Moin, moin!
1961 gab es im Bundestag eine Anfrage zum Schutzbau bei öffentlichen Stellen.
Typisch für solche Anfragen bzw. deren Antworten zweimal das Wort "gewisse" in der Antwort.
Zum letzten Satz der Antwort: der Hamburger Senat hatte bereits am 1.11.1955 eine entsprechende Anordnung erlassen. Am 24.7.1964 wurde sie erneuert und als "Anordnung über die Errichtung von Schutzbauten im Zusammenhang mit öffentlichen Hochbauten" veröffentlicht. Als Folge beider Anordnunen wurden in Hamburg zahlreiche Schutzräume errichtet, teilweise voll eingerichtet, teilweise auch nur baulich vorbereitet (Wände und Decken, aber keine Türen, Belüftung, Einrichtung usw.).
Gruß
klaushh
aus den Urzeiten des ZS-Anlagenbaus
- klaushh (†)
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aus den Urzeiten des ZS-Anlagenbaus
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Bei Interesse für Bunker und unterirdische Bauwerke in Hamburg mal http://www.hamburgerunterwelten.de besuchen!