Habe mal ne`Frage zu schutzräumen....

Luftschutzbunker, zivile Bunkeranlagen und Schutzbauwerke des 2. Weltkriegs
Antworten
Gast

Habe mal ne`Frage zu schutzräumen....

Beitrag von Gast » 11.06.2004 23:27

Moin moin

ich habe mal eine Frage:
Kann mir mal einer genau den Unterschied zwischen einem Schutzraum, Bunker, ... erklären.
Würde mich sehr freuen wenn mich einer zu den Begrifflichkeiten mal aufklären könnte. ich kenne nämlich im Einzelnen nicht die Unterschiede

Vielen Dank

Benutzeravatar
klaushh (†)
Forenuser
Beiträge: 2690
Registriert: 14.05.2002 15:00
Ort/Region: Hamburg

Begriff

Beitrag von klaushh (†) » 12.06.2004 17:18

Moin, moin!
Da es hier wohl nur um Luftschutz geht, beschränke ich mich darauf:

Schutzraum ist eine allgemeine Bezeichjnung oder auch Sammelbezeichnung. Es soll eben Schutz bieten, ob gegen Bomben, gegen Splitter, gegen "unsaubere Luft" o.ä. ´, ist dabei einerlei.
Der Begriff "Bunker" durfte dagegen nur für bombensichere Bauwerke verwendet werden. Hier war z.B. vorgeschrieben bei oberirdischen Bauten Wandstärke mindestens 1,10 m armierter Beton und Deckenstärke mindestens 1,40 m armierter Beton (die Stärken nahmen im Laufe des Krieges zu).
Das "Volk" hält sich nicht immer an solche Regelungen. So wird ganz unfachmännisch immer wieder gesprochen zb. von "Einmannbunker" (statt "Einmannsplitterschutzzelle") oder vom "Röhrenbunker" statt vom "Röhrenschutzbauwerk".
Zufrieden?
Gruß
klaushh

Gast

Beitrag von Gast » 12.06.2004 18:46

Moin moin

Ich danke dir für die Auskunft. ich finde es nämlihc ein wenig verwirrend, wenn von der gleichen Sache einmal von "Bunker" und dann wieder von "Schutzraum" gesprochen wird.

Gruß

Markus

Gast

Schutzraum/Bunker

Beitrag von Gast » 14.06.2004 16:58

Schau dir 'mal in HH die Metallschilder mit der Beschriftung "Öffentlicher Schutzraum, Bezirksamt Hamburg-...." an. Manchmal handelt es sich um eine Mehrzweckanlage wie z.B. die Tiefgarage an der Ecke Drosselstraße/Starstraße (zu der auch ein außerhalb des Garagengrundrisses befindlicher gekürzter Röhren"bunker" gehört). Diese Schilder befinden sich aber auch bei Bunkern, wie z.B. demjenigen westlich neben dem Hbf (Steintorwall). Auf den Schildern steht noch, dass das jeweilige Polizeirevier den Schlüssel hat.

Im ZUgangsbereich der Schutzraumbauwerke sind häufig die typischen hellgelben Schilder mit der Aufschrift "Schutzraum für ..... Personen" vorhanden. Der Begriff des Bunkers taucht in der offiziellen Zivilschutzterminologie nicht auf.

Benutzeravatar
René
Forenuser
Beiträge: 205
Registriert: 27.05.2003 21:58
Ort/Region: Berlin

Beitrag von René » 17.06.2004 18:20

In den 1950er Jahren wurde die erste Nachkriegsliteratur zum baulichen Luftschutz veröffentlicht. In den Richtlinien wurde der Begriff "Schutzbunker" so definiert, dass er als Schutz gegen Bombennah- und Volltreffer eine Mindestwandstärke aller Umfassungsbauteile (Decke, Wand, Fundament) von drei Metern haben muss!
In den kommenden Ausgaben der bautechnischen Richtlinien taucht der Begriff des "Bunkers" dann aber nicht mehr auf- das zuständige Ministerium musste wohl einsehen, dass die Planung bombensicherer Anlagen für den Schutz der Zivilbevölkerung unmöglich sei.
Man kann das Leben nicht verlängern, nicht verbreitern- aber vertiefen :-)

Antworten