Lebensmittelkarten und DM-Bestände

Zivile bzw. nicht-militärische Schutzbauwerke und Anlagen des Kalten Krieges
Gast

Lebensmittelkarten und DM-Bestände

Beitrag von Gast » 25.02.2003 16:53

Heute habe ich mich gefragt, ob es noch immer Lebensmittelkarten gibt, die in Bunkern gelagert werden, oder ob man diese im Laufe der 90er Jahre vernichtet hat. In dem Film "Der Dritte Weltkrieg" kommen solche Lebenmittelkarten nämlich vor.

Außerdem würde mich interessieren, ob es noch größere Bestände der Deutschen Mark gibt, um diese z.B. für den Fall einer Infaltion als Ersatzgeld einzusetzten? Diese Überlegung resultiert aus einem Fernsehbericht, den ich gesehen habe. In diesem Bereicht wurde gezeigt, wie letztes Jahr die letzten Ost-Mark Bestände vernichtet wurden (mehrere Milliarden). Warum hat man diese so lange "aufgehoben"?

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MikeG
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Beitrag von MikeG » 25.02.2003 18:44

Moin!

Die Ostmark-Bestände hatte man untertage im Ostharz eingelagert und angenommen, sie würden schnell vergammeln. War nix - letztes Jahr tauchten plötzlich bankfrische Noten auf - auch auf ebay :-)

Zu Deinen Fragen kann ich nichts sagen, würde mich aber auch interessieren.

Mike

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Beitrag von Pettersson » 25.02.2003 20:46

Hallo zusammen,

die unterirdisch eingelagerten Scheine wurden inzwischen wieder gehoben und in Müllverbrennungsanlagen verbrannt, bzw. geschreddert. Auf ebay tauchten die Noten in Massen auf, witzigerweise gaben die meisten Verkäufer sogar die richtigen Ortsnamen als Wohnsitz an, dass man genau sehen konnte, woher die Noten stammten.
Man konnte durch einen Eingang im Wald (fast ungesichert) eindringen. Erst feierte die Jugend dort unten Parties, dann fand man das Geld und machte es zu Geld (Nachfrage gab es genug).

Gruß,
Torsten

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TimoL
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Beitrag von TimoL » 27.02.2003 01:48

Also in Berlin wären vom Senat auf jeden Fall Lebensmittelkarten ausgegeben worden.
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Gast

Beitrag von Gast » 27.02.2003 10:48

Dass es welche gab war mir eigentlich klar, aber gibt es noch welche? Das ist die Frage.

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TimoL
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Beitrag von TimoL » 27.02.2003 11:33

Hm, also ob die Karten noch existieren weiß ich auch nicht. Ich hab' nur mal gehört, dass der Senat Ende der 90er die Lebensmittelreserven verkauft hat.
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klaushh (†)
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Rationierung

Beitrag von klaushh (†) » 27.02.2003 13:20

Moin, moin!
Mit meinem (hoffentlich) einigermaßen gesunden Menschenverstand habe ich die folgenden Gedanken zum Thema:
- Grundsätzlich ist es Aufgabe des Staates (bzw. öffentlicher Stellen), für Eventualfälle allermöglichen Arten (nicht aller !!!) vorzusorgen. Dazu gehört u.a. auch die Bereitstellung einer Feuerwehr. Dieses ist unabhängig davon, ob es dem Einen (meistens ja gleich ganze Gruppen) paßt oder nicht. Anderefalls ist das Geschrei im Falle eines Falles groß!
- Vorsorgemaßnahmen muß man planen und ggf. dinglich auch vorbereiten, aber nicht in der Öffentlichkeit breit treten.
- Auch ich habe von Senatsreserven und Lebensmittelkarten in Berlin gehört. Aber im, vom Ostblock eingeschlossenen Berlin lagen die Dinge doch anders als irgendwo mitten im Lande. Für Berlin in seiner Lage waren solche MAßnahmen sicher angemessen. Aber unter den heutigen politischen und geographischen Verhältnissen sieht die Sache für Orte wie HH, B, DD, M usw. do anders aus.
- Die Idee, alte DM-Bestände für Notfälle aufzubewahren, dürfte wohl ein typischer und schlechter Filmgag gewesen sein.

