interessantes Thema, wenn man keine falschen Behauptungen aufstellt.
...und jetzt noch mal schnell zu www.thw-lueneburg.de , der aktuellen Seite mit News aus der wunderbaren Welt des Helfens!

D. Küster

Beitrag von D. Küster » 16.02.2007 18:21

In offiziellen Verlautbarungen des BGS aus den 60ern wird die Aufstellung des BGS als Antwort auf die Aufstellung von KVP Einheiten (= Kasernierte Volkspolizei) in der "Ostzone" (= DDR) bezeichnet. Die Einheiten der KVP hatten auch Panzerspähwagen und Maschinenwaffen - da sollte wohl der BGS nicht zurückstehen. Um den Widerstand der Bevölkerung gegen eine mögliche Wiederbewaffnung nicht zu entfachen, wählte man wohl auch den Namen Bundesgrenzschutz.

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