Neuer User - Eine rechtliche Frage

Fotografie-Themen - richtige Belichtung, Technik und Techniken etc.
Der Andreas

Neuer User - Eine rechtliche Frage

Beitrag von Der Andreas » 09.09.2003 09:43

Hallo Forum,

erst einmal Glückwunsch an alle, die eine solch tolle Seite auf die Beine gestellt haben und derart Informationen in Wort und Bild gesammelt haben!

Ich selbst habe die Seite erst am Wochenende gefunden und mit Begeisterung den ein oder anderen Artikel gelesen und auch die schönen Tankstellenbilder angeschaut.

Momentan bastle ich zusammen mit meiner Freundin an einer Webseite namens http://www.pilzkiosk.de/, die sich mit den Verkaufshäuschen in Fliegenpilzform aus den 50er Jahren beschäftigt. Wir sind momentan noch ein wenig im Aufbau, aber in allen möglichen Richtungen am Recherchieren. Vielen Dank auch für das Link setzen von der geschichtsspuren.de

Mit einer Frage würde ich auch gerne aufwarten:
Am Wochenende entdeckten wir bei einer Spritztour ein wunderschönes Freibad aus den späten 50er Jahren. Es hatte noch offen, war im Grunde völlig unbesucht bis auf zwei Schwimmer. Also die beste Gelegenheit ein paar schöne Foto zu schießen. Am Kassenhäuschen ließ man uns (sogar ohne Eintritt zu bezahlen) hinein zum Fotografieren.

Ich habe einige Bilder geknippst. Schon wieder auf dem Weg nach draußen sprach ein Muskelpaket an, was ich hier mache. Ich erzählte ihm, dass ich von dem Schwimmbad begeistert wäre und gerne dafür etwas im Internet machen würde. Mittlerweile stand schon das 2. Muskelpaket dabei (wohl beide Bademeister).

Jedenfalls meinten Sie, ich solle das lassen mit dem Internet, weil man ein PRESSEGENEHMIGUNG bräuchte. Wie ist das mit der Fotografiererei? Was darf man und was nicht - gerade hinsichtich einer privaten unkommerziellen Webseite?

Es wäre schon, wenn mir jemand ein paar Infos dazu geben kann.


Viele Grüße & einen schönen Tag

Andreas

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MikeG
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Beitrag von MikeG » 09.09.2003 13:17

Moin!

Erstmal herzlich willkommen und Glückwunsch zu der Plzkiosk-Seite - ein interessantes und unterhaltsames Thema.

Zu den Fotos: Man braucht keine Pressegenehmigung - so etwas gibt es gar nicht. Sehr wohl gibt es aber, was Personen betrifft, das Recht am eigenen Bild. Darüber hinaus sollte man den Eigentümer der Liegenschaft normalerweise fragen, zumindest in so einem Fall. Der Bademeister hat da jedenfalls überhaupt nichts zu vermelden. Mit Presseausweis kann die Rechtslage evtl. geringfügig anders sein - viel aber sicher nicht. Es kann schon mal passieren, daß ein Eigentümer keine Fotos wünscht, dann muß man das halt meist so akzeptieren.

Mike

Der Andreas

Beitrag von Der Andreas » 09.09.2003 16:25

Hallo Mike

Danke für die Antwort.

Den zuständigen Beamten habe ich schon angemailt - leider bekam ich bisher keine Antwort.

Von dem besagten Schwimmbad gibt es auch noch nichts an Bildern im Internet zu sehen und es wär schade, wenn es den 50er-Architekturfans vorenthalten bliebe.

Vielleicht ruf ich dort mal an...


Viele Grüße
Andreas

Imperial51

Beitrag von Imperial51 » 13.09.2003 19:27

Als Presseausweis geschädigter kann ich nur sagen das man damit in puncto Privatgrundstücke auch keine besseren Karten hat. Der ist allenfalls nützlich bei Anmeldungen, Akkreditierungen oder wenn man mit Behörden zu tun hat.

Alles was mit Fotos zu tun hat ist ein wenig eine heikle rechtliche Geschichte. Jemand kann dir verbieten Fotos auf seinem Privatgrundstück zu machen, es steht dir aber frei das selbe Grundstück vom "öffentlichen Raum" aus zu fotografieren, also zum Beispiel vom Gehsteig aus über den Zaun. Die Fotos kannst du auch veröffentlichen, da es hier kein Recht am eigenen Bild gibt, es sei denn ein Mensch ist darauf der das nicht möchte. Ist der allerdings nur zufällig drauf, zum Beispiel der Bademeister im Schwimmbad, wenn es primär um das Schwimmbad an sich als Motiv geht, steht das "Recht auf Freiheit der Kunst" und die "Pressefreiheit" über dem Recht am eigenen Bild.

