AS Schwäbisch Hall B19/B14
AS Schwäbisch Hall B19/B14
Hallo zusammen!
An der Auffahrt von der B19 zur B14 bzw. Autobahnzubringer zur A6 AS Schwäbisch Hall befindet sich im inneren der Kurve ein Kreisel. Nun meine Frage: Ist das nur ne Wendemöglichkeit für Fahrer, die sich kurzfristig umentschlossen haben oder hat das ganze einen tieferen Sinn?
Grüße aus Hohenlohe
blarp
An der Auffahrt von der B19 zur B14 bzw. Autobahnzubringer zur A6 AS Schwäbisch Hall befindet sich im inneren der Kurve ein Kreisel. Nun meine Frage: Ist das nur ne Wendemöglichkeit für Fahrer, die sich kurzfristig umentschlossen haben oder hat das ganze einen tieferen Sinn?
Grüße aus Hohenlohe
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Hi,
wenn das ne Wendeschleife sein soll, dann müsste an der Stelle ja die Mittellinie unterbrochen sein. ist dies denn der Fall, auf dem Bild nicht wirklich zu erkennen.
Gruß
Oliver
wenn das ne Wendeschleife sein soll, dann müsste an der Stelle ja die Mittellinie unterbrochen sein. ist dies denn der Fall, auf dem Bild nicht wirklich zu erkennen.
Gruß
Oliver
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- darkmind76
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Ich könnte mir vorstellen, daß es z.B. Fläche ist, wo Kontrollen durchgeführt werden können. Die Fahrzeuge werden von der Autobahn runtergelotst und hier überprüft. Ist aber nur so eine Idee...
Zuletzt geändert von darkmind76 am 19.03.2008 20:21, insgesamt 1-mal geändert.
Das hab ich mir auch schon überlegt, aber der Ort is knappe 3 km von der Autobahn entfernt, da würde es sich eher anbieten nen Autobahnparkplatz für ne Kontrolle zu verwenden.darkmind76 hat geschrieben:Ich könnte mir vorstellen, daß es z.B. Fläche ist, wo Kontrollen durchgeführt werden können. Die Fahrzeuge werden von der Autobahn runtergelotst und hier überprüft. Ist aber nur so eine Idee...
Es gab soweit ich mal Planungen in dem Bereich irgendwo ne Autobahn von der A6 in richtung Stuttgart zu bauen.
Habe soeben auch folgendes Zitat gefunden: "Neben der B 19 Schwäbisch Hall — Bad Mergentheim erhält 4,3 km östlich davon auch die neue B 19, künftige Westumgehung von Schwäbisch Hall, bei Übrigshausen einen Anschluß an die Autobahn."
Von einer Westumgehung der Stadt Schwäbisch Hall ist mir eigentlich nix bekannt, könnte sein, dass sich das Projekt im Sand verlaufen hat. Das mit der "neuen B19" irritiert mich auch etwas, da der kurze Abschnitt ja eigentlich die B14 ist.
Habe soeben auch folgendes Zitat gefunden: "Neben der B 19 Schwäbisch Hall — Bad Mergentheim erhält 4,3 km östlich davon auch die neue B 19, künftige Westumgehung von Schwäbisch Hall, bei Übrigshausen einen Anschluß an die Autobahn."
Von einer Westumgehung der Stadt Schwäbisch Hall ist mir eigentlich nix bekannt, könnte sein, dass sich das Projekt im Sand verlaufen hat. Das mit der "neuen B19" irritiert mich auch etwas, da der kurze Abschnitt ja eigentlich die B14 ist.
Wendeplatz für Betriebsdienst? Insbesondere Winterdienst?
