behelfsmäßiger Luftschutz

Luftschutzbunker, zivile Bunkeranlagen und Schutzbauwerke des 2. Weltkriegs
Antworten
Benutzeravatar
klaushh (†)
Forenuser
Beiträge: 2690
Registriert: 14.05.2002 15:00
Ort/Region: Hamburg

behelfsmäßiger Luftschutz

Beitrag von klaushh (†) » 21.03.2012 22:19

Moin, moin!

Nachstehend zwei Fotos von 1960 von eisernen Fensterläden im Erdgeschoß eines Wohnhauses.

In den 60-er Jahren befaßten sich amtliche Stellen mit den Fensterläden, als vom Grundeigentümer gefragt wurde,ob sie entfernt werden dürfen. Die Antwort lautete damals: sie dürfen entfernt werden, denn sie unterliegen nicht den Schutzbestimmungen des ZBG1.
Tatsächlich wurden sie erst in den 80-er Jahren beseitigt, als die Gebäude modernisiert wurden.

Nebenbeibemerkz: man beachte die reichlichen Verzierungen an der Hauswand, die übrigens bei der Modernisierung erhalten blieben.

Gruß
klaushh
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
Bei Interesse für Bunker und unterirdische Bauwerke in Hamburg mal http://www.hamburgerunterwelten.de besuchen!

Benutzeravatar
FishBowl
Forenuser
Beiträge: 523
Registriert: 22.02.2005 17:27
Ort/Region: Gemeinde Gransee, Brandenburg

Re: behelfsmäßiger Luftschutz

Beitrag von FishBowl » 22.03.2012 00:26

Moin,

hat man da keine Kellerräume, oder fürchtete man sich sehr vor Einbrechern?
Irgendwann nach Kriegsende wäre es doch bestimmt kein Problem gewesen, mit zwei kräftigen Männern die Platten einfach abzuhängen und einzulagern, bis eines Tages über den endgültigen Verbleib entscheiden würde.
Rost, der irgendwann die Fassade herunter rinnt, kann dort schaden.
Und Streichen kostet auch Zeit und Geld.

Oder wäre allein schon das Aushängen nach dem Kriegsende für den Hausbesitzer rechtlich problematisch gewesen?
Normale Wohnungen dürften doch eigentlich nicht (mehr) als Schutzräume gegolten haben, auch nicht im Kalten Krieg. Gegen Nuklearwaffen wie gegen Sowjetpanzer wäre das ohnehin hanebüchen gewesen...


Nachdenkliche Grüße

Jürgen

Benutzeravatar
kuhlmac
Forenuser
Beiträge: 2298
Registriert: 18.06.2005 12:42
Ort/Region: Hamm / Iserlohn

Re: behelfsmäßiger Luftschutz

Beitrag von kuhlmac » 22.03.2012 08:14

FishBowl hat geschrieben: hat man da keine Kellerräume, oder fürchtete man sich sehr vor Einbrechern?
Irgendwann nach Kriegsende wäre es doch bestimmt kein Problem gewesen, mit zwei kräftigen Männern die Platten einfach abzuhängen und einzulagern, bis eines Tages über den endgültigen Verbleib entscheiden würde.
Rost, der irgendwann die Fassade herunter rinnt, kann dort schaden.
Und Streichen kostet auch Zeit und Geld.

Oder wäre allein schon das Aushängen nach dem Kriegsende für den Hausbesitzer rechtlich problematisch gewesen?
Normale Wohnungen dürften doch eigentlich nicht (mehr) als Schutzräume gegolten haben, auch nicht im Kalten Krieg. Gegen Nuklearwaffen wie gegen Sowjetpanzer wäre das ohnehin hanebüchen gewesen...
Moin, Jürgen,

ob diese (gestrichenen/lackierten?) Läden wirklich rosten, wenn sie denn pfleglich behandelt werden, weiss ich nicht, aber das es Rostlaufspuren gibt, wäre im Erdgeschoss sicher viel weniger relevant, als im 3. Stock..
Sollten die Läden auch geschlossen werden, jeden Abend, wäre das sicher auch ein subjektiver Sicherheitsgedanke, der da mitspielt. Und in den 50ern ff. hat man ja auch noch an konventionelle Angriffe gedacht, die Splitterwirkung haben können... auch dafür sicher für viele, gerade ältere, subjektiv "schützend" .. ein bitteres :-). Und Bequemlichkeit ist sicher auch dabei... Ob es rechtlich problematisch ist, weiss ich nicht. Wurde sowas bezuschusst, so dass es nachweisbar sein müsste?

