Vielleicht kann jemand mir helfen:
Wie hiessen offiziel Luftschutzbauten nach 45?
Luftschutzbauten? Selbstschutzbauten, Zivilschutzbauten, Mehrzweckanlagen?
Gruss,
Michel
Namensgebung Luftschutzbauten nach 45
Namensgebung Luftschutzbauten nach 45
Achtung: Feind hört mit!
Hallo Michel ,
In der Anfangszeit des Zivilschutzes in der BRD hat man alle Schutzmaßnahmen als "Luftschutz" (LS)-Maßnahmen bezeichnet. Das Konzept baute auf den Erfahrungen des 2. Weltkriegs auf, mit den neuen Erkenntnissen der Atomwaffen ging man noch recht hilflos um. Deshalb taucht der Begriff "Luftschutz" seit dem Augenblick (1949/1950) auf, ab dem man sich wieder mit dem Thema beschäftigte. Parallel und synonym dazu existierte der Begriff des "Zivilen Bevölkerungsschutzes (ZB)", weil man mit dem Begriff "Luftschutz", der bei vielen Menschen mit sehr schlechten Erinnerungen besetzt war, nicht genügend Öffentlichkeit herstellen konnte. Das erste Gesetz zu diesem Bereich (1957) trug schon den Namen "Gesetz zum Schutz der Zivilbevölkerung". Das Wortungetüm "Ziviler Bevölkerungsschutz" befriedigte auch nicht, so daß man als nächstes (ab Anfang der 60er Jahre) auf den Begriff "Zivilschutz (ZS)" kam, der dann offiziell im Januar 1966 eingeführt wurde. Im Juli 1968 wurde dann der gesamte Bereich per Gesetz in den sog. "Erweiterten Katastrophenschutz" umbenannt, wobei der Begriff "Zivilschutz" für die den Verteidigungsfall betreffenden Teilaspekte bis heute erhalten blieb.
Auch in der DDR war seit ihrer Gründung der Begriff des "Luftschutzes" gebräuchlich, der dann mit neuer Konzeption zu Beginn der 70er Jahre durch die "Zivilverteidigung" abgelöst wurde.
Soviel erstmal als Vorgedanken zu Deiner Frage. Die Bauten nannte man dann entsprechend auch "LS-Bauten" oder "LS-Anlagen", später dann entsprechend obiger Einteilung "ZS-Anlagen", "Schutzräume" oder eben zweckgebunden "ZS-Sanitätslager", aber auch schlicht "Hilfskrankenhäuser".
In der Bevölkerung hielt sich aber immer der Begriff des "Bunkers" für solche Anlagen, vor allem dann, wenn es sich um alte modernisierte Kriegs-Anlagen handelte.
Unter "Mehrzeweckanlagen" versteht man in aller Regel Neubauten (nach 1945), die sich für mehrere Zwecke verwenden lassen, also z.B. U-Bahnhöfe, Tiefgaragen, Tunnel usw.
In der Anfangszeit des Zivilschutzes in der BRD hat man alle Schutzmaßnahmen als "Luftschutz" (LS)-Maßnahmen bezeichnet. Das Konzept baute auf den Erfahrungen des 2. Weltkriegs auf, mit den neuen Erkenntnissen der Atomwaffen ging man noch recht hilflos um. Deshalb taucht der Begriff "Luftschutz" seit dem Augenblick (1949/1950) auf, ab dem man sich wieder mit dem Thema beschäftigte. Parallel und synonym dazu existierte der Begriff des "Zivilen Bevölkerungsschutzes (ZB)", weil man mit dem Begriff "Luftschutz", der bei vielen Menschen mit sehr schlechten Erinnerungen besetzt war, nicht genügend Öffentlichkeit herstellen konnte. Das erste Gesetz zu diesem Bereich (1957) trug schon den Namen "Gesetz zum Schutz der Zivilbevölkerung". Das Wortungetüm "Ziviler Bevölkerungsschutz" befriedigte auch nicht, so daß man als nächstes (ab Anfang der 60er Jahre) auf den Begriff "Zivilschutz (ZS)" kam, der dann offiziell im Januar 1966 eingeführt wurde. Im Juli 1968 wurde dann der gesamte Bereich per Gesetz in den sog. "Erweiterten Katastrophenschutz" umbenannt, wobei der Begriff "Zivilschutz" für die den Verteidigungsfall betreffenden Teilaspekte bis heute erhalten blieb.
Auch in der DDR war seit ihrer Gründung der Begriff des "Luftschutzes" gebräuchlich, der dann mit neuer Konzeption zu Beginn der 70er Jahre durch die "Zivilverteidigung" abgelöst wurde.
Soviel erstmal als Vorgedanken zu Deiner Frage. Die Bauten nannte man dann entsprechend auch "LS-Bauten" oder "LS-Anlagen", später dann entsprechend obiger Einteilung "ZS-Anlagen", "Schutzräume" oder eben zweckgebunden "ZS-Sanitätslager", aber auch schlicht "Hilfskrankenhäuser".
In der Bevölkerung hielt sich aber immer der Begriff des "Bunkers" für solche Anlagen, vor allem dann, wenn es sich um alte modernisierte Kriegs-Anlagen handelte.
Unter "Mehrzeweckanlagen" versteht man in aller Regel Neubauten (nach 1945), die sich für mehrere Zwecke verwenden lassen, also z.B. U-Bahnhöfe, Tiefgaragen, Tunnel usw.
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