Aber wie gesagt das ganze ist immer etwas verzwickt.

Wilm

Beitrag von Wilm » 13.09.2003 20:55

Hallo Andreas,

meine Vorschreiber haben eigentlich schon die wesentlichen Punkte zur Sprache gebracht. Das Recht am eigenen Bild besteht nur, wenn die entsprechende Person bildlich oder begleitend textlich im Mittelpunkt steht. Eine Fotoszene, bei der in der totalen das Schwimmbad abgebildet wird, ein Bademeister nur ein unwesentlicher Teil des Bildes ist, wird Dir keinerlei Probleme bereiten. Sollte der Inhalber etwas gegen die Ablichtung seines Schwimmbades vom seinem Gelände haben, mach einfach die Bilder vom öffentlichen Grund aus. Auch hier wirst Du bei einem Schwimmbad keine Probleme haben.

Im übrigen ist es heute fast üblich, dass der Bereich der Dokumentarfotografie bei öffentlichen Einrichtungen durch das Vorschieben von Pressegenehmigungen oder Fotografiegenehmigungen unerwünscht ist. Die Kollegen der Yellow-Press haben es geschafft, selbst bei einer Anlage mit 0,1% etwaiger Fehler, gerade diese so darzustellen, als ob die Anlage zu 100% im desolaten Zustand wäre.


Gruß und Gut Motiv

Wilm

Beitrag von Wilm » 13.09.2003 21:01

Vielleicht noch ein kleines, praktisches Beispiel:

In einer sehr bekannten Schauhöhle im thüringischen Nordosten wird mit der Fotografie wie folgt gehandelt :

Blitzlichter sind generell untersagt,
Stative wegen des gefährdeten Höhlenbodens auch !

Selbst mit einem 1000ASA-Film kaum eine Chance für eine verwacklungsfreie Aufnahme. Eine kleine Höhlenregel und schon ist es aus mit der Fotografie.

Fledermausschutz halt !

Am Ende der Führung bekommt man dann eine grandiose Lasershow zu sehen.... Wie sich wohl eine Fledermaus fühlt, wenn sie mal so ein paar Watt über den Pelz gebrannt bekommt ?

Wilm

Beitrag von Wilm » 14.09.2003 21:31

Timo,
Fledermäuse sind so schnell,
die weichen einfach den Laserstrahlen aus :mrgreen:

Spaß beiseite. Genau das ist ein Beispiel für die Verhinderung der allgemeinen Fotografie. Ok, ok, ich gebe zu, ich habe meine Bilder dieser Höhle, mit Stativ und Langzeitlicht, aber die Allgemeinheit ist mal wieder außen vor :x

Gruß

Gast

Beitrag von Gast » 14.09.2003 23:00

Hallo

Ich habe damals ganze 6 Bilder geschossen, aber die konnte man allesamt vergessen. Und ständig diese Angst erwischt zu werden, beim heimlichen knipsen ohne Blitz. Da ging der Puls schon um einiges schneller, oder wie war das bei dir Timo. :lol:

Man handhabt das dort wirklich sehr kleinlich, einseits riesen Lasershows veranstalten und dann dem interessierten Besucher zwecks Fledermausschutz das fotografieren mit Blitz verbieten.


Bis dann

Grüße René

Wilm

Beitrag von Wilm » 14.09.2003 23:15

Eigentlich gibt es doch bei dem Objekt nur 2 lohnende Locations, die es wert sind, abgelichtet zu werden:

Hätten wir den Tyxx-See, tauglich ab Blende 22 und die ehemalige
Galvanik der Junkers-Werke. Letztere leider außerhalb jeglicher Führung. Hier geht es allerdings ohne Kunstlicht, Polfilter und viel viel Schleimerei überhaupt nicht mehr ! Mögliche Termine sind übrigens pervers : Sonntagmorgen, 8 Uhr ! Das Objekt habe ich übrigens abgehakt. Ist fast so unangenehm wie das Mittelwerk von hinten. Einfach kein Konsens zu finden. Leider ! Man wird halt gleich als Schatzsucher und Schwarzbefahrer abgestempelt !

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bazooka
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Beitrag von bazooka » 15.09.2003 12:29

Warum habt ihr die Betreiber nicht mal direkt auf diese "Ungereimtheiten" bzgl. des Fledermausschutzes angesprochen? Deren Antwort wäre doch sicherlich interessant gewesen :crazy:
Gehe ich übrigens recht in der Annahme, daß es sich um ein Objekt nahe Ufftrungen handelt?

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