Ich bin der festen Überzeugung, dass "der Staat" an Vorsorgemaßnahmen mehr macht, als wir alle "gemeine Bürger" wissen und sehen. Abgesehen von immensen Kosten von Vorsorgemaßnahmen sind solche Dinge in der Bevölkerung leider vielfach unpopulär, da sich der Einzelne irgendwie belastet fühlt (St.Florians-Prinzip!).
Der Vergleich hinkt zwar, aber ich denke an das Geschrei, was vor Jahren groß war, um die Bundeswehr zu verkleinern oder gar ganz abzuschaffen. Und wie sieht es heute aus: heute ist das Geschrei groß, wenn ein Standort geschlossen wird oder die Wehrpflicht verkürzt wird (damit wird ja auch die Zivildienstpflicht verkürzt!).
Gruß
klaushh

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Talpa
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Lebensmittelkarten

Beitrag von Talpa » 23.12.2005 13:18

Hallo alle zusammen!

Ich finde in diesem Strang gibt es keine richtige Antwort auf die Frage
gibt es noch Lebensmittelkarten oder nicht?
Auch wenn es schon länger her ist, daß dieses Thema behandelt wurde:

Auch Deutschland ist ein Land voller Geheimnisse, und doch wird hin und wieder etwas ganz offiziell veröffentlicht.

In jedem Landkreis und jeder kreisfreien Stadt lagern seit rund vier
Jahrzehnten Lebensmittelkarten, obwohl die Mehrheit der Bürger sie seit
gut fünf Jahrzehnten abgeschafft weis.

Die Lagerung der Papiere ist an ganz besonderen Anforderungen gebunden,
und wird als Verschlussache gehandhabt.

Zugang zu den Lagerorten, die sich immer in Öffentlichen Gebäuden
befinden haben nur wenige ausgewählte Behördenmittarbeiter.
Die besonders geschützten und alarmgesicherten Räume werden nur alle
zwei Jahre betreten, und der Bestand auf vollzähligkeit überprüft.
Gezählt werden dann nur die Pakete.
Die Mitarbeiter wissen nicht wie die Karten aussehen.
Öffnen verboten!
Gemeldet wird dann an die nächst höhere Behörde.

Im Falle eines Notstandes sind diese Papiere mehr wert als Geld,
und darum muß eine Fälschung ausgeschlossen werden.
Und hier hat die Zeit ein gutes daran getan: Wer kann schon Papier und
Farbe der 60er- Jahre herranschaffen?
Aber dennoch bleiben Fragen offen:
Karten für den Befölkerungszuwachs??
Gibt es nicht!!!
Karten in der ehemaligen DDR??
Hammer und Sichel?
Ausgetauscht?
oder keine?

Wollen hoffen das diese Karten nicht gebraucht werden!!!

Die LM- Karten wurden überigens in Westdeutschland am 1. Mai 1950
"entlassen, in der DDR acht Jahre später.

Ein frohes und besinnliches Weihnachtsfest wünscht

Talpa

darkstar
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Lebensmittelkarten

Beitrag von darkstar » 23.12.2005 14:30

ob es im Falle eines Falles Lebensmittelkarten gibt ist Spekulation.

Kein Mensch, auch wenn er es besser wüsste würde dir diese Frage beantworten (können).
Es gilt in solchen Fällen auch in Deutschland immer noch das Dienstgeheimnis.

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MikeG
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Beitrag von MikeG » 23.12.2005 14:40

Moin!

Ich denke, das sollte bez. der heutigen Situation auch reichen und beantwortet die Frage.

