Schutzluft - Technik und google-Zensur

Zivile bzw. nicht-militärische Schutzbauwerke und Anlagen des Kalten Krieges
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Teletrabi

Schutzluft - Technik und google-Zensur

Beitrag von Teletrabi » 10.05.2007 20:12

Moin,
bin gerade bei Ebay über (nicht-Bunker-) Aktivkohlefilter gestolpert und hab zum Spaß (ich denke nicht, das Aquarienfilter dafür das Mittel der Wahl sind) mal überlegt, ob man daraus 'ne McGyver-Schutzbelüftung basteln kann.
Also mal gegooglet nach dem benötigten Überdruck - etwa 1mBar bzw. 100 Pascal, richtig?
Welche Luftleistung setzt man dabei pro Person an? Im Deutschsprachigen Netz findet sich da i.d.R. nur was zu historischen Bunkern oder Schweizer Schutzbausystemen, die aber in fertige Größenklassen unterteilt sind. Wieviel Luft braucht ein Mensch denn so? Bzw. welche Leistung haben/hatten die Gebläse? Sooo viel kann es trotz der Größe ja eigentlich nicht sein, wenn sie für Handbetrieb gedacht sind?
Die Überdruckventile schließen dann wenn der Außendruck auf mehr als 1mbar unter Innendruck steigt? Über die Schweizer LS-Baufirmen bin ich dabei auch auf Explosionsschutzventile gestoßen, die im normalfall offen sind, aber bei starkem Druckanstig in beide Richtungen schließen. Wird sowas noch in Reihe geschaltet (von wegen ggf. Unterdruck in Folge einer Explosion außerhalb des Bunkers, wenn die verbrennungsgase abkühlen)? Oder wozu haben die sowas im Angebot?

Und warum zensiert google einen Treffer bei der Suche nach " überdruck schutzbelüftung "?!? Zählen Aquarien- und Poolfilter jetzt zu militärischem Geheimwissen? lol

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Maehler
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Beitrag von Maehler » 10.05.2007 21:26

Wieviel Luft braucht ein Mensch denn so? Bzw. welche Leistung haben/hatten die Gebläse? Sooo viel kann es trotz der Größe ja eigentlich nicht sein, wenn sie für Handbetrieb gedacht sind?
kommt auf die Lungenkapazität der Personen an
ich rechne im Ruhezustand mit 3 L / Atemzug
rund 20 Atemzuge / min = 60 L Min. tiefgerechnet

also - 100 Personen benötigen mindestens 6 m³ Luft / min


Manuell bediente Drehkolbenlüfter schaffen meist 2,4 m³ Luft / min
Manuell bediente Zentrifugallüfter mit Doppelkurbel können 5 m³ schaffen

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Bart
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Re: Schutzluft - Technik und google-Zensur

Beitrag von Bart » 10.05.2007 22:44

Teletrabi hat geschrieben:Und warum zensiert google einen Treffer bei der Suche nach " überdruck schutzbelüftung "?!? Zählen Aquarien- und Poolfilter jetzt zu militärischem Geheimwissen? lol
Moin!

Mit militärischem Geheimwissen hat das nichts zu tun. Wenn dumit googel.com suchts wird dir auch der zensierte Link angezeigt.

Da es auf dieser Seite aber um die "Wahrheit über den Holocaus" geht, sprich nach deren Darstellung hat er nicht stattgefunden :x :schimpf: :megawut: , ist es kein wirklicher Verlust.

Gruß
Jens

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Beitrag von master » 11.05.2007 06:21

kommt auf die Lungenkapazität der Personen an
ich rechne im Ruhezustand mit 3 L / Atemzug
rund 20 Atemzuge / min = 60 L Min. tiefgerechnet
Weniger, siehe hier:
http://de.wikipedia.org/wiki/Atmung#Mes ... B6.C3.9Fen

Thomas

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Maehler
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Beitrag von Maehler » 12.05.2007 12:42

@ master - der Link ist interessant, aber die genannten Zahlen basieren auf Messungen in Ruheposition (liegend) und sind nicht vergleichbar mit sitzenden Menschen bzw. stehenden. Das eklärt auch die niedrige Atemfrequenz von 12.
Probiers einfach selbst aus - geh ein paar Schritte, als ob du in einen Schutzraum willst, weil die Sirenen heulen, stell dir vor Bomben fallen und setz dich dann z.B. - Mit ner Uhr zählst du dann deine Atemzüge und bei irgendeinem Ausatmer atmest du dann in eine Tüte, deren Volumen du kennst (Gefrierbeutel z.B.) , dann hast du einen ungefähren realistischen Wert des Verbrauchs (Liter) und der Atemfrequenz