Grüße
Christian
"Wir essen jetzt Opa!" Satzzeichen retten Leben!

Benutzeravatar
FishBowl
Forenuser
Beiträge: 523
Registriert: 22.02.2005 17:27
Ort/Region: Gemeinde Gransee, Brandenburg

Beitrag von FishBowl » 23.03.2012 00:24

Jedenfalls sehen die Teile auf dem zweiten Bild total vergammelt aus, und ganz links fehlt eines.
Da beginnt mein logisches Empfinden leicht zu schwanken...

Grüße

Jürgen

Benutzeravatar
klaushh (†)
Forenuser
Beiträge: 2690
Registriert: 14.05.2002 15:00
Ort/Region: Hamburg

Splitterschutz / behelfsmäßiger Luftschutz

Beitrag von klaushh (†) » 04.05.2012 23:10

Moin, moin!

In einer alten Bunkerakte fand ich den Hinweis auf einen behelfsmäßigen Luftschutz. Da das Blatt wenig kontrastreich, aber sehr beschädigt ist, kein Scann sondern eine Abschrift:

"Der Polizeipräsident in Hamburg Hamburg, den 26.September 1941
......
Betrifft: Splitterschutz A...strasse
In den Erdgeschosswohnungen der Häuser A...str. Nr.xx,xx,xx,xx,xx,xx und xx sind splittersichere Räume durch Vermauern von Fenstern geschaffen worden, die Selbstschutzzwecken der Mieter der betreffenden Grundstücke dienen.
Den Grundstücksverwaltern ist zugesichert worden, dass der Splitterschutz nach Aufhebung der Inanspruchnahme sofort entfernt und die Wohnungen ihrem früheren Zustand entsprechend wieder hergestellt werden. Der durch Wertmindereng der Erdgeschosswohnungen entstehende Mietausfall wird laufend den Grundeigentümern vergütet.
Auf dem Grundstück gegenüber A...str.xx ist der Bau eines Bunkers xx vorgesehen, in den die Bewohner der oben bezeichneten Häuser eingewiesen werden sollen.
Nach Fertigstellung des Bunkers bitte ich die Entfernung des Splitterschutzes in den obigen Häusern veranlassen zu wollen und die Wohnungen ihrem früheren Zustand entsprechend wieder herrichten zu lassen, damit dann die Inanspruchnahme aufgehoben und die Zahlung der Vergütung eingestellt werden kann.
Von der Aufhebung bitte ich mir umgehend Kenntnis zu geben.
I.A.
Unterschrift
Polizei Oberinspektor"


Bei dem erwähnten "Bunker" handelt es sich um einen 5-Röhrenschutzraum.
Auf Grund verschiedener Umstände wurde der "Bunker" erst 1943 betonfertig.
Lt. Vermerk vom 26.5.43 in der Akte erinnerte das AKE den Polizeipräsidenten daran, dass mit Inbenutzungnahme die Fenster wieder freizulegen seien.

Leider steht über den Fortgang der Angelegenheit nichts mehr in der Akte, allerdings wurden die Häuser bei den Juli/August-Angriffen 1943 zerstört.

Bemerkenswert noch, dass hier geschrieben wird, dass die Bewohnen bestimmter Häuser in einen bestimmten Schutzraum "eingewiesen" werden sollen. Solche Regelungen finden sich immer wieder, sind aber keineswegs die Regel.
Bei Hochbunkern ging diese Regelung teilweise so weit, dass die Anwohner "Platzkarten" bekamen mit Angabe von Geschoss- und Raumnummer.

Gruß
klaushh
Bei Interesse für Bunker und unterirdische Bauwerke in Hamburg mal http://www.hamburgerunterwelten.de besuchen!

Antworten