Ich habe hier mal einen Auszug aus dem Weißbuch zur zivilen Verteidigung der Bundesrepublik Deutschland von 1972:
9. Sicherstellung der Ernährung
Die Versorgung der Bevölkerung und der Streitkräfte mit Gütern der Er-nährungs-, Land- und Forstwirtschaft gehört zu den wichtigsten Aufgaben der Zivilverteidigung. Sie kann in Notzeiten, besonders in einem Verteidigungsfall, nicht dem freien Marktgeschehen allein überlassen bleiben. Lenkende und bewirtschaftende Maßnahmen des Staates sind vor allem notwendig, um Bestände und Produktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse zu erfassen und die Lebensmittel möglichst gerecht zu verteilen. Zur Erfüllung dieser Aufgaben bedarf es friedensmäßiger Vorbereitungen; denn nur aufgrund einer umfassenden Planung können öffentliche Bewirtschaftung von Lebensmitteln eingeführt und die hierfür erforderliche Verwaltungsorganisation geschaffen werden.

9.1 Bewirtschaftung
Rechtsgrundlage für Bewirtschaftungsmaßnahmen ist das Ernährungssicherstellungsgesetz. Es enthält einen Katalog von Ermächtigungen zum Erlaß von Verordnungen, mit denen die Bewirtschaftungsmaßnahmen durchgeführt werden können. Mit dem z. Z. in Vorbereitung befindlichen System von Bewirtschaftungsmaßnahmen sollen Regelungen geschaffen werden, die eine Veranlagung der landwirtschaftlichen Betriebe zur Ablieferung und eine geordnete Verteilung der Lebensmittel an die Bevölkerung ermöglichen. In das Bewirtschaftungssystem sollen alle wichtigen Erzeugnisse der Land-und Ernährungswirtschaft einbezogen werden. Sie dürfen grundsätzlich nur an Inhaber von Berechtigungsnachweisen (Bezugscheine und Lebensmittelkarten) abgegeben werden. Diese Berechtigungsnachweise sind vorbereitet. Zugleich wird den landwirtschaftlichen Erzeugern sowie den Verarbei-tungs- und Handelsbetrieben die Verpflichtung auferlegt, ihre Erzeugnisse nur an die Inhaber von Berechtigungsnachweisen abzugeben. Die Ernährungsbehörden sind befugt, die zur Durchführung einer Bewirtschaftung erforderlichen Lenkungsmaßnahmen durchzusetzen.
Die Bewirtschaftung soll durch eine Ernährungsverwaltung durchgeführt werden, die sich an die bestehende Verwaltungsstruktur anlehnt. In einem Bewirtschaftungsfall werden Ernährungsämter bei den Kreisen, Regierungsbezirken und zum Teil auch bei den Ländern eingerichtet. Das Bundesamt für Ernährung und Forstwirtschaft sowie die staatlichen Einfuhr- und Vorratsstellen werden eingeschaltet.

9.2 Bevorratung
Eine weitere wichtige Vorsorgemaßnahme auf dem Gebiet der Ernährungssicherstellung ist die Anlegung von Vorräten bereits in Friedenszeiten. Die Bundesrepublik Deutschland deckt nämlich ihren Nahrungsbedarf einschließlich der tierischen Erzeugung aus eingeführten Futtermitteln nur zu etwa drei Viertel aus eigener Erzeugung. Ferner muß damit gerechnet werden, daß vor allem in einem Verteidigungsfall die Einfuhren und die eigene Erzeugung von Nahrungsmitteln zurückgehen.
Bei der Bevorratung von Lebensmitteln sind staatliche und private Maßnahmen zu unterscheiden.
Zu den staatlichen Maßnahmen gehören

- die Marktordnungsreserve,
- die Zivilverteidigungsreserve; zu den privaten Maßnahmen zählen
- die Bevorratung in den Betrieben der Land- und Ernährungswirtschaft und
- die Haushaltsbevorratung.

