Burg Hanstein
Burg Hanstein
Habe noch ein altes Dia der Burgruine Hahnstein im Eichsfeld gefunden, von der Westseite aus fotografiert Ender der 80er.
Der Todesstreifen erstreckte sich unmittelbar unterhalb der Burg.
Man mußte von der B27 erst die Werra und die damals wichtige IC Nord-Süd Bahnverbindung von Hambug nach München queren bevor man am Metallgitterzaun stand, sehr freakiges Gefühl sag ich euch...
Der Todesstreifen erstreckte sich unmittelbar unterhalb der Burg.
Man mußte von der B27 erst die Werra und die damals wichtige IC Nord-Süd Bahnverbindung von Hambug nach München queren bevor man am Metallgitterzaun stand, sehr freakiges Gefühl sag ich euch...
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Mmmh.. das beliebte Politikum der Grenzkommission und der Politik, wo läuft die Grenze in Gewässern....petzolde hat geschrieben:Wo lag den eigentlich die Grenze an der Werra? In Flußmitte?
gruß EP
Wurde das nicht bei nicht befahrenen Gewässern in Flußmitte gelegt? Es gab doch auch die Schilder des BGS " Achtung Flußmitte Grenze" .
Gruß
Christian
Hallo.
Ipsen: Völkerrecht, 4. Auflage, § 23 Rn 74: "In den - relativ seltenen - Fällen, in denen keine vertragliche Regelungen über den Grenzverlauf bestehen, gelten eine Reihe von gewohnheitsrechtlichen regeln über den Verlauf von natürlichen Grenzen. Diese Regeln gelten jedoch lediglich subsidiär gegenüber vertraglichen (...) Grenzreglungen.
RN 75: So verläuft die grenze nicht-schiffbarer Flüsse in der Flußmitte. Bei schiffbaren Flüssen folgt sie dem Talweg, i.e. einer gedachten Linie, die in der Mitte der Hauptschifftsrinne eines Flusses verläuft.
Ich gehe davon aus, dass es genaue Verhandlungen zu dem Grenzverlauf gab. Ich kenne einen solchen Kartensatz, denn ein solcher liegt beim Oberlandesgericht Schleswig in der Bibliothek für den Bereich, der an Schleswig-Holstein grenzt.
Viele Grüße,
Leif
Ipsen: Völkerrecht, 4. Auflage, § 23 Rn 74: "In den - relativ seltenen - Fällen, in denen keine vertragliche Regelungen über den Grenzverlauf bestehen, gelten eine Reihe von gewohnheitsrechtlichen regeln über den Verlauf von natürlichen Grenzen. Diese Regeln gelten jedoch lediglich subsidiär gegenüber vertraglichen (...) Grenzreglungen.
RN 75: So verläuft die grenze nicht-schiffbarer Flüsse in der Flußmitte. Bei schiffbaren Flüssen folgt sie dem Talweg, i.e. einer gedachten Linie, die in der Mitte der Hauptschifftsrinne eines Flusses verläuft.
Ich gehe davon aus, dass es genaue Verhandlungen zu dem Grenzverlauf gab. Ich kenne einen solchen Kartensatz, denn ein solcher liegt beim Oberlandesgericht Schleswig in der Bibliothek für den Bereich, der an Schleswig-Holstein grenzt.
Viele Grüße,
Leif
Tja, das haben soweit ich weiß die Bundesrepublik und DDR teilweise mal so und mal so ausgelegt, natürlich nicht immer im Einvernehmen...
Die Werra war soweit ich mich entsinne nicht schiffbar, also ist da wohl die Mitte richtig, denke ich.
Nur mal als Beispiel:
Bei der Wakenitz ( bei Lübeck) war der komplette Fluß Bundesrepublik, genau wie
der Ratzeburger See auch. Wurde auch von Schiffen (west) befahren
Die DDR begann erst am Ufer.
Beim Schaalsee in der Nähe wars andersherum, der komplette See war DDR. Trotzem nix mit baden obwohl die Sperranlagen am Ostufer standen.
Ich war da mal als Jugendlicher am Ratzeburger See und man sagte uns falls Surfer gen Osten getrieben werden sollen diese bitte nicht ans Ufer steigen sondern im Wasse (Westen) entlangwaten...
Übrigens sorry für den Fehler im Namen, es heißt natürlich Burg Hanstein und nicht Hahnstein.
Die Werra war soweit ich mich entsinne nicht schiffbar, also ist da wohl die Mitte richtig, denke ich.
Nur mal als Beispiel:
Bei der Wakenitz ( bei Lübeck) war der komplette Fluß Bundesrepublik, genau wie
der Ratzeburger See auch. Wurde auch von Schiffen (west) befahren
Die DDR begann erst am Ufer.
Beim Schaalsee in der Nähe wars andersherum, der komplette See war DDR. Trotzem nix mit baden obwohl die Sperranlagen am Ostufer standen.
Ich war da mal als Jugendlicher am Ratzeburger See und man sagte uns falls Surfer gen Osten getrieben werden sollen diese bitte nicht ans Ufer steigen sondern im Wasse (Westen) entlangwaten...
Übrigens sorry für den Fehler im Namen, es heißt natürlich Burg Hanstein und nicht Hahnstein.
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Der entgültige Grenzverlauf ist meiner Kenntnis zufolge erst mit dem Grundlagenvertrag 1972 festgeschrieben worden. Es gab nur zwei Stellen, wo der Grenzverlauf strittig war. Das war im Bereich der Elbe von Boizenburg bis nach Schnackenburg und ein Bereich an der Waren Bode im Harz.
Es war schon manchmal komisch, wie die Verwaltung der Gebiete, welche eigentlich zur DDR gehörten, aber aus verschiedenen Gründen den westlichen Besatzungszonen zufielen, behandelte.
Mein Onkel wohnte in solch einem Bereich. Er hat bis zum Inkrafttreten des Grundlagenvertrages keine Grundtseuern bezahlt.
Das Gebiet lag nicht in der Bundesrepublik jedoch auch nicht in der DDR.
MfG
Marcus
Es war schon manchmal komisch, wie die Verwaltung der Gebiete, welche eigentlich zur DDR gehörten, aber aus verschiedenen Gründen den westlichen Besatzungszonen zufielen, behandelte.
Mein Onkel wohnte in solch einem Bereich. Er hat bis zum Inkrafttreten des Grundlagenvertrages keine Grundtseuern bezahlt.
Das Gebiet lag nicht in der Bundesrepublik jedoch auch nicht in der DDR.
MfG
Marcus
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Der Grenzverlauf an der Werra stand schon vor der Unterzeichnung des Grundlagenvertrags fast durchgängig fest. Durch die einberufene dt.-dt. Grenzkommission wurden Abmarkungsmängel und kleinere Korrekturen vorgenommen.
Die Grenzmarkierung anschließend anhand der bestätigten Grenzkartensätze durch den BGS zusätzlich beschildert.
Der Grenzverlauf war unterschiedlich, mal am westlichen, dann am östlichen Ufer und teilweise in Flußmitte.
Die Grenzmarkierung anschließend anhand der bestätigten Grenzkartensätze durch den BGS zusätzlich beschildert.
Der Grenzverlauf war unterschiedlich, mal am westlichen, dann am östlichen Ufer und teilweise in Flußmitte.
MfG. TH
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