Hallo zusammen,
bei eBay wird gerade ein rund 14 qm großes Grundstück bei Lehesten (Grundberg) mit einem darauf stehenden Beobachtungsturm (Typenbau 2 x 2 m) angeboten.
zur Auktion
Gruß redsea
DDR-Grenz-Beobachtungsturm bei eBay
- Michael aus G
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Re: DDR-Grenz-Beobachtungsturm bei eBay
Das Problem ist, du hast dann zu deinem Grundstück kein Wegerecht und wirst dieses auch nicht bekommen. Kenne nämlich die Ecke...redsea hat geschrieben:Hallo zusammen,
bei eBay wird gerade ein rund 14 qm großes Grundstück bei Lehesten (Grundberg) mit einem darauf stehenden Beobachtungsturm (Typenbau 2 x 2 m) angeboten.
zur Auktion
Gruß redsea
Gib mir genügend Schubkraft und ich bringe dir ein Klavier zu fliegen!
Re: DDR-Grenz-Beobachtungsturm bei eBay
Na ja, der § 917 des BGB sagt "(1) 1Fehlt einem Grundstück die zur ordnungsmäßigen Benutzung notwendige Verbindung mit einem öffentlichen Weg, so kann der Eigentümer von den Nachbarn verlangen, dass sie bis zur Hebung des Mangels die Benutzung ihrer Grundstücke zur Herstellung der erforderlichen Verbindung dulden. 2Die Richtung des Notwegs und der Umfang des Benutzungsrechts werden erforderlichenfalls durch Urteil bestimmt."Michael aus G hat geschrieben:Das Problem ist, du hast dann zu deinem Grundstück kein Wegerecht und wirst dieses auch nicht bekommen. Kenne nämlich die Ecke...
Geht also schon. Allerdings: "(2) 1Die Nachbarn, über deren Grundstücke der Notweg führt, sind durch eine Geldrente zu entschädigen. 2Die Vorschriften des § 912 Abs. 2 Satz 2 und der §§ 913, 914, 916 finden entsprechende Anwendung."
Kann also teuer werden...
Grüße
Ingo
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Ins ebay komm ich nicht mehr rein, kenne daher den Text dort nicht.
Aber: 14 qm ist so viel wie eine Autogarage. Ich habe Zweifel, ob solch ein Grundstück überhaupt grundbuchmäßig eingetragen wird. Es müßte ja aus einer Grundstücksteilung hervorgegangen sein, und dabei hätte man gemerkt, daß es wohl keine Zuwegung gibt.
Oder wollte der Grundstückseigentümer nur den Turm loswerden?
gruß EP
Aber: 14 qm ist so viel wie eine Autogarage. Ich habe Zweifel, ob solch ein Grundstück überhaupt grundbuchmäßig eingetragen wird. Es müßte ja aus einer Grundstücksteilung hervorgegangen sein, und dabei hätte man gemerkt, daß es wohl keine Zuwegung gibt.
Oder wollte der Grundstückseigentümer nur den Turm loswerden?
gruß EP
Hallo EP,
der Link oben funktioniert noch, der Verkäufer hat das Angebot aber auch wieder eingestellt: zur Auktion
Ich denke mal hier hat jemand aus den Beständen der ehem. DDR ein paar Objekte als Spekulationsobjekte "geschnappt" und versucht jetzt damit "das große Geld" zu machen. 17.000 CHF sind meiner Ansicht nach jedoch völlig utopisch, denn wozu, außer vielleicht zu Museumszwecken, will man den Turm nutzen?!
Mit den Wegerechten, das würde mich auch mal interessieren, denn schließlich sind die Grenztruppen ja auch dort hin gelangt. Einen Zuweg muß es also geben, sei es auch nur das Wegerecht dort hin.
Gruß redsea
der Link oben funktioniert noch, der Verkäufer hat das Angebot aber auch wieder eingestellt: zur Auktion
Ich denke mal hier hat jemand aus den Beständen der ehem. DDR ein paar Objekte als Spekulationsobjekte "geschnappt" und versucht jetzt damit "das große Geld" zu machen. 17.000 CHF sind meiner Ansicht nach jedoch völlig utopisch, denn wozu, außer vielleicht zu Museumszwecken, will man den Turm nutzen?!
Mit den Wegerechten, das würde mich auch mal interessieren, denn schließlich sind die Grenztruppen ja auch dort hin gelangt. Einen Zuweg muß es also geben, sei es auch nur das Wegerecht dort hin.
Gruß redsea