DDR – Keine Ausreise für westliche Rüstungsmitarbeiter?
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DDR – Keine Ausreise für westliche Rüstungsmitarbeiter?
Hallo,
als ein guter Freunde Ende der 1980er-Jahre bei einem westdeutschen Rüstungsunternehmen eine Stelle antrat, wurde ihm von dem Unternehmen mitgeteilt „Die lassen sie zwar in die DDR einreisen, aber nicht mehr ausreisen“.
Weiß Jemand Näheres?
Für etwaige Antworten vielen Dank in Voraus.
Gruß
Hans Ludwig
als ein guter Freunde Ende der 1980er-Jahre bei einem westdeutschen Rüstungsunternehmen eine Stelle antrat, wurde ihm von dem Unternehmen mitgeteilt „Die lassen sie zwar in die DDR einreisen, aber nicht mehr ausreisen“.
Weiß Jemand Näheres?
Für etwaige Antworten vielen Dank in Voraus.
Gruß
Hans Ludwig
DDR – Keine Ausreise für westliche Rüstungsmitarbeiter
Hallo Herr Wiegel,
das war wohl etwas überspitzt formuliert. Das MfS hätte ihren Bekannten aber mit ziemlicher Sicherheit angesprochen und auf eine erfolgreiche Zusammenarbeit gehofft
. Bekanntlich waren im Westen Tipper unterwegs, deren Aufgabe war nach entsprechenden Personen zu suchen und deren Umfeld auszuforschen. Damit hätten die Herren bei einem Besuch schon Anknüpfungespunkte für ein Gespräch. Den Besuch hätte man am Ende aber trotzdem ausreisen lassen, um eine Quelle im Westen zu haben.
Für Geheimnisträger galt eigentlich im Westen bei Behörden generell, daß Reisen in diese Richtung verboten waren. Ob es für Firmen ebenfalls galt, weiß ich nicht. Ist aber auch nicht auszuschließen. Denn davon hingen Aufträge mit der Bundeswehr und anderen Nato-Partnern ab. Zu Lecks kam es trotzdem, wie ein Spionagefall bei MBB später zeigte.
Gruß Psimyki
das war wohl etwas überspitzt formuliert. Das MfS hätte ihren Bekannten aber mit ziemlicher Sicherheit angesprochen und auf eine erfolgreiche Zusammenarbeit gehofft

Für Geheimnisträger galt eigentlich im Westen bei Behörden generell, daß Reisen in diese Richtung verboten waren. Ob es für Firmen ebenfalls galt, weiß ich nicht. Ist aber auch nicht auszuschließen. Denn davon hingen Aufträge mit der Bundeswehr und anderen Nato-Partnern ab. Zu Lecks kam es trotzdem, wie ein Spionagefall bei MBB später zeigte.
Gruß Psimyki
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Ich erinnere mich dunkel, dass eine Klassenkameradin meiner Schwester damals (müsste in den 80ern gewesen sein) nicht regulär an einer Klassenfahrt nach Berlin teilnehmen "durfte", weil ihr Vater eine gewisse Position inne hatte (ich weiss aber nicht mehr, ob behördlich oder in der Industrie).
IIRC war Fliegen OK, die Zugfahrt durch die DDR aber nicht.
Auch wenn es vermutlich keine wirklich belastbaren Gründe für solche Vorsichtsmaßnahmen gab, existierte in bestimmten Kreisen offensichtlich eine gewisse Sorge selbst um die Angehörigen von Geheimnisträgern.
Irgendwie fand man das "damals" aber auch ganz normal so, immer hin waren "die drüben" ja sowieso "böse".
Ich erinnere mich auch daran, dass ich die Schreiben im Zusammenhang mit meiner Musterung ausdrücklich nicht bei Reisen in Ostblock-Länder hätte mitführen dürfen (obwohl es doch wohl kaum ein Geheimnis war, dass es in der BRD eine allgemeine Wehrpflicht gab?!). Ebenfalls hat man mir noch 1998 (!) den Rat gegeben, keins der dienstlich vorhandenen Passbilder für den dienstlich zu erwerbenden LKW-Führerschein zu verwenden: dann dürfte ich mit dem Dokument nicht überall hin, weil da ja die Dienstkleidung drauf zu sehen sei! (ich bin mir sicher, dass dieser Rat zumindestens zu der Zeit keiner genaueren Nachfrage stand gehalten hätte....)
IIRC war Fliegen OK, die Zugfahrt durch die DDR aber nicht.
Auch wenn es vermutlich keine wirklich belastbaren Gründe für solche Vorsichtsmaßnahmen gab, existierte in bestimmten Kreisen offensichtlich eine gewisse Sorge selbst um die Angehörigen von Geheimnisträgern.
