Munitionsbelastete Grundstücke
Hy Günther,
prinzipiell hast Du recht mit Deinen Ausführungen.
Interessant an der Geschichte Wremen ist vielleicht noch, dass die heutige BIma als Unberechtigter Sprengstoff (denn darunter fällt "herrenlose" Kriegsmunition) an einen Unberechtigten unter dem Deckmantel "Grundstücksverkauf" veräussert hat.
Es ist eigentlich unglaublich, welche amtlichen Stellen und Behörden von uns eingeschaltet worden sind und sich für die Angelegenheit als nicht zuständig erklärten.
Die Liste der Behörden ist lang und reicht bis in höchste Kreise.
Der Käufer selber konnte definitiv nichts von der Belastung wissen, geschweige denn sehen, da das Gelände zum damaligen Zeitpunkt stark bewachsen war (Brennesssel, Brombeeren, usw.).
Selbst wenn der Kaufpreis ein Schnäppchen gewesen sein sollte, berechtigt das die Verkäuferin nicht automatisch dazu, Munition "mal eben gerade" im Rahmen des Grundstücksverkaufes mit zu verscherbeln.
Wir befinden uns hier eindeutig im SprengG, und das bedeutet "Straftatbestand" bei Verstoß!
Wäre dem nicht so, hätten die Granate im Internet vertickert werden können, Interessenten gab es reichlich.
Aber das geht natürlich nicht, da Sprengstoffverkauf, wie wie alle wissen, an gewisse Regeln und Gesetze gebunden ist.
Aber unter dem Deckmatel Grundstücksverkauf ist das durchaus möglich, da ja hier primär das Grundstück, nicht aber die Munition verkauft worden ist. Und außerdem hat ja der Käufer einen Kaufvertrag unterzeichnet! So, damit ist er selbst dran blöd!
Das Kind braucht eben nur den richtigen Namen...
Fazit: Armes Deutschland, oder: Lieber heimlich schlau, als unheimlich blöd.
Gruß
Cobra
prinzipiell hast Du recht mit Deinen Ausführungen.
Interessant an der Geschichte Wremen ist vielleicht noch, dass die heutige BIma als Unberechtigter Sprengstoff (denn darunter fällt "herrenlose" Kriegsmunition) an einen Unberechtigten unter dem Deckmantel "Grundstücksverkauf" veräussert hat.
Es ist eigentlich unglaublich, welche amtlichen Stellen und Behörden von uns eingeschaltet worden sind und sich für die Angelegenheit als nicht zuständig erklärten.
Die Liste der Behörden ist lang und reicht bis in höchste Kreise.
Der Käufer selber konnte definitiv nichts von der Belastung wissen, geschweige denn sehen, da das Gelände zum damaligen Zeitpunkt stark bewachsen war (Brennesssel, Brombeeren, usw.).
Selbst wenn der Kaufpreis ein Schnäppchen gewesen sein sollte, berechtigt das die Verkäuferin nicht automatisch dazu, Munition "mal eben gerade" im Rahmen des Grundstücksverkaufes mit zu verscherbeln.
Wir befinden uns hier eindeutig im SprengG, und das bedeutet "Straftatbestand" bei Verstoß!
Wäre dem nicht so, hätten die Granate im Internet vertickert werden können, Interessenten gab es reichlich.
Aber das geht natürlich nicht, da Sprengstoffverkauf, wie wie alle wissen, an gewisse Regeln und Gesetze gebunden ist.
Aber unter dem Deckmatel Grundstücksverkauf ist das durchaus möglich, da ja hier primär das Grundstück, nicht aber die Munition verkauft worden ist. Und außerdem hat ja der Käufer einen Kaufvertrag unterzeichnet! So, damit ist er selbst dran blöd!
Das Kind braucht eben nur den richtigen Namen...
Fazit: Armes Deutschland, oder: Lieber heimlich schlau, als unheimlich blöd.
Gruß
Cobra
Auf dem Grundstück eines Bekannten, am nördlichen Stadtrand von 26xxx Oldenburg wurde vor etwa 10 Jahren Gasmunition (Artilleriegranaten) aus der Zeit des Ersten Weltkrieges gefunden.