Es gibt Abschnitte von Bundesstraßen, die von Autobahnmeistereien mitbetreut werden. Weil die B14 hier Autobahnzubringer ist und autobahnähnlichen Charakter hat, könnte der Betriebsdienst von der Autobahn her zum Schneeräumen etc. kommen. Und der muß schließlich geordnet mit seinen Fahrzeugen wenden und wieder zurückfahren können.
gruß EP
Es gibt Abschnitte von Bundesstraßen, die von Autobahnmeistereien mitbetreut werden. Weil die B14 hier Autobahnzubringer ist und autobahnähnlichen Charakter hat, könnte der Betriebsdienst von der Autobahn her zum Schneeräumen etc. kommen. Und der muß schließlich geordnet mit seinen Fahrzeugen wenden und wieder zurückfahren können.
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petzolde hat recht. Nach Rücksprache mit einem mir befreundeten Architekten (er baut zwar keine Straßen, nur Häuser) aus dem Raum Crailsheim wenden hier die Fahrzeuge der Autobahnmeisterei Kleinallmerspann in 74592 Kirchberg/Jagst (und nicht nur der Winterdienst). Er meint dieses Stück der B 14 gehört in die Betreuung der Autobahnmeisterei Kleinallmerspann.
Vermutlich können größere Fahrzeuge der Autobahnmeisterei unten an der Einmündung zur B 19 ohne Behinderung oder Gefährdung der Verkehrsteilnehmer auf der B 19 schlecht wenden. Deshalb wurde vor der Einmündung der "Kreisel" gebaut. Ich denke mal, dass an der Zufahrt von der B 14 zum "Kreisel" das Verkehrszeichen 250 der StVO mit dem Zusatz "Frei für Autobahndienste" (oder ähnlicher Text) steht.
Interessant wäre für mich auch zu erfahren, ob der Zuständigkeitsbereich der Autobahnpolizei in 74532 Ilshofen auch dieses Stück der B 14 erfasst. Nach meinen Unterlagen von 2005 ist diese Dienststelle für die BAB Km 651,000 bis 706,900 zuständig.
Vermutlich können größere Fahrzeuge der Autobahnmeisterei unten an der Einmündung zur B 19 ohne Behinderung oder Gefährdung der Verkehrsteilnehmer auf der B 19 schlecht wenden. Deshalb wurde vor der Einmündung der "Kreisel" gebaut. Ich denke mal, dass an der Zufahrt von der B 14 zum "Kreisel" das Verkehrszeichen 250 der StVO mit dem Zusatz "Frei für Autobahndienste" (oder ähnlicher Text) steht.
Interessant wäre für mich auch zu erfahren, ob der Zuständigkeitsbereich der Autobahnpolizei in 74532 Ilshofen auch dieses Stück der B 14 erfasst. Nach meinen Unterlagen von 2005 ist diese Dienststelle für die BAB Km 651,000 bis 706,900 zuständig.
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Zur Aussage „Kontrollstelle“ noch etwas:
Dieser kleine Kreisel ist als Kontrollstelle für die Beamten des Bundesamtes für Güterverkehr (BAG), die Lkw-Kontrollen durchführen, und auch für die Autobahnpolizei nicht geeignet. Es gibt klare Weisungen wann, wie und wo entsprechende Kontrollstellen aufzubauen sind.
Das soll aber nicht heißen, dass in einem konkreten Einzelfall die Polizei hier einen Verkehrsteilnehmer herführt, um eine weitere Kontrolle des Fahrzeuges bzw. der Insassen durchzuführen, damit eine Gefährdung des und durch den fließenden Verkehr ausgeschlossen wird.
Dieser kleine Kreisel ist als Kontrollstelle für die Beamten des Bundesamtes für Güterverkehr (BAG), die Lkw-Kontrollen durchführen, und auch für die Autobahnpolizei nicht geeignet. Es gibt klare Weisungen wann, wie und wo entsprechende Kontrollstellen aufzubauen sind.
Das soll aber nicht heißen, dass in einem konkreten Einzelfall die Polizei hier einen Verkehrsteilnehmer herführt, um eine weitere Kontrolle des Fahrzeuges bzw. der Insassen durchzuführen, damit eine Gefährdung des und durch den fließenden Verkehr ausgeschlossen wird.