Abschaltung der privaten Telefonanschlüsse im V-Fall?
Re: Abschaltung der privaten Telefonanschlüsse im V-Fall?
Könnte auch teilweise die Variante existiert haben, dass im Katastrophenfall die Möglichkeit für Ferngespräche abgeschaltet werden kann, Ortsgespräche aber nach wie vor noch möglich wären?
- MikeG
- Administrator
- Beiträge: 8757
- Registriert: 07.05.2002 14:38
- Ort/Region: Bispingen
- Kontaktdaten:
Re: Abschaltung der privaten Telefonanschlüsse im V-Fall?
Moin!
Die Schaltung der bevorrechtigten Anschlüsse fand im Vorwege in den Ortsvermittlungsstellen statt. Bei der "Abschaltung" privater Anschlüsse hätten dann abgehend nur noch die bevorrechtigten Teilnehmer telefonieren können. Mit anderen Worten: Das war eine entweder-oder-Situation, noch, An oder Aus - eine Unterscheidung noch unterschiedlicher Berechtigungen (Ortsgespräch ja, Ferngespräch nein o.ä.) hätte das nicht hergegeben.
Mike
Die Schaltung der bevorrechtigten Anschlüsse fand im Vorwege in den Ortsvermittlungsstellen statt. Bei der "Abschaltung" privater Anschlüsse hätten dann abgehend nur noch die bevorrechtigten Teilnehmer telefonieren können. Mit anderen Worten: Das war eine entweder-oder-Situation, noch, An oder Aus - eine Unterscheidung noch unterschiedlicher Berechtigungen (Ortsgespräch ja, Ferngespräch nein o.ä.) hätte das nicht hergegeben.
Mike