All diese Munition, etwa 15 Granaten, wurden ordnungsgemäß und für den Grundstücksbesitzer kostenfrei geräumt, eine Nachsuche auf dem gesamten Grundstück ergab keine weiteren Funde.
So weit, so gut, was bis heute ungeklärt ist, wie kam diese Gasmunition aus dem Ersten Weltkrieg in Oldenburger Erde?
Darüber haben sich etliche Experten den Kopf zerbrochen, ein Ergebnis kam dabei nicht heraus...
Michael
All diese Munition, etwa 15 Granaten, wurden ordnungsgemäß und für den Grundstücksbesitzer kostenfrei geräumt, eine Nachsuche auf dem gesamten Grundstück ergab keine weiteren Funde.
So weit, so gut, was bis heute ungeklärt ist, wie kam diese Gasmunition aus dem Ersten Weltkrieg in Oldenburger Erde?
Darüber haben sich etliche Experten den Kopf zerbrochen, ein Ergebnis kam dabei nicht heraus...
Michael
Selbst verhandelt noch nicht, gelesen schon. Und da gibt es durchaus auch Verträge, bei denen der Bund die Haftung für Altlasten pauschal zu 90% übernimmt. Das ist vielleicht nicht immer so, aber das gibt es.bfh hat geschrieben:Hast Du schon mal mit der Bundesvermögensverwaltung bzw. der Nachfolgeorganisation Bima wegen eines Grundstückkaufs "verhandelt" und deren Verträge gelesen?
Dies ist üblicherweise dann der Fall, wenn an eine andere Behörde oder einen Großinvestor verkauft wird.Wildwechsel hat geschrieben: Und da gibt es durchaus auch Verträge, bei denen der Bund die Haftung für Altlasten pauschal zu 90% übernimmt. Das ist vielleicht nicht immer so, aber das gibt es.
Viele Grüße
Günter
Kampfmittelräumung
Hallo,
"kostenlos" wird die Räumung künftig - zumindestens in Hamburg - nicht mehr sein :
http://www.welt.de/data/2005/12/13/817019.html
Der Senat hat die Verordnung heute neu gefasst. Nach Schätzungen der Innenbehörde müssen Häuslebauer zwischen 1500 und 2500 Euro für die Entschärfung und Räumung einer Fliegerbombe zahlen.
MfG
Hollihh
"kostenlos" wird die Räumung künftig - zumindestens in Hamburg - nicht mehr sein :
http://www.welt.de/data/2005/12/13/817019.html
Der Senat hat die Verordnung heute neu gefasst. Nach Schätzungen der Innenbehörde müssen Häuslebauer zwischen 1500 und 2500 Euro für die Entschärfung und Räumung einer Fliegerbombe zahlen.
MfG
Hollihh
Re: Kampfmittelräumung
hollihh hat geschrieben:Hallo,
"kostenlos" wird die Räumung künftig - zumindestens in Hamburg - nicht mehr sein :
Diese Tendenz gibt es in der ganzen Republik.
Unser Fachmann hat sich grundsätzlich dagegen ausgesprochen. Er befürchtet, daß die bei Bauarbeiten gefunden Blindgänger dann nicht mehr gemeldet und fachgerecht entschärft, sondern einfach nur umgelagert und wieder vergraben werden.
Viele Grüße
Günter
Privatleute sollen nach Entschärfung einer Bombe 12.000 Euro zahlen
Hallo,
der Freistaat Thüringen verfährt hier mittlerweile ähnlich, zumindest in gewissen Fällen, für die man sich eine Hintertür offen hält.
So ist heute in der Thüringer Allgemeinen zu lesen: Privatleute sollen nach Entschärfung einer Bombe 12.000 Euro zahlen.
Dort heißt es u.a.:
[...] Bei „nichtreichseigener Munition“ trage das Land „aus Billigkeitsgründen und ohne Anerkennung einer rechtlichen Verpflichtung nur gegenüber Privatpersonen und kommunalen Gebietskörperschaften die Kosten für Transport, Entschärfung, Lagerung und Vernichtung. Zudem darf das betroffene Grundstück nicht zur Erzielung von Einkünften dienen“, heißt es aus dem Landesverwaltungsamt.