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Beitrag von skyper » 14.05.2007 20:54

Irgendwie passend, ich war gerade heute in der MOBAS ('Mobile Atemschutzübungsanlage Feuerwehr Hamburg')... ein Griff zum Hamilton fördert folgende Zahlen zu Stande:

2. Wieviel Atemluft braucht der Mensch?

Der Sauerstoffbedarf und somit der Bedarf an Luft ist von der körperlichen und seelischen Belastung (angst, Aufregung) abhängig.

In der Minute benötigt der Mensch:
in Ruhe 8-10 Liter Luft
bei mäßiger Arbeit 15-30 Liter Luft
bei starker Anstrengung 40-80 Liter Luft

Das entspricht einem Sauerstoffbedarf von:
in Ruhe etwa 0,25 l
leichte Arbeit etwa 0,80 l
schwere Arbeit etwa 2,00 l
schwerste Arbeit etwa 3,00 l und mehr.

Erhöhter Sauerstoffbedarf wird durch Erhöhung der Atemfrequenz und Volumenvergrößerung der Atemzüge befriedigt.

Aus Hamilton, 19. Auflage 2000

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Beitrag von katschützer » 16.05.2007 16:26

Moin,

nicht außer Acht lassen sollte man auch die körperliche Beschaffenheit der einzelnen Person wie Körperbau und persönliche Fitness.

Es ist doch immer wieder erstaunlich, nach wie kurzer Zeit einige PA schon anfangen zu pfeifen :mrgreen:

MfG
Bei strenger Pflicht
Getreu und schlicht

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Beitrag von MikeG » 16.05.2007 17:32

Moin!

Ich unterbreche das fröhliche Bio-Rechnen nur ungern, aber hier sind mal die entsprechenden Auszüge aus den Richtlinien für Schutzräume von Stand 1974.

Für Warnämter wurde angenommen:
Als Bezugsgröße für die Auslegung der Lüftungsanlage wird bei Normalbelüftung eine Außenluftrate von 40 cbm und bei erforderlicher Schutzbelüftung von 20 cbm je Person und Stunde angenommen.
Für Hausschutzräume wurde angenommen:
Hausschutzräume mit nicht mehr als 25 Schutzplätzen erhalten eine Lüftungsanlage mit einer Leistung von 3,75 cbm/min im Normalluftfall und 0,75 cbm/min im Schutzluftfall. Hausschutzräume mit 26 bis 50 Schutzplätzen erhalten eine Lüftungsanlage mit einer Leistung von 7,5 cbm/min im Normalluftfall und 1,5 cbm/min im Schutzluftfall.
Mike

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Beitrag von Maehler » 16.05.2007 17:42

Kleiner Nachtrag in Sachen Schutzluft:
Für den Schutzluftbetrieb lediglich die benötigte, gefilterte Atemluft pro Person zu bemessen und dementsprechend die Filterleistung auszulegen, wird unhaltbare Zustände in Schutzräumen hervorrufen. Was gern vergessen wird ist, dass in den Schutzräumen nicht nur die Luft durch atmen verbraucht wird, sondern auch Wärme, Gerüche und Luftfeuchtigkeit entstehen. Deswegen muß die Luftversorgung im Bedarfsfall höher ausgelegt werden als mathematisch ermittelt. Somit sind die genannten 60 Liter / Min. und Mensch als Minimum anzusehen.

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Leif
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Beitrag von Leif » 16.05.2007 18:09

Hallo,
so wurde es 1955 gesehen. Veröffentlich wurde dies im Bundesbaublatt. Von Interesse wird vor allem Punkt 2 sein.
Viele Grüße,
Leif


Richtlinien für Belüftung von Schutzraumbauten
Fassung Juli 1955
Herausgegeben vom Bundesminister des Innern und Bundesminister für Wohnungsbau