Irgendwie fand man das "damals" aber auch ganz normal so, immer hin waren "die drüben" ja sowieso "böse".
Ich erinnere mich auch daran, dass ich die Schreiben im Zusammenhang mit meiner Musterung ausdrücklich nicht bei Reisen in Ostblock-Länder hätte mitführen dürfen (obwohl es doch wohl kaum ein Geheimnis war, dass es in der BRD eine allgemeine Wehrpflicht gab?!). Ebenfalls hat man mir noch 1998 (!) den Rat gegeben, keins der dienstlich vorhandenen Passbilder für den dienstlich zu erwerbenden LKW-Führerschein zu verwenden: dann dürfte ich mit dem Dokument nicht überall hin, weil da ja die Dienstkleidung drauf zu sehen sei! (ich bin mir sicher, dass dieser Rat zumindestens zu der Zeit keiner genaueren Nachfrage stand gehalten hätte....)
Das kam vor, meines Wissens ab einer bestimmten Einstufung bzw. Position in Unternehmen (Zulieferer Bw zum Beispiel). Tatsächlich war es so, dass manche Bevölkerungsgruppen auch nicht mit dem Interzonenzug fahren durften, sondern nur nach WB fliegen durften - und das auch nur mit Genehmigung. Mich hat das zum Pokalfinale 1989 ereilt, dessen Besuch ich (selbst in der Grundi) anmelden musste, und man mir gesagt hat, dass aufgrund der Anschlußverwendung Besuch zwar grundsätzlich, aber nur mit Fliegen erlaubt sei. Das war wegen Krankheit aber dann sowieso obsolet.Henning hat geschrieben:Ich erinnere mich dunkel, dass eine Klassenkameradin meiner Schwester damals (müsste in den 80ern gewesen sein) nicht regulär an einer Klassenfahrt nach Berlin teilnehmen "durfte", weil ihr Vater eine gewisse Position inne hatte (ich weiss aber nicht mehr, ob behördlich oder in der Industrie)
Aber auch z.B. die Post wurde schon mal extra behandelt. Deswegen gab es u.a. den "Inlandsluftpostzuschlag" von 5 Pf. bei Standardbriefen und auch Kursbriefe mit genauen Leitwegen aus und nach Berlin, die über Tegel gingen. Stichworte: Finanzämter, Staatsanwaltschaften und Bundeszentralregister. Hier hätte man Kompromate die Menge bekommen, weil die Postwaggons ja in den Hoheitsbereich der Reichsbahn fielen.
Auch wenn es vermutlich keine wirklich belastbaren Gründe für solche Vorsichtsmaßnahmen gab, existierte in bestimmten Kreisen offensichtlich eine gewisse Sorge selbst um die Angehörigen von Geheimnisträgern.
Na, die ganzen "Entführungen" durch das MfS haben nachgewirkt. Der Fall John und Robert Bialek z.B. wirkten nach.
Jo, das war nun wirklich kein Geheimnis. Das hing aber wie oben genannt, schon mal von der Verwendung ab. Zum Beispiel Sonderwaffen - ich denke, da wollte die Stasi und das KGB schon immer "aktuelles" aus den Einheiten wissen.Ich erinnere mich auch daran, dass ich die Schreiben im Zusammenhang mit meiner Musterung ausdrücklich nicht bei Reisen in Ostblock-Länder hätte mitführen dürfen (obwohl es doch wohl kaum ein Geheimnis war, dass es in der BRD eine allgemeine Wehrpflicht gab?!).
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- zulufox
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Hallo Freunde,
die von Hans Ludwig geschilderte Geschichte ist komplexer als es zunächst den Anschein hat. Leider fehlen auch einige Informationen zu dem Gespräch, die eigentlich für eine Antwort auf diese Frage notwendig wären.
So will ich einmal versuchen, den Komplex etwas zu verdeutlichen:
In der Bundesrepublik Deutschland ist die Freizügigkeit seit 1949 durch Artikel 11 des Grundgesetzes geregelt. http://de.wikipedia.org/wiki/Freiz%C3%BCgigkeit
Eine allgemeine Reisefreiheit wurde mit der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der UN (Artikel 12 bis 15) nicht verbindlich festgeschrieben. Erst mit dem Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte http://www.ohchr.org/EN/ProfessionalInt ... /CCPR.aspx wurde sie im Artikel 12 festgeschrieben, aber nicht in allen Staaten auch Gesetz.
