Wassersicherstellungsgesetz & VO / Notbrunnen

Zivile bzw. nicht-militärische Schutzbauwerke und Anlagen des Kalten Krieges
Benutzeravatar
Leif
Forenuser
Beiträge: 2804
Registriert: 12.05.2002 23:27
Ort/Region: Kiel

Wassersicherstellungsgesetz & VO / Notbrunnen

Beitrag von Leif » 13.07.2007 15:03

Hallo,
als erstes die Rechtsgrundlagen der Wassersicherstellung. Wenn Ihr Euch dies durchgelesen habt, kkann sich möglicherweise eine fruchtbare Diskussion auch zu Notbrunnen und Wasserversorgung in Kriesenzeiten ergeben.

Die Gesetze und VOs stammen von der Seite www.gesetze-im internet.de

Viele Grüße,
Leif
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.

Benutzeravatar
René
Forenuser
Beiträge: 205
Registriert: 27.05.2003 21:58
Ort/Region: Berlin

Beitrag von René » 13.07.2007 16:17

Spontan fällt mir dazu ein, dass in Berlin einige Hallenschwimmbäder als "Objekte des Zivilschutzes" geführt wurden. In Schreiben aus den späten 1970er Jahren tauchte diese Bezeichnung kurzzeitig auf und ein Blick in die Pläne zeigte, dass die Schwimmbäder einen nahe gelegenen "Löschwasseranschluss für Zivilen Bevölkerungsschutz" speisen könnten.
Von "Trinkwassernotversorgung" stand in den Unterlagen erstaunlicher Weise nichts, die mobilen Filteranlagen der Hilfsorganisationen kämen mit Chlorwasser doch prima zurecht?
Man kann das Leben nicht verlängern, nicht verbreitern- aber vertiefen :-)

Benutzeravatar
René
Forenuser
Beiträge: 205
Registriert: 27.05.2003 21:58
Ort/Region: Berlin

Beitrag von René » 13.07.2007 20:01

Und weniger spontan, dafür mehr auf die eigentliche Frage bezogen:

Der Bund hielt im Haushalt 2006 für "Wasserwirtschaftliche Vorsorgemaßnahmen" zwei Millionen Euro bereit (siehe Anlage), dies ist etwa ein Drittel dessen, was zum Erhalt aller öffentlichen Schutzräume zur Verfügung stand (nur als Relation).

Die Definition zum Haushaltstitel lässt eigentlich keinen Zweifel zu, dass Maßnahmen zur Wassersicherstellung sinnvoll sind. Ich bilde mir ein, früher im Berliner Straßenbild weitaus mehr "Handschwengelpumpen" gesehen zu haben und die alle Nase lang in Gehwegen eingelassenen Hydrantenanschlüsse sind nicht "netzunabhängig". Aus Würzburg weiß ich, dass dort der Trinkwasserversorger TWV zur Schaffung neuer Brunnen zu Zwecken des Zivilschutzes angehalten wurde - der Schriftverkehr dazu war als VS-NfD eingestuft (Stand: Sommer 2005).

Vorbereitende Maßnahmen zur Deckung lebensnotwendigen Bedarfs an Trinkwasser,
Betriebs- und Löschwasser im Rahmen des Wassersicherstellungsgesetzes.
Im Vordergrund steht die Erhaltung von netzunabhängigen Einzelbrunnen
und Quellfassungen zur Sicherung der Trinkwasserversorgung.


Fundstelle:
Bundeshaushaltsplan 2006,
Einzelplan 0628 Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe,
Titelgruppe 07 Schutz kritischer Infrastruktur,
Funktion 88371-034 Wasserwirtschaftliche Vorsorgemaßnahmen
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
Man kann das Leben nicht verlängern, nicht verbreitern- aber vertiefen :-)

Benutzeravatar
Maehler
Forenuser
Beiträge: 64
Registriert: 30.05.2005 14:03
Ort/Region: Bochum
Kontaktdaten:

Beitrag von Maehler » 14.07.2007 17:18

Brunnen, die im Brunnenkataster aufgeführt sind, darf man nicht ohne Genehmigung so einfach verschließen.
Ein Notbrunnen, der im Notbrunnenverzeichnis steht, wird auch nicht so ohne weiteres verschlossen. Im Falle der Zuwiderhandlung kann das sehr teuer werden. Dazu bedarf es auch besonderer Erlaubnisse und Genehmigungsverfahren.
Um diese Gesetze alle einzuhalten und in Sachen "Bund gibt Schutzraumkonzept auf" - und wenn einer einen Bunker mit Brunnen kauft , einen Überblick zu behalten, benötigt man nicht einen Rechtsanwalt sondern gleich einen ganzen Rechtsanwaltsstab
und dabei sind noch nicht einmal die Vorschriften des DVGW mit drin enthalten und auch nicht das Immisionsschutzgesetz

Benutzeravatar
Leif
Forenuser
Beiträge: 2804
Registriert: 12.05.2002 23:27
Ort/Region: Kiel

Beitrag von Leif » 14.07.2007 18:22

Hallo,
Ich gehe davon aus, dass man bei einem Verkauf der Anlagen die Notbrunnen entwidnet hat. Dann bestehen hier keine probleme. Weiterhin ist die OWi- Vorschrift nach dem Wortlaut des § 29 Absatz 2 eine Ermessensvorschrift.

