Richtlinien für den Bau ... LS-Rundbauten

Luftschutzbunker, zivile Bunkeranlagen und Schutzbauwerke des 2. Weltkriegs
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klaushh (†)
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Richtlinien für den Bau ... LS-Rundbauten

Beitrag von klaushh (†) » 18.10.2010 21:03

Moin, moin!

Jeder, der sich mit LS-Bauten im Zweiten Weltkrieg vefaßt, kennt die "Bestimmungen für den Bau von Luftschutz-Bunkern" mit den Heften I bis VI.
Im Verlauf des Krieges wurden weitere Bestimmungen erforderlich, die das Ergebnis sowohl des härter werdenden Luftkrieges als auch des Material- und Arbeitskräftemangels sind.

So erließ der Reichsminister der Luftfahrt und OBdL durch Erlaß am 1.November 1943 die

Richtlinien für den Bau von gas-, splitter- und trümmersicheren LS-Rundbauten

Der Reichsarbeitsminister veröffentlichte sie am 25.1.1944 in seinem Gesetz- und Verordnungblatt.

Interessant ist in der Bekanntgabe der Hinweis im dritten Absatz: da die LS-Rundbauten nicht bombensicher sind, sind sie nicht als "Bunker" zu bezeichnen.
Dieser Hinweis ist als solches nicht neu, sondern bestand schon seit Jahren. Deswegen sind landläufige Bezeichnungen wie "Röhrenbunker", "Einmannbunker" oder (in den meisten Fällen!) "Rundbunker" falsch.

Gruß
klaushh
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redsea
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Beitrag von redsea » 18.10.2010 22:25

Hallo Klaus,

vielen Dank für die interessanten Informationen. Hierzu werfen sich mir jedoch zwei Fragen auf:

1)
klaushh hat geschrieben:So erließ der Reichsminister der Luftfahrt und OBdL durch Erlaß am 1.November 1943 die

Richtlinien für den Bau von gas-, splitter- und trümmersicheren LS-Rundbauten
Aus verschiedenen Quellen geht hervor, dass die "Richtlinien für den Bau von gas-, splitter- und trümmersicheren LS-Rundbauten" älter sind als der o.g. Erlass. So ist die älteste mir bekannte Fassung eben auch die von September 1943. Ist bekannt, warum der Erlass erst Monate später erging?

2)
klaushh hat geschrieben:LS-Rundbauten
Bekanntlich unterscheidet(e) man zwischen 'runden Schutzbauten' und 'prismatischen Schutzbauten'. In der von Dir angehängten Abbildung ist jedoch ein prismatischer Schutzbau abgebildet und als Rundbau bezeichnet, ebenso in einer gleichen Abbildung der Fassung von September 1943, die ich anhänge.

Ist bekannt, ob man hier die Abbildung des prismatischen Schutzbaus mangels nicht vorhandener Abbildung eines Rundbaus wählte oder ob und wenn ab wann man auch prismatische Schutzbauten später als Rundbau bezeichnete?

Viele Grüße

Kai
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klaushh (†)
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Beitrag von klaushh (†) » 18.10.2010 23:22

Moin, moin!

@Kai

Ich habe keine Ahnung, warum zwischen Fassung im September 1043, Erlaß am 1.11.1943 und schließlich Veröffentlichung durch den Reichsarbeitsminister am 25.1.1944 jeweils so viel Zeit vergangen ist. Vermutlich wird es an den "zeitraubenden Dienstwegen" gelegen haben.

Die Frage "rund" und / oder "prismatisch" ist sicher einfacher zu beantworten:
Vieleckig ist auch relativ rund und einen echten Rundbau zu errichten, ist erheblich schwieriger, zeitraubender und aufwändiger als einen Vieleckbau. Denke nur mal an die Schalungsbretter bzw. -tafeln.

Im übrigen überlassen es die Rili ausdrücklich den ausführenden Stellen, ob sie rund oder vieleckig bauen!

So sind z.B. ein großer Teil der bombensicheren Rundbunker in Wilhelmshaven tatsächlich "Vielecktürme" (ich meine 16-eckig). Auch die runden Gefechtstürme der Flakbunker in Wien sind nicht rund sondern sehr, sehr vieleckig.


Gruß
klaushh
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