Direkt zur Frage von Hans Ludwig:
Ich gehe mal sehr stark davon aus, dass diese Aussage im Rahmen der Vorgespräche bei einer Bewerbung auf einen bestimmten Arbeitsplatz gefallen ist.
Letztendlich stand hinter der Frage wohl der Wunsch, zu erfahren, was dem Bewerber wichtiger ist, die Stelle oder die Möglichkeit, Verwandte/Bekannte in der DDR (oder dem gesamten kommunistischen Machtbereich) zu besuchen.
Dahinter stand die in Jahren gewonnene Erfahrung, dass weder das MfS noch die Geheimdienste der anderen Staaten dieses Machtbereichs zimperlich waren, wenn es um die Anbahnung einer Zusammenarbeit in Sinne der "antifaschistischen Bestrebungen" ging.
Das konnte sich von der Beschuldigung und anschließenden Vernehmung zu angeblich begangenen Straftaten im Straßenverkehr bis zum Vorwurf der Spionage handeln, das konnte über das Herbeiführen "verfänglicher zwischenmenschlicher Beziehungen" und der damit verbundenen Erpressung laufen, die Möglichkeiten waren vielfältig.
Und leider haben diese Dienste auch mehrfach den Umweg über Familienangehörige gesucht, um auf diese Weise eine Agententätigkeit anzubahnen.
Die Fälle Otto John und Robert Bialek hatten in diesem Zusammenhang wohl weniger Bedeutung.
Zur Handhabung der Reisefreiheit in der DDR einfach mal hier http://de.wikipedia.org/wiki/Reisefreiheit in dem entsprechenden Kapitel nachlesen.
Noch im August 1989 durchten mein 1950 geborener Cousin und meine 1952 geborene Cousine zum 70. Geburtstag meiner Mutter nur ohne Ehepartner und Kinder anreisen.
Wie schnell man in der DDR in den Verdacht des Verstoßes gegen §97 - "Spionage" bzw. § 98 - "Ungesetzliche Sammlung von Nachrichten" kommen konnte, habe ich selbst im Alter von 15 Jahren auf dem Hauptbahnhof in Leipzig erlebt. Ich hatte u.a. dort einen in der Bundesrepublik zu diesem Zeitpunkt noch ziemlich unbekannten, sprich selten zu sehenden Doppelstockwagen fotografiert. Eine Reichsbahnschaffner fing sofort das große Gezeter an, ein MfS-Angehöriger wurde geholt, der dann zunächst auch noch seine Vorgesetzten befragen musste, ob das ein "Kriminalfall" sei. Nach vier Stunden auf dem Bahnsteig, ständig vor dem abfahrbereiten Transitzug mißtrauisch beäugt, wurde meiner Mutter und mir dann erklärt, wir dürften die DDR verlassen.
Reisefreiheit in die DDR: Nach diesem Ereignis wurden weitere Anträge auf Einreisegenehmigung in die DDR für mich ohne Angabe von Gründen abschlägig beschieden. Auf Nachfragen erhielten meine Großeltern von dafür Verantwortlichen bei der Kreisverwaltung nur die lakonische Aussage: "Wir sind doch nicht dazu verpflichtet dazu, zu erklären, warum wir jemanden nicht einreisen lassen."
MfG
Zf
P.S.: @Henning:
Wolltest du dich 1998 der Vermutung von Angehörigen der Polizeiorgane ehemaliger Staaten des kommunistischen Machtbereichs aussetzen, du seist Soldat? Und wenn es nur darum ging, eine besonders scharfe Kontrolle oder ein nettes hohes Bakschisch zu vermeiden?
die von Hans Ludwig geschilderte Geschichte ist komplexer als es zunächst den Anschein hat. Leider fehlen auch einige Informationen zu dem Gespräch, die eigentlich für eine Antwort auf diese Frage notwendig wären.
So will ich einmal versuchen, den Komplex etwas zu verdeutlichen:
In der Bundesrepublik Deutschland ist die Freizügigkeit seit 1949 durch Artikel 11 des Grundgesetzes geregelt. http://de.wikipedia.org/wiki/Freiz%C3%BCgigkeit
Eine allgemeine Reisefreiheit wurde mit der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der UN (Artikel 12 bis 15) nicht verbindlich festgeschrieben. Erst mit dem Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte http://www.ohchr.org/EN/ProfessionalInt ... /CCPR.aspx wurde sie im Artikel 12 festgeschrieben, aber nicht in allen Staaten auch Gesetz.
Direkt zur Frage von Hans Ludwig:
Ich gehe mal sehr stark davon aus, dass diese Aussage im Rahmen der Vorgespräche bei einer Bewerbung auf einen bestimmten Arbeitsplatz gefallen ist.