Marktordnungsreserve
Aufgrund der Marktordnungsgesetze halten die staatlichen Einfuhr- und Vorratsstellen Vorräte an Lebensmitteln. Durch diese Vorräte sollen die gleichmäßige Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln im Frieden gesichert und die angestrebten Agrarpreise durchgesetzt werden. Die Vorräte bestehen vorwiegend aus Brotgetreide, Futtergetreide, Zucker, Butter, Magermilchpulver sowie Fleisch und Fleischerzeugnissen. Die Vor
rate schwanken entsprechend dem Ernteausfall und der Jahreszeit z. T. erheblich. Von der Bundesregierung wird ein bestimmter Mindestvorrat angestrebt, der zum Beispiel bei Getreide den Bedarf von drei Monaten dek-ken soll.
Die Lagerstätten befinden sich zu einem großen Teil in den Erzeugungsgebieten, d. h. an Orten, die nicht unter Berücksichtigung verteidigungswichtiger Gesichtspunkte ausgewählt worden sind. Deshalb werden in gewissem Umfang Verlagerungen in die Nähe von Verbrauchszentren vorgenommen.
Die Marktordnungsreserve dient in erster Linie der Marktregulierung. Sie ist aber auch für die zivile Verteidigung von großer Bedeutung, weil sie in einem Verteidigungsfall zur Versorgung der Bevölkerung und der Streitkräfte herangezogen werden kann.
Zivile Verteidigungsreserve Der Versorgung der Bevölkerung in Notzeiten dient ferner die zivile Verteidigungsreserve. Sie besteht aus verbrauchsfertigen Lebensmitteln und soll es ermöglichen, die gesamte Bevölkerung der Bundesrepublik 30 Tage lang mindestens mit einer warmen Mahlzeit je Tag zu versorgen. Die Vorräte reichen zur Zeit allerdings nur für 14 Tage, da eine weitere Aufstockung der Bestände aus finanziellen Gründen nicht möglich ist. Wegen fehlender Mittel muß künftig sogar mit einem weiteren Abbau der Bestände gerechnet werden.
Die Vorratsläger der zivilen Verteidigungsreserve befinden sich aufgelok-kert in der Nähe der großen Ballungsgebiete. Bei der Auswahl ihrer Standorte sind Gesichtspunkte der Verteidigung zugrunde gelegt worden.
Vorräte in den Betrieben der Land- und Ernährungswirtschaft
Bei der Versorgungsplanung gleichfalls zu berücksichtigen sind die Vorräte an Agrarerzeugnissen in der Land- und Ernährungswirtschaft sowie die von den Betrieben der Ernährungswirtschaft unterhaltenen Vorräte an verbrauchsfertigen Nahrungsmitteln. Auch diese Vorräte können nach Jahreszeit und Ernteergebnis erheblichen Schwankungen unterliegen. Die Vorräte an verbrauchsfertigen Nahrungsmitteln in den Handelsbetrieben reichen in der Regel nur für wenige Tage. Bei der Ernährungsindustrie sind im allgemeinen größere Vorräte vorhanden.
Der Bund könnte zwar aufgrund des §6 des Ernährungssicherstellungsgesetzes die Ernährungswirtschaft durch Gewährung von Zuschüssen oder durch Steuererleichterungen zu einer verstärkten Vorratshaltung veranlassen. Wegen fehlender öffentlicher Mittel ist von dieser Möglichkeit bisher aber kein Gebrauch gemacht worden.

