Neckar-Enz-Stellung: Wird erhaltener Bunker beseitigt?

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TJK1
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Neckar-Enz-Stellung: Wird erhaltener Bunker beseitigt?

Beitrag von TJK1 » 01.11.2018 14:19

Möglicherweise gibt es schlechte Nachrichten aus der Neckar-Enz-Stellung: Es ist möglich und wahrscheinlich, dass ein nicht gesprengter Unterstand mit Kleinstglocke einem Bauvorhaben weichen muss.
Dabei handelt es sich um das Bauwerk 323 (UB 4) in Bietigheim-Bissingen. Der Unterstand entspricht dem Grundriss der Zeichnungsnummer 117B8 und ist mit einer Kleinstglocke 9aP7 ausgerüstet. Außerdem befindet sich noch eine Eingangspanzertüre 14P7 (ohne Mannlochverschluss) im Bauwerk. Der Erhaltungszustand ist sehr gut.
Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde das Grundstück samt Bunker von Privatleuten erworben, die bis etwa ins Jahr 2000 im Besitz des Bauwerks blieben. Nachdem die damaligen Besitzer ausgezogen waren, wechselte das Grundstück samt Bunker mindestens ein weiteres Mal den Besitzer und ist heute im Eigentum eines Ingenieursbüros für Wohnraumplanung.
Seit einigen Jahren laufen die Bemühungen um die Neubebauung der Fläche, die unter anderem den Abriss eines Wohn- und Geschäftshauses und eventuell des Bunkers beinhalten werden. Beim Bauwerk der Neckar-Enz-Stellung handelt es sich um ein geschütztes Objekt des Flächendenkmals „Neckar-Enz-Stellung“. Die rechtlichen Details und der aktuelle Genehmigungs- und Planungsstand sind nicht bekannt. Das Landesdenkmalamt hat die Empfehlung ausgesprochen, das Bauwerk zu erhalten.
Wenn Ihr den Fall weiter verfolgen möchtet, könnt Ihr unsere Website besuchen (dort werden in Kürze Informationen zum Thema eingestellt):
www.neckar-enz-stellung.com
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VitaminB11
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Beitrag von VitaminB11 » 02.11.2018 06:33

Die verlinkte Seite verweist auch nur weiter. Sag doch bitte mal, wieviel Schutz ein "geschütztes Objekt" erwarten kann, und warum das Landesdenkmalamt nur empfiehlt, statt zu verbieten. Oder ist das die eigentliche Frage?

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Zwackelmann
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Beitrag von Zwackelmann » 02.11.2018 08:49

Moin,

Die oberen Denkmalbehörden empfehlen in der Regel nur und die unteren Denkmalbehörden entscheiden über Unterschutzstellung (=Abrissschutz) eines Denkmals oder nicht. Denkmalschutz heißt also nicht automatisch Abrissschutz, wie ich an anderer Stelle schon schrieb. Es heißt nur, dass ein Objekt, bevor es bei einer Baumaßnahme weichen muss, fachgerecht dokumentiert werden muss. Ein Baudenkmal in der Regel durch einen Architekten, ein Bodendenkmal durch Archäologen. Es kommt also auch darauf an, ob der Bunker als Bau- oder Bodendenkmal geschützt ist.

Gruß, Thomas
Ich bin mal wieder gesperrt, Ihr habt das super im Griff...

derbaja
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Beitrag von derbaja » 04.11.2018 11:57

Wenn das so geplant is wird es wohl auch passieren. So ist es auch mit dem Bunker im sandweg passiert. Einzige hoffnung: das Ding is voll intakt.


Gruss aus Bietigheim
Stolzer,unwissender " Auf'm Atombunker - Fussballspieler "

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VitaminB11
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Beitrag von VitaminB11 » 04.11.2018 12:41

Danke Zwackelmann! Again what learned :thumbup:

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Beitrag von TJK1 » 04.11.2018 18:02

derbaja hat geschrieben:Wenn das so geplant is wird es wohl auch passieren. So ist es auch mit dem Bunker im sandweg passiert. Einzige hoffnung: das Ding is voll intakt.


Gruss aus Bietigheim

Der Bunker zwischen Grünwiesenstraße und Sandweg war zum Zeitpunkt des Abrisses ebenfalls intakt (nur die Schartenplatte hatten die Schrotthändler mitgenommen). Von daher sehe ich in diesem Beispiel keine Hoffnung, sondern den schlechtest möglichen Fall.
Im Grundsatz ist das Denkmalschutzgesetz, wie Zwackelmann es schreibt, wenig hilfreich betreffend dem Erhalt. Schauen wir mal, was sich ergibt ...

Zur Info: Der erwähnte zweite Bunker wurde vor 20 Jahren entfernt. Damals befand sich der Bunker hinter der vordersten Reihe Häuser in einem riesigen Garten (über 4 a groß). Als dann die Besitzer nicht mehr da waren, wurde das Grundstück mit dem Bunker (ein MG-Schartenstand aus dem Jahr 1937) bebaut und entsprechend musste der alte Betonriese weichen.

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Re: Neckar-Enz-Stellung: Wird erhaltener Bunker beseitigt?

Beitrag von TJK1 » 11.11.2018 13:11

TJK1 hat geschrieben: Wenn Ihr den Fall weiter verfolgen möchtet, könnt Ihr unsere Website besuchen (dort werden in Kürze Informationen zum Thema eingestellt):
www.neckar-enz-stellung.com
Nun ist auf der angegebenen Website ein Download angeboten, der den Bauwerksgrundriss, technische Daten, Fotos (aus dem Jahr 1997) und weitere hoffentlich für euch interessante Informationen enthält. Viel Spaß damit!
Sehr interessiert bin ich daran, ob euch der Bauwerkssteckbrief gefällt, was Ihr euch noch an Informationen und Hintergründe wünschen würdet. Auf die wahrscheinliche Frage nach detaillierten Standortsdaten, möchte ich auf den Privatbesitz verweisen. Gerne kann ich auf Nachfrage eine Kontaktadresse der heutigen Besitzer weiterreichen. Da ich selbst keine Zugangsmöglichkeit bekommen habe, wird das allerdings letztlich nicht helfen. Sorry!

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Bunker bleibt erhalten!

Beitrag von TJK1 » 01.12.2018 12:58

Positive Nachrichten aus Bietigheim-Bissingen: Das Bauwerk UB4/323 wird nicht beseitigt. Das Landesamt für Denkmalpflege ist in das Genehigungsverfahren integriert, nachdem das Bauwerk in die Liste der Kulturdenkmale aufgenommen worden ist.
Die Planung für die Neubebauung sieht die Integration des bestehenden Bauwerks in neue Bebauung vor. Der Arbeitskreis Bunkerforschung wird das Thema weiter begleiten und mit etwas Glück ergibt sich die Chance, die Freilegung des Bunkers fotografisch zu dokumentieren und im Forum zu präsentieren.

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