1. Allgemeines
1. 1 Geltungsbereich
Diese Richtlinien gelten für die Belüftung der Schutzraum -
bauten. Sie sind maßgebend für die Konstruktion und die Planung
der Belüftungsanlagen wie auch für die dadurch beeinflußte
bauliche Gestaltung. Neben diesen Richtlinien sind die
geltenden baurechtlichen Vorschriften einzuhalten.
1. 2 Aufgaben
1. 21 Alle Schutzraumbauten müssen belüftet werden.
Dadurch werden für die Insassen bei den zu erwartenden
starken Belegungen und dem womöglich lange Zeit dauernden
Abschluß von der Außenwelt erträgliche Aufenthaltsbedingungen
und zugleich ausreichende Aufenthaltszeiten
gewährleistet. Daraus ergeben sich für eine
möglichst vollkommene Belüftungsanlage bestimmte physikalische,
chemische und technische Forderungen. Sie
sind bereits beim Entwurf der Baupläne zu berücksichtigen
(vgl. 6. 1).
1. 22 Im einzelnen hat die Belüftung folgende Aufgaben zu erfüllen:
1. 221 Erträgliche Luftverhältnisse, insbesondere einen
annehmbaren Kohlensäure- und Sauerstoffspiegel,
sowie zulässige Temperatur-, Luftzug- und Feuchtigkeitsverhältnisse
zu gewährleisten, d. h. die Luft ständig zu erneuern und dabei bestmögliche raumklimatische Verhältnisse zu sichern,
1.222 gegen extreme Außentemperaturen, besonders äußere Brandhitze zu schützen,
1. 223 durch Erzeugung eines Überdruckes in allen Räumen gegenüber der Außenluft das Eindringen chemischer Kampfstoffe, radioaktiver und anderer
schädlicher Stäube sowie biologischer Kampfmittel zu verhindern,
1. 224 in allen nicht dauernd belegten Räumen, wie Waschräumen,
Aborten, Maschinenräumen, Schleusen usw., stärkere Geruchsentwicklungen und Wärmestauungen zu vermeiden,
1. 225 die Bauteile und Einrichtungen vor dem Verfall zu schützen,
1. 226 eine vorgesehene friedensmäßige Nutzung zu ermöglichen,
1. 227 die Belüftungsanlage muß gegen die gleichen Überdrücke
gesichert sein wie das Bauwerk, in das sie
eingebaut ist (Schutzstollen, Schutzbunker.Schutzbauten
A, B, C - max 10 atü).
1. 3 Belüftungsarten
1. 31 Zur Erfüllung dieser Aufgaben kommen in Betracht:
die natürliche Lüftung,
die Normalbelüftung,
die Schutzbelüftung.
1. 32 Die natürliche Lüftung arbeitet ohne Luftförderer nur
durch natürliche Zugwirkung (Lüftungsschächte, Kanäle).
Die Lüftungsschächte führen über verschließbare
Öffnungen in den Wänden der Schutzräume die Abluft nach
außen ab, während die Frischluft durch Kanäle in den
Wänden dem Schutzraum zuströmt; Lüftungsschächte
und -Kanäle müssen drucksicher verschließbar sein.
1. 33 Die Normalbelüftung ist eine mechanisch betriebene
Belüftung, bei der durch einen von Hand oder elektrisch
betriebenen Luftförderer größere Frischluftmengen in die
Schutzräume gefördert werden. Durch ihre großen Luftmengen
vermag die Normalbelüftung auch die Aufgabe
der Temperierung der Schutzräume zu übernehmen. Ihre
wesentlichen Bestandteile sind Ansaugleitungen, Staubfilter,
Luftförderer, gegebenenfalls Lufterhitzer, Luftverteilungsleitungen
und Abluftführungen, außerdem die für
den Betrieb der Anlage in Schutzräume erforderlichen
Absperrorgane und sonstigen Armaturen.
1. 34 Die Schutzbelüftung ist eine mechanisch betriebene
Belüftung, bei der durch einen von Hand oder elektrisch
betriebenen Luftförderer gefilterte Frischluft von außen
in die Schutzräume gefördert wird.
Die Schutzbelüftungsanlagen bestehen im wesentlichen
aus Ansaugöffnungen, Filtern oder Vorfiltern (Grobsandfilter),
Saugleitungen, gegebenenfalls Raumfiltern (Schwebstoff/
Kohlefilter), den Schutzluftförderern, den Luftverteilungsleitungen
und den Abluftleitungen mit ihren den
Raumüberdruck sicherstellenden Spezialarmaturen und
sonstigen Absperr- und Regelarmaturen.

