UAV: Einsatz einer Drohne für unser "Hobby" ???
- niemandsland
- Forenuser
- Beiträge: 1780
- Registriert: 18.01.2004 11:19
- Ort/Region: GU5 (52.37 9.66)
- Kontaktdaten:
UAV: Einsatz einer Drohne für unser "Hobby" ???
Hallo zusammen,
mich würde mal interessieren, ob irgendjemand hier im Forum bereits Erfahrung mit UAVs (Heli's, Quadcopter, und Co.) gesammelt hat? Wie steht es mit eigenen Luftbildern mit Hilfe von UAVs für unser Hobby? Gilt dieses Vorhaben (eigene Luftbilder erstellen) bei den Ämtern / Behörden noch als Hobby, oder benötigt man eine allgemeine Aufstiegserlaubnis ???
Fällt zum Beispiel eine "professionelle Lösung", wie die AscTec Falcon 8, oder auch das Teil einer Berliner Firma für rund 10.000 EUR noch unter die Hobby-Variante?
Ich meine wenn ich mit nem Kumpel mit Phantom I im Park spazieren gehe, und mal 100 m oder so aufsteige, dann interessiert das niemand. Weil das Teil jeder für nen Spielzeug hält.
Dann interessiert mich ob schon irgendjemand Erfahrung mit der Bearbeitung von Luftbildern hat, die mit einer UAV entstanden sind. Die Bilder haben doch in der Regel einen starken Fisheye-Effekt, und müssen in der Regel bearbeitet werden. Photostich klappt in der Regel auch nicht so ohne weiteres, da die Ränder nach der Bildkorrektur am Rand sehr stark verzerrt sind.
Wie dem auch sei... ich habe für den Sommer eine Investition von rund 5000 EUR geplant. Gut, dafür bekomme ich wohl keine Falcon. Aber wenn ich meine DSLR mit einer UAV in die Luft bekomme, ich unter 5 kg bleibe, das ganze vielleicht als Hobby-Aktivität gilt, ich bis zu einer Höhe von rund 200 Metern in die Luft komme, und ich vielleicht 20-40 Flugpunkte (waypoints) automatisch abfliegen kann, dann reicht mir das.
Vielleicht schreibt ja mal der eine oder andere was zum Thema ?!?
In Kurzform noch mal: Suche brauchbare Drohne für Luftbildaufnahmen und entsprechenden Erfahrungsaustausch. Danke!
Gruß in die Runde
Guido Janthor
- Link:
Aufstiegserlaubnis Niedersachsen: CLICK MICH -> Extern
UAV: Falcon 8 :: Extern: Vorsicht-> Suchtgefahr!
UAV: Orthofotografie :: Extern: Vorsicht: Suchtgefahr !!!
mich würde mal interessieren, ob irgendjemand hier im Forum bereits Erfahrung mit UAVs (Heli's, Quadcopter, und Co.) gesammelt hat? Wie steht es mit eigenen Luftbildern mit Hilfe von UAVs für unser Hobby? Gilt dieses Vorhaben (eigene Luftbilder erstellen) bei den Ämtern / Behörden noch als Hobby, oder benötigt man eine allgemeine Aufstiegserlaubnis ???
Fällt zum Beispiel eine "professionelle Lösung", wie die AscTec Falcon 8, oder auch das Teil einer Berliner Firma für rund 10.000 EUR noch unter die Hobby-Variante?
Ich meine wenn ich mit nem Kumpel mit Phantom I im Park spazieren gehe, und mal 100 m oder so aufsteige, dann interessiert das niemand. Weil das Teil jeder für nen Spielzeug hält.
Dann interessiert mich ob schon irgendjemand Erfahrung mit der Bearbeitung von Luftbildern hat, die mit einer UAV entstanden sind. Die Bilder haben doch in der Regel einen starken Fisheye-Effekt, und müssen in der Regel bearbeitet werden. Photostich klappt in der Regel auch nicht so ohne weiteres, da die Ränder nach der Bildkorrektur am Rand sehr stark verzerrt sind.
Wie dem auch sei... ich habe für den Sommer eine Investition von rund 5000 EUR geplant. Gut, dafür bekomme ich wohl keine Falcon. Aber wenn ich meine DSLR mit einer UAV in die Luft bekomme, ich unter 5 kg bleibe, das ganze vielleicht als Hobby-Aktivität gilt, ich bis zu einer Höhe von rund 200 Metern in die Luft komme, und ich vielleicht 20-40 Flugpunkte (waypoints) automatisch abfliegen kann, dann reicht mir das.
Vielleicht schreibt ja mal der eine oder andere was zum Thema ?!?
In Kurzform noch mal: Suche brauchbare Drohne für Luftbildaufnahmen und entsprechenden Erfahrungsaustausch. Danke!
Gruß in die Runde
Guido Janthor
- Link:
Aufstiegserlaubnis Niedersachsen: CLICK MICH -> Extern
UAV: Falcon 8 :: Extern: Vorsicht-> Suchtgefahr!