Viele Grüße,
Leif

Benutzeravatar
Maehler
Forenuser
Beiträge: 64
Registriert: 30.05.2005 14:03
Ort/Region: Bochum
Kontaktdaten:

Beitrag von Maehler » 14.07.2007 18:48

dass man bei einem Verkauf der Anlagen die Notbrunnen entwidmet hat
Tja , wenn das so einfach wäre.
Wie du bestimmt schon selbst in den einschlägigen Gesetzen gelesen hast, kann es sein, dass du eine Duldungspflicht auferlegt bekommst und im schlimmsten Fall sogar noch die Brunnen unterhalten mußt, wenn du einen Bunker mit Brunnen kaufst. Als zusätzliche Nebenkosten fallen dann so nebenbei die jährlichen Prüfungen an. Es besteht nämlich kein kausaler , rechtlicher Zusammenhang zwischen einem gekauften Bunker des Bundes und einer Brunnenanlage für die z.B. Feuerwehr und / oder Stadtwerke zuständig sind.
Der Verwaltungsakt einen Brunnen aus dem Notbrunnenverzeichnis zu bekommen ist gewaltig. Das wäre nur möglich im Zusammenhang mit der Feststellung einer Kontaminierung - und diese wiederum würde erstmal dem neuen Eigentümer angelastet werden (es sei denn er bringt entsprechende, anderslautende Gutachten bei)

Das ist vergleichbar mit: Du darfst dir zwar ein Auto kaufen, aber wenn du nicht zusätzlich einen Führerschein hast, darfst du nicht mit fahren.

Benutzeravatar
MikeG
Administrator
Beiträge: 8757
Registriert: 07.05.2002 14:38
Ort/Region: Bispingen
Kontaktdaten:

Beitrag von MikeG » 16.07.2007 19:43

Moin!

Auch zu den Notbrunnen gibt es in dem Tagesordnungspunkt "Neue Strategie zum Schutz der Bevölkerung" im Protokoll der Innenministerkonferenz vom 4./5. Mai ein paar Worte:

Seit Mitte der 90er Jahr werden die vorhandenen Anlagen zur Trinkwassernotversorgung in ihrem Bestand funktionsfähig gehalten; neue Anlagen werden allerdings nicht gebaut. Die Bestandserhaltung beträgt rd. 5.600 Notbrunnen.

Das ursprüngliche Konzept zur Trinkwassernotversorgung war auf den V-Fall bezogen.

Gemeinsame Tendenz Bund und Länder: Prüfung, ob das ursprünglich auf den V-Fall bezogene Konzept der Trinkwassernotversorgung im Lichte neuer Bedrohungslagen weiterhin Sinn macht, ggf. sogar ausgeweitet werden müsste. Tendenz: Fortentwicklung des Konzepts, kein abruptes Aufgeben.


Mike

D. Küster

Trinkwasseraufbereitung

Beitrag von D. Küster » 26.07.2007 12:52

Das Land Hessen hatte seit den 60er Jahren bis zur Wiedervereinigung 21 mobile Trinkwasseraufbereitungsanlagen vorgehalten. Diese Anlagen waren in den Anfangszeiten VW Busse und seit den 80ern LT 28 mit Berkefeld TWA 4 Filteranlagen (4 m³ / Stunde). Die Anlagen wurden im Rahmen der Schnelleinsatzzüge vom DRK betrieben. Wurde leider alles Ende der 90er ausgemustert und ist wohl nicht mehr einsatzfähig. Mit diesen Anlagen konnte man Oberflächenwasser aufbereiten und zu Trinkwasser verarbeiten.

Gast

Trinkwassernotversorgung München

Beitrag von Gast » 31.07.2007 18:11

Hallo,

hab zur Trinkwassernotversorgung in München einen Link gefunden. Ist zwar nicht lost, aber in diesem Zusammenhang ganz interessant denke ich.

Viele Grüße,
Schimmy

http://www.feuerwehr.muenchen.de/bd80sc ... 23trin.htm

Teletrabi

Beitrag von Teletrabi » 20.09.2007 05:57

Moin,

hier gibt's noch ein wenig zur Technik der Berliner Notbrunnen (S. 104-116):
http://www.berliner-feuerwehr.de/filead ... orgung.pdf

Antworten

Zurück zu „Kalter Krieg - Zivilschutz & Zivilverteidigung“