Letztendlich stand hinter der Frage wohl der Wunsch, zu erfahren, was dem Bewerber wichtiger ist, die Stelle oder die Möglichkeit, Verwandte/Bekannte in der DDR (oder dem gesamten kommunistischen Machtbereich) zu besuchen.
Dahinter stand die in Jahren gewonnene Erfahrung, dass weder das MfS noch die Geheimdienste der anderen Staaten dieses Machtbereichs zimperlich waren, wenn es um die Anbahnung einer Zusammenarbeit in Sinne der "antifaschistischen Bestrebungen" ging.
Das konnte sich von der Beschuldigung und anschließenden Vernehmung zu angeblich begangenen Straftaten im Straßenverkehr bis zum Vorwurf der Spionage handeln, das konnte über das Herbeiführen "verfänglicher zwischenmenschlicher Beziehungen" und der damit verbundenen Erpressung laufen, die Möglichkeiten waren vielfältig.
Und leider haben diese Dienste auch mehrfach den Umweg über Familienangehörige gesucht, um auf diese Weise eine Agententätigkeit anzubahnen.
Die Fälle Otto John und Robert Bialek hatten in diesem Zusammenhang wohl weniger Bedeutung.
Zur Handhabung der Reisefreiheit in der DDR einfach mal hier http://de.wikipedia.org/wiki/Reisefreiheit in dem entsprechenden Kapitel nachlesen.
Noch im August 1989 durchten mein 1950 geborener Cousin und meine 1952 geborene Cousine zum 70. Geburtstag meiner Mutter nur ohne Ehepartner und Kinder anreisen.
Wie schnell man in der DDR in den Verdacht des Verstoßes gegen §97 - "Spionage" bzw. § 98 - "Ungesetzliche Sammlung von Nachrichten" kommen konnte, habe ich selbst im Alter von 15 Jahren auf dem Hauptbahnhof in Leipzig erlebt. Ich hatte u.a. dort einen in der Bundesrepublik zu diesem Zeitpunkt noch ziemlich unbekannten, sprich selten zu sehenden Doppelstockwagen fotografiert. Eine Reichsbahnschaffner fing sofort das große Gezeter an, ein MfS-Angehöriger wurde geholt, der dann zunächst auch noch seine Vorgesetzten befragen musste, ob das ein "Kriminalfall" sei. Nach vier Stunden auf dem Bahnsteig, ständig vor dem abfahrbereiten Transitzug mißtrauisch beäugt, wurde meiner Mutter und mir dann erklärt, wir dürften die DDR verlassen.
Reisefreiheit in die DDR: Nach diesem Ereignis wurden weitere Anträge auf Einreisegenehmigung in die DDR für mich ohne Angabe von Gründen abschlägig beschieden. Auf Nachfragen erhielten meine Großeltern von dafür Verantwortlichen bei der Kreisverwaltung nur die lakonische Aussage: "Wir sind doch nicht dazu verpflichtet dazu, zu erklären, warum wir jemanden nicht einreisen lassen."
MfG
Zf

P.S.: @Henning:
Wolltest du dich 1998 der Vermutung von Angehörigen der Polizeiorgane ehemaliger Staaten des kommunistischen Machtbereichs aussetzen, du seist Soldat? Und wenn es nur darum ging, eine besonders scharfe Kontrolle oder ein nettes hohes Bakschisch zu vermeiden?
Zuletzt geändert von zulufox am 22.12.2013 18:24, insgesamt 2-mal geändert.
Demosthenes (384 - 322 v. Chr. Athen)
"Nichts ist leichter als Selbstbetrug, denn was ein Mensch wahrhaben möchte, hält er auch für wahr."
"Nichts ist leichter als Selbstbetrug, denn was ein Mensch wahrhaben möchte, hält er auch für wahr."
Als ziviler Mitarbeiter bei der britischen Armee wurde mir bei der Einstellung geraten, Reisen in/durch die ehemalige DDR vor Reiseantritt anzuzeigen und nach der Reise einem britischen Offizier eine Aussage über evtl. Militärbewegungen/Manöver oder sonstiges Auffälliges zu machen. Auch wurden wir aufgefordert, sämtliche Dienstausweise oder andere Dinge, die einen konkreten Rückschluss auf den Arbeitgeber BAOR zuließen, zuhause zu lassen.
Ein befreundeter ehemaliger englischer Soldat (danach in der selben Einheit wie ich), wollte gleich nach dem Fall der Mauer nicht mit mir über den damaligen provisorischen Grenzübergang bei Wittingen in die DDR einreisen. Ihm war die Sache einfach zu "heiß".