Die Luftverteilungsleitungen und die wesentlichen Teile
der Abluftführung werden von der Normalbelüftung und
der Schutzbelüftung in der Regel gemeinsam benutzt. Bei
mittleren Anlagen wird auch der gleiche Luftförderer sowohl
für die Normalbelüftung wie für die Schutzbelüftung
eingesetzt.
Zu einer Schutzbelüftungsanlage gehört ferner eine Meßanlage,
bestehend aus einem in der Nähe des Schutzlüfters
eingebauten Luftmengenmesser bzw. einer Einrichtung
zur Kontrolle der Hubzahl der Balglüfter und einer
Anzeigeeinrichtung für den Raumüberdruck.
Bei größeren Anlagen ist zusätzlicher Umluftbetrieb vorzusehen.

2. Grundwerte
2.1 Luftraten
Nach den Erkenntnissen über die physiologischen Vorgänge
beim Aufenthalt vieler Menschen in abgeschlossenen Räumen
ergeben sich folgende Luftraten für die Planung der Belüftung
von Schutzräumen:
2. 11 Luftwechsel der natürlichen Lüftung
Bei natürlicher Lüftung soll diese einen 1,5 bis 2,5-fachen
stündlichen Luftwechsel des belüfteten Raumes gewährleisten.
2. 12 Luftrate der Normalbelüftung
Bei Normalbelüftung gilt die Luftrate 300 l/min/m2 für
die zur Belegung nutzbare Grundfläche. Mit dieser Luftrate
lassen sich bei Belegungen von 3 bis 4 Personen/m2
mit Ausnahme weniger besonders ungünstiger Sommertage
gute Aufenthaltsbedingungen im Schutzraum schaffen.
2. 13 Luftrate der Schutzbelüftung
Bei Schutzbelüftung ist die Luftrate mit Rücksicht auf
den Materialaufwand begrenzt und auf 60 l/min/m2 für die
zur Belegung nutzbare Grundfläche festgelegt.
Diese entspricht zwar nur dem fünften Teil der Luftrate
der Normalbelüftung, doch lassen sich mit ihr durchaus
erträgliche Aufenthaltsbedingungen bei Normalbelegung
erreichen. Selbst bei einer an sich nicht planmäßigen Belegung
von 4 Personen/m2 erhält jede Person 15 l/min
gefilterte Frischluft. Dabei übersteigt auch bei längerer
Benutzung der Kohlensäuregehalt nicht den Wert von
2 %. Der verbrauchte Sauerstoff wird ausreichend ersetzt.
Unbequem, aber nicht gefährlich werden dann allerdings
mit der Zeit Temperatur- und Feuchtigkeitsgehalt.
34 Erster Teil. Texte
2. 14 Für Arbeitsräume, insbesondere für Bäume der Kranpflege
(Operations-, Entbindungsräume usw.), gelten die
gleichen auf die Grundfläche bezogenen Luftraten wie für
Aufenthaltsräume. Beim Einbau von Geräten mit besonders
hoher Wärmeentwicklung sind diesen entsprechende
höhere Luftraten zu wählen. In Ausnahmefällen ist Kühlung
der zugeführten Luft vorzusehen.
2. 15 Waschräume, Aborte, Maschinenräume, Heizräume und
Schleusen werden mit Abluft belüftet.
2. 2 Wärmeabführung und Temperierung
Die Normalbelüftung wird zweckmäßig bei mittleren und größeren
Bauwerken durch entsprechende Ausgestaltung der Lufterhitzung
als Luftheizungsanlage gebaut und betrieben. Ihre
Ausführung als Luftkühlanlage muß auf Ausnahmefälle beschränkt
bleiben, da zur Kühlung die Wärmespeicherfähigkeit
der Schutzraunxwände im allgemeinen ausreicht. Jede Wärmedämmung
der Wände muß daher unbedingt unterbleiben.

3. Belüftungsarten und Größenordnungen für die einzelnen Schutzraumbauten
3. 1 Schutzraumbauten und Nennbelegungen
Belüftungsarten sowie ihre Größen und Schutzraumarten und
-großen sind in der Tabelle 9. 1 einander zugeordnet. Die Schutzraumbauten
sind dabei unterschieden nach Schutzbauten des
Selbstschutzes (im Wohnungsbau) und des Erweiterten Selbstschutzes
einschließlich des Industrie-Luftschutzes und des öffentlichen
Sammelschutzes. Für die Bestimmung der Personenzahl
ist dabei von einer Nennbelegung von 2 Personen/m2 im Wohnungsbau
und 3 Personen/m2 im Erweiterten Selbstschutz usw.
ausgegangen, wie sie für die Planung der Schutzraumbauten
vorgesehen sind.
3. 2 Belüftungsarten und Größenordnungen für die
Schutzbauten im Wohnungsbau
Die Schutzbauten im Wohnungsbau erhalten eine natürliche
Lüftung und eine besondere Schutzbelüftung mit Grobsandfilter
und in der Regel von Hand betriebenen Luftförderern.
Elektroantrieb kann zusätzlich vorgesehen werden. Die natürliche
Lüftung soll einen 1,5 bis 2,5-fachen Luftwechsel/Stunde
gewährleisten. Vorhandene Lüftungsschächte sind auszunutzen.
Die Einheitsleistung der Schutzbelüftung (Grobsandhaupt -
filter) beträgt 0,6 m3/min. Bei der Nennbelegung von 2 Personen/m2 im Wohnungsbau und der Luftrate von 60 l/m2 ist
diese Einheitsleistung ausreichend für etwa 25 Personen auf
etwa 12,5 m2 Sohutzraumfiäche. Für Schutzräume bis 50 Personen
Nennbelegung auf 15 bis 22,5 m2 nutzbarer Grundfläche
sind 2 Belüftungsanlagen mit je 0,6 m3/min Förderleistung oder
eine Belüftungsanlage mit 1,2 m3/min Förderleistung einzubauen.
3. 3 BelüftungsartenundGrößenordnungenfürdie Schutzraumbauten
im Erweiterten Selbstschutz
3. 31 Die Schutzraumbauten im Erweiterten Selbstschutz usw.
erhalten in der Regel eine mechanisch betriebene Normalbelüftung
und eine mit Filtern (Grobsandvorfilter und
Schwebstoff-Kohlefilter oder lediglich Grobsandhaupt -
filter) ausgestattete Schutzbelüftung. Die Förderleistung
der Normalbelüftung beträgt dabei entsprechend dem Verhältnis
der Luftraten das Fünffache der Leistung der
Schutzbelüftung. Die natürliche Lüftung ist für die Erhaltung
der technischen Einrichtungen einzubauen.
Bei Schutzraumbauten mit einer Nutzungsfläche unter
120 m2 ist für den Betrieb der Luftförderer Handantrieb
mit zusätzlich möglichem Elektroantrieb vorzusehen. Die
Luftleistungen je Lüfter betragen dabei 6 bzw. 12 m3/min
bei Normalbelüftung und 1,2 bzw. 2,4 m3/min für die
Schutzbelüftung.
Die Anlagen mit einer Nutzungsfläche über 120 m2 erhalten
reinen Elektroantrieb. Für den Notbetrieb sind
Notstromaggregate einzubauen. Bei diesen Größen liegen
die Gesamtförderleistungen bei 50, 100 und 150 m3/min
für die Normalbelüftung und bei 10, 20, 30 m3/min für
die Schutzbelüftung.
3. 32 Für besondere Notlagen ist vorzusehen, die Schutzluftmenge
mit Hand zu fördern, wobei die angesaugte Luft nur
über die Grobsandvorfilter zu führen ist. Bezüglich Schutzstollen
vgl. 8. 4.
4. Belüftungseinrichtungen für Schutzbauten
im Selbstschutz (Wohnungsbau)
4.1 Einrichtungen für die natürliche Lüftung
Der Querschnitt des Zuluftkanals und die Bemessung des Abluftschachtes
sind so zu halten, daß bei vollbelegtem Schutzraum
der unter Punkt 3. 2 erwähnte 1,5 bis 2,5-fache stündliche
Luftwechsel erzielt wird. Im allgemeinen sind etwa 400 cm freier Querschnitt für Schutzbauten mit 25 Personen Fassungsvermögen
ausreichend (Ausführungsbeispiele vgl. 9. 11), vorhandene
Lüftungsschächte sind auszunützen. Die Zuluftöffnung
und die Abluftöffnung sollen möglichst an gegenüberliegenden
Wänden angeordnet sein. Sie müssen im Falle der
Schutzbelüftung durch überdrucksichere Klappen oder Absperrorgane
anderer Art verschlossen werden können.
4. 2 Schutzbelüftungstypen SL 0,6 und SL 1,2


(...)

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