Haushaltsbevorratung
Die staatliche Vorratshaltung kann nicht allen Erfordernissen, wie z. B. möglichen Transport- und Verteilungsschwierigkeiten sowie bei einem Einsatz von ABC-Waffen, Rechnung tragen. Deshalb ist die private Haushaltsbevor-
ratung die beste Art der Vorsorge, die der Staatsbürger treffen kann. Die Notvorräte in den Haushaltungen sollen möglichst für 14 Tage reichen. Die Bevölkerung ist daher aufgerufen, selbst Vorräte an Lebensmitteln anzulegen. Der Bund hilft dabei durch Aufklärung, vor allem durch Vorschläge über Zusammensetzung, Lagerung und Wälzung der Vorräte.
9.3 Schutz- und Anpassungsmaßnahmen bei der Erzeugung
Der Einsatz der weitreichenden und großflächig wirkenden ABC-Waffen würde die Ernährungsbasis ernsthaft gefährden, so daß es notwendig ist, für die Erhaltung der Vorräte an Lebens- und Futtermitteln und für die Fortführung der Produktion pflanzlicher und tierischer Erzeugnisse Schutz- und Anpassungsmaßnahmen vorzubereiten.
Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten läßt die bislang weitgehend unbekannten Auswirkungen der ABC-Waffen auf Nutzpflanzen, Nutztiere und Lebensmittel durch Auswertung der in- und ausländischen Literatur und durch wissenschaftliche Untersuchungen erforschen. Die bisher erzielten Forschungsergebnisse lassen erkennen, daß die landwirtschaftlichen Nutztiere in ähnlicher Weise gefährdet sein würden wie die Menschen. Bei der Vorbereitung von Schutzmaßnahmen wird davon ausgegangen, daß dem Schutz des Menschen jederzeit Vorrang gebührt. Für den Schutz der Tiere kommen daher nur solche Vorkehrungen in Betracht, die einen geringen Aufwand an Arbeit, Zeit und Material verursachen und von den Tierhaltern möglichst in Eigenhilfe auszuführen sind. Die praktische Anwendbarkeit der entwickelten Maßnahmen wird durch Erprobungsvorhaben überprüft.
Der Nutzviehbestand — im wesentlichen etwa 14 Millionen Rinder und 20 Millionen Schweine — wird im Verteidigungsfall neben vorhandenen staatlichen und privaten Reserven zunächst die Basis für die Ernährung der Bevölkerung darstellen. Diese Tierbestände gesund zu erhalten und Seuchen zu verhindern und zu bekämpfen, ist daher von großer Bedeutung. Die Tierhalter werden hierbei von der staatlichen Tierseuchenbekämpfung, in der etwa 1000 beamtete und 4000 praktizierende Tierärzte tätig sind, unterstützt. Hierzu kommen die nach dem Gesetz über die Erweiterung des Katastrophenschutzes in den Kreisen aufzustellenden Veterinärdiensteinheiten. Die zur Überwachung des Gesundheitszustandes der Nutztiere und zur Erkennung von Tierseuchen notwendigen Laboratoriumsuntersuchungen werden von den Veterinäruntersuchungsanstalten sowie auch von den Tiergesundheitsämtern der Landwirtschaftskammern durchgeführt. Im Rahmen der 10. Novelle zum Viehseuchengesetz sind Bestimmungen vorgesehen, die die Voraussetzungen für ggf. notwendige zusätzliche Maßnahmen zur Abwehr von Tierseuchen schaffen. Es wird angestrebt, für Zwecke der Tierseuchenbekämpfung geeignete Arznei- und Desinfektionsmittel dezentralisiert zu bevorraten.
Für die Nutzpflanzen im Freien lassen sich nach dem derzeitigen Stand der Forschung noch keine Möglichkeiten zum Schutz vor den Auswirkungen atomarer und chemischer Angriffsmittel erkennen. Zur Abwehr von Pflanzenkrankheiten und Schädlingen stehen die Einrichtungen des staatlichen Pflanzenschutzdienstes zur Verfügung.

Die Lehr-, Beratungs- und Verwaltungskräfte, die Sachverständigen für landwirtschaftliches Bauwesen und für Pflanzenschutz sowie die beamteten und praktizierenden Tierärzte werden in Lehrgängen und durch Informationsschriften über die Auswirkungen von ABC-Waffen sowie über Schutz-und Anpassungsmaßnahmen unterrichtet. Um im Verteidigungsfall die Empfehlungen an alle Betriebe im Bereich der Land-, Ernährungs- und Forstwirtschaft bekannt geben zu können, werden die erforde

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