Verboten waren diese Reisen aber keinesfalls.
Ein befreundeter ehemaliger englischer Soldat (danach in der selben Einheit wie ich), wollte gleich nach dem Fall der Mauer nicht mit mir über den damaligen provisorischen Grenzübergang bei Wittingen in die DDR einreisen. Ihm war die Sache einfach zu "heiß".
Verboten waren diese Reisen aber keinesfalls.
- karl143
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Beim BGS war es ähnlich. In den 70er Jahren waren in meiner Abteilung mehrere Kollegen aus West-Berlin. Sie fuhren mit dem Kfz. Die Reisen mussten lediglich angemeldet werden. Das keine Gegenstände die auf den BGS als Arbeitgeber hinweisen würden, mitgeführt werden durften war selbstverständlich. Beamte des BGS die in besonderen sicherheitsrelevanten Positionen tätig waren (I/S) hätten natürlich den Flieger nehmen müssen. Auch Beamte die nur mal nach Berlin wegen der Luft wollten, konnten das Fahrzeug benutzen. Nur, die Reisen mussten angemeldet werden. Danach wurden sie befragt, ob es irgendwelche besonderen Vorkommnisse gegeben hatte.
http://grenzstreife.de - Der Bundesgrenzschutz in Braunschweig
Hallo,
die zitierte Freizügigkeit nach §11 GG wird durch §17a in nicht geringem Umfang
eingeschränkt..
Ich bin zwar kein Jurist, aber der Absatz 2 ist "wachsweich" formuliert. Zudem bezieht sich dir Freizügigkeit auf das eigentliche Bundesgebiet bzw. dem Geltungsbereich des Grundgesetzes. Und da gehörte die ehemalige DDR nicht dazu - Ausnahme war wiederum Groß Berlin.
Bei der Bundeswehr gab es ja auch Zeit-/Berufssoldaten, die gebürtige Berliner waren und regelmäßig die Transitstrecken benutzten - mit im Nachhinein vielleicht "lustig" erscheinenden Erlebnissen.
Es gab Fälle, wo die Reisefreiheit in bestimmte Länder auch nach der Dienstzeit eingeschränkt war - sogar nach der WV.
Ich habe aber keine Ahnung, wie das kontrolliert werden sollte
die zitierte Freizügigkeit nach §11 GG wird durch §17a in nicht geringem Umfang
eingeschränkt..
Ich bin zwar kein Jurist, aber der Absatz 2 ist "wachsweich" formuliert. Zudem bezieht sich dir Freizügigkeit auf das eigentliche Bundesgebiet bzw. dem Geltungsbereich des Grundgesetzes. Und da gehörte die ehemalige DDR nicht dazu - Ausnahme war wiederum Groß Berlin.
Bei der Bundeswehr gab es ja auch Zeit-/Berufssoldaten, die gebürtige Berliner waren und regelmäßig die Transitstrecken benutzten - mit im Nachhinein vielleicht "lustig" erscheinenden Erlebnissen.
Es gab Fälle, wo die Reisefreiheit in bestimmte Länder auch nach der Dienstzeit eingeschränkt war - sogar nach der WV.
Ich habe aber keine Ahnung, wie das kontrolliert werden sollte

Ich erinnere mich noch, dass selbst Zivildienstleistende nicht so einfach gen Osten fahren durften.
Bei meinem Dienstantritt im Herbst 1990 war im Handbuch die Genehmigungspflicht für DDR-Reisen recht frisch gestrichen und wenige Wochen später wurde sie auch für die anderen (noch) WP-Staaten aufgehoben. Genehmigende Stelle war übrigens nicht etwa die Einsatzstelle, sondern das Bundesamt für den Zivildienst.
Nach Westberlin durfte man als Zivi aber m.W. immer reisen, auch auf dem Landweg.
Das ganze wirft nach so vielen Jahren natürlich die Frage auf, welches Geheimwissen denn ausgerechnet Zivildienstleistende gehabt haben könnten...
Bei meinem Dienstantritt im Herbst 1990 war im Handbuch die Genehmigungspflicht für DDR-Reisen recht frisch gestrichen und wenige Wochen später wurde sie auch für die anderen (noch) WP-Staaten aufgehoben. Genehmigende Stelle war übrigens nicht etwa die Einsatzstelle, sondern das Bundesamt für den Zivildienst.
Nach Westberlin durfte man als Zivi aber m.W. immer reisen, auch auf dem Landweg.
Das ganze wirft nach so vielen Jahren natürlich die Frage auf, welches Geheimwissen denn ausgerechnet Zivildienstleistende gehabt haben könnten...