UAV: Orthofotografie :: Extern: Vorsicht: Suchtgefahr !!!
ich finde die Drohne die zur Zeit auf Kickstarter zu finden ist sehr Interessant, das Kameramodul wird austauschbar sein: https://www.kickstarter.com/projects/to ... nano-drone allerdings sind da keine 200m drin, eher 20
Da bin ich sehr gespannt drauf
Da bin ich sehr gespannt drauf
Ich hab mich mal durchgegockelt zu dem Thema. Ist schon einige Zeit her. Aber von der Luftfahrtbehörde und Genehmigungen und natürlich auch Kohle dafür, war nicht die Rede. Dafür war ich mal auf eine Seite der Quadrocopter geraten. Man oh man, die tunen die Dinger, da geht die Post ab. Aber wie machen das eigentlich die Modellflieger mit der Genehmigung und interessiert den Verkäufer im Spielzeugladen ob ich ein Papier für so ein Teil habe? Und wer soll das überwachen? Ist ja kaum noch jemand da, der Verkehrssünder erwischt. Ich würde mir darüber jedenfalls nicht den Kopf zerbrechen. Wo kein Kläger, da kein Richter.
MfG huemel
MfG huemel
Modellflieger zählen nicht dazu. Hier geht es um UAV'shuemel hat geschrieben:.....Aber wie machen das eigentlich die Modellflieger mit der Genehmigung und.....
Siehe hier:
...Dabei erfolgt die Abgrenzung zwischen unbemannten
Luftfahrtsystemen (UAV) und Flugmodellen ausschließlich
über den Zweck der Nutzung: Dient die Nutzung
des Geräts dem Zwecke des Sports oder der Freizeitgestaltung,
so gelten die Regelungen über Flugmodelle. Ist
mit dem Einsatz hingegen ein sonstiger, insbesondere
ein gewerblicher Nutzungszweck verbunden (z. B. Bildaufnahmen
mit dem Ziel des Verkaufs), so handelt es
sich um ein unbemanntes Luftfahrtsystem
Bert
Hallo,
im Link von Niemandsland steht doch eigentlich alles Wesentliche drin.
Der "Unterschied" liegt im Zweck - bei Modellflugzeugen gilt < 5kg(keine Aufstiegserlaubnis), > 1,5 km vom nächsten Flugplatz entfernt, > 1,5 km von Wohngebieten bei Verbrennern. Versicherung ist Pflicht.
Hier ist ein ganz brauchbarer, vor allem lesbarer Link (nicht nur "Juristen Fachsprech")
http://www.rc-network.de/magazin/artike ... -00.html#3
Halte uns doch mal auf dem Laufenden, bin echt gespannt..
Gruß
Holli
im Link von Niemandsland steht doch eigentlich alles Wesentliche drin.
Der "Unterschied" liegt im Zweck - bei Modellflugzeugen gilt < 5kg(keine Aufstiegserlaubnis), > 1,5 km vom nächsten Flugplatz entfernt, > 1,5 km von Wohngebieten bei Verbrennern. Versicherung ist Pflicht.
Hier ist ein ganz brauchbarer, vor allem lesbarer Link (nicht nur "Juristen Fachsprech")
http://www.rc-network.de/magazin/artike ... -00.html#3
Halte uns doch mal auf dem Laufenden, bin echt gespannt..
Gruß
Holli
Hallo Guido,
das Thema bearbeiten bzw. entzerren von Luftbildern haben wir hier ja schon mal recht ausführlich erörtert. Was das sogenannte Glätten von den extremen Verzeichnung bei Aufnahmen mit Fisheye-Objektiven betrifft, so habe ich die beste Erfahrung mit der herstellereigenen Software gemacht. Über eine Auto-Verzeichnungskorrektur für die jeweiligen Objektive sollte eigentlich jede Software der Kamera- und Objektivhersteller verfügen und für Fremdsoftware gibt es häufig entsprechende Plugins, wobei ich dazu nicht sagen kann wie gut sie sind.
Problematischer wird es jedoch werden, wenn Du mittels UAS aufgenommene Luftbildaufnahmen veröffentlichen möchtest, Dich dabei in einem rechtssicheren Rahmen zu bewegen.
Viele Grüße
Kai
das Thema bearbeiten bzw. entzerren von Luftbildern haben wir hier ja schon mal recht ausführlich erörtert. Was das sogenannte Glätten von den extremen Verzeichnung bei Aufnahmen mit Fisheye-Objektiven betrifft, so habe ich die beste Erfahrung mit der herstellereigenen Software gemacht. Über eine Auto-Verzeichnungskorrektur für die jeweiligen Objektive sollte eigentlich jede Software der Kamera- und Objektivhersteller verfügen und für Fremdsoftware gibt es häufig entsprechende Plugins, wobei ich dazu nicht sagen kann wie gut sie sind.
Problematischer wird es jedoch werden, wenn Du mittels UAS aufgenommene Luftbildaufnahmen veröffentlichen möchtest, Dich dabei in einem rechtssicheren Rahmen zu bewegen.
Viele Grüße
Kai
Einsatz von Drohnen und anderen UAV
Heute ist in der FAZ (23.12.2014) dazu einer längerer Artikel im Abschnitt Technik erschienen. Auch über die einzuhaltenden Vorschriften steht einiges dazu.
Hm, da habe ich dann doch eine etwas andere Meinung.huemel hat geschrieben:Ich würde mir darüber jedenfalls nicht den Kopf zerbrechen. Wo kein Kläger, da kein Richter.MfG huemel
Wir haben vor ein paar Jahren die Volksentrüstung beim Thema Streetview erlebt. Was das für Folgen hat kann man sich anschauen, wenn man den Streetviewbestand aus Deutschland mit praktisch jedem Nachbarland vergleicht.
Das Thema Drohnen ist in den letzten Wochen und Monaten dermassen hochgekocht worden, dass ich heute in Sicht- und Hörweite von anderen Mitbürgern so ein Gerät nicht mehr starten würde, ohne den entsprechenden Zettel in der Tasche zu haben. Denn aus irgendeinem Loch kommt heute garantiert jemand gekrochen, der Deine Berechtigung von den Ordnungshütern überprüfen lassen wird. Es sollte mich jedenfalls wundern, wenn das nicht der Fall wäre.
Abseits von Wohnzimmerdrohnen ist aus meiner Sicht das fliegenlassen solcher Geräte ohne Genehmigung in Deutschland mausetot. Zumindestens was die Nutzung an Orten angeht, die dann auch für uns thematisch interessant sein könnten.
Und wenn es nicht die Mitbürger sind, die Dir das Ding grounden, dann muss man auch immer noch mit anderen Problemen rechnen (SCNR)
In diesem Sinne wünsche ich beschauliche Weihnachtstage.
- niemandsland
- Forenuser
- Beiträge: 1780
- Registriert: 18.01.2004 11:19
- Ort/Region: GU5 (52.37 9.66)
- Kontaktdaten:
Moin,huemel hat geschrieben:Ich würde mir darüber jedenfalls nicht den Kopf zerbrechen. Wo kein Kläger, da kein Richter.
das sehe ich nicht so. Wir leben in einem Land, wo selbst das Toilettenpapier eine DIN-Norm hat. Wo jede Kleinigkeit - früher oder später - ein Gesetz erhält, was in anderen Ländern oft auch ohne funktioniert. Sprich wo fast alles irgendwie geregelt ist.
Hinzu kommt das in den vergangenen Wochen z.B. das Thema "Datenschutz" und "Schutz der Privatsphäre" in Sachen Drohnen ziemlich hochgekocht wurde. Ich denke hier darf man nicht so blauäugig an die Thematik rangehen.
Okay, die Aussage "Wo kein Kläger, da kein Richter." stimmt. Aber auch nur solange, wie eben niemand auf die Idee kommt, etwas zu unternehmen. Und dann heißt es nämlich ganz schnell wieder: "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht."
Gruß
Wolf
- niemandsland
- Forenuser
- Beiträge: 1780
- Registriert: 18.01.2004 11:19
- Ort/Region: GU5 (52.37 9.66)
- Kontaktdaten:
Hallo Kai,redsea hat geschrieben: Problematischer wird es jedoch werden, wenn Du mittels UAS aufgenommene Luftbildaufnahmen veröffentlichen möchtest, Dich dabei in einem rechtssicheren Rahmen zu bewegen.
nun eine Veröffentlichung ist nicht geplant. Ich möchte mit den Aufnahmen (Detailaufnahmen) mein eigens GIS-System füttern. Google und Co sind da nicht immer so genau, wie ich das gerne hätte. Und oft haben wir die schönsten "Sommer-Aufnahmen" und von dem, was uns thematisch interessiert, sieht man nix.
Ich denke da z.b. an Aufnahmen von der LGLN (ich lebe ja in Niedersachsen) und diese dann ggfs. mit eigenen Luftaufnahmen zu "verschönern", wo man dann auch das sieht, was man sehen möchte.
Darüber hinaus plane ich Luftaufnahmen der hiesigen Luftschutzbunker zu machen, bevor auch der letzte umgebaut oder abgebrochen wurde. Von der Idee, die ich vor einigen Jahren hatte, die Bauwerke komplett als 3D-Modellen zu erschaffen, und mit Hilfe von Original-Texturen diese zu bewahren, hab ich bisher nicht aus den Augen verloren.
Na mal sehen, wie sich das Vorhaben realisieren lässt. Vielleicht trägt eine Zusammenarbeit mit einer Firma in nicht all zu langer Zeit Früchte. Mal sehen was das Jahr 2015 so bringt...
Gruß aus Hannover
Guido Janthor