Der letzte Satz hat es in sich: Denn als Einkünfte – mögen sie auch noch so gering sein – gelten Miet- und Pachteinnahmen wie auch Einnahmen aus einer land- oder forstwirtschaftlichen Nutzung. Wenige Euro Gewinn also genügen schon, und das Land verweigert jedwede Kostenübernahme – stehen auch Tausende Euro im Raum. [...]
Quelle: Thüringer Allgemeine
Viele Grüße
Kai
der Freistaat Thüringen verfährt hier mittlerweile ähnlich, zumindest in gewissen Fällen, für die man sich eine Hintertür offen hält.
So ist heute in der Thüringer Allgemeinen zu lesen: Privatleute sollen nach Entschärfung einer Bombe 12.000 Euro zahlen.
Dort heißt es u.a.:
[...] Bei „nichtreichseigener Munition“ trage das Land „aus Billigkeitsgründen und ohne Anerkennung einer rechtlichen Verpflichtung nur gegenüber Privatpersonen und kommunalen Gebietskörperschaften die Kosten für Transport, Entschärfung, Lagerung und Vernichtung. Zudem darf das betroffene Grundstück nicht zur Erzielung von Einkünften dienen“, heißt es aus dem Landesverwaltungsamt.
Der letzte Satz hat es in sich: Denn als Einkünfte – mögen sie auch noch so gering sein – gelten Miet- und Pachteinnahmen wie auch Einnahmen aus einer land- oder forstwirtschaftlichen Nutzung. Wenige Euro Gewinn also genügen schon, und das Land verweigert jedwede Kostenübernahme – stehen auch Tausende Euro im Raum. [...]
Quelle: Thüringer Allgemeine
Viele Grüße
Kai
- FishBowl
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- Registriert: 22.02.2005 17:27
- Ort/Region: Gemeinde Gransee, Brandenburg
Moin,
in solchen Fällen darf man sich fragen, ob solcher Aufwand danach von der Steuer abgesetzt werden kann, oder auf Mieter bzw. Pächter umgelegt, und zu welchem Teil bzw. über welche Zeit.
Auch mich (als Mieter) in einem vom Gründerzeit-Altbau auf rundum randbebautem Grund ohne Kriegsschäden könnte sowas theoretisch treffen, falls ein Blindgänger auf Abwegen unter das Grundstück gelaufen wäre.
Und was ist eigentlich mit öffentlichen Wegflächen? Oft sind ja kleine Streifen vor'm Haus, z.B. zum Gehsteig gehörig, doch noch zum bebauten Grundstück gehörig, zumindest nach Aktenlage.
Altlasten halten sich eben nicht immer an Grundstücksgrenzen
Grüße
Jürgen
in solchen Fällen darf man sich fragen, ob solcher Aufwand danach von der Steuer abgesetzt werden kann, oder auf Mieter bzw. Pächter umgelegt, und zu welchem Teil bzw. über welche Zeit.
Auch mich (als Mieter) in einem vom Gründerzeit-Altbau auf rundum randbebautem Grund ohne Kriegsschäden könnte sowas theoretisch treffen, falls ein Blindgänger auf Abwegen unter das Grundstück gelaufen wäre.
Und was ist eigentlich mit öffentlichen Wegflächen? Oft sind ja kleine Streifen vor'm Haus, z.B. zum Gehsteig gehörig, doch noch zum bebauten Grundstück gehörig, zumindest nach Aktenlage.
Altlasten halten sich eben nicht immer an Grundstücksgrenzen
Grüße
Jürgen
Hallo Jürgen,
das ist eine gute Frage, ob die Kosten auf die Mieter/Pächter umgelegt werden können. Die Grundsteuer kann ja auch umgelegt werden, dann fällt die Nebenkostenabrechnung eben mal ein bisschen höher aus.
Andererseits gehen herrenlose Bodenfunde nach Bergrecht in das Eigentum des Staates über. Schließt sich der Kreis da wieder?
Was aber, wenn sich der Eigentümer des Fundstückes ermitteln läßt? Bei englischen Fliegerbomben dürfte dieser die britische Krone sein, es sei denn ein Bombenabwurf würde rechtlich eine Dereliktion