Chrischie hat geschrieben:(...) In den Stadtstaaten Berlin, Bremen und Hamburg gilt der Wegfall sowieso nicht, da die FZV aufzählt, welche Kürzel als Behörden-Kennzeichen weiter vergeben werden dürfen, also vorrangig die Landesregierungskürzel (BBL, HEL, MVL, NRW usw.).
Da in den Stadtstaaten die Kennzeichen B, HB und HH sowieso gleichermaßen für zivile wie Senatsfahrzeuge zugeteilt werden, konnten sie die Abschaffung geschickt umgehen, da ihre Kürzel natürlich auch in der FZV genannt werden, wo es doch kein separates Landesregierungs-Unterscheidungszeichen gibt.
Hallo zusammen,
mir fiel neulich in Hamburg auf, dass die Polizeifahrzeuge dort überwiegend oder nur (?) Kennzeichen mit 4-stelligen Zahlen, geführt von der 7 (HH-7XXX), tragen. Ein Behördenfahrzeug das ich sah trug jedoch das Kennzeichen HH-11610. Weiß jemand welcher Behörde dieses Fahrzeug zuzuordnen ist?
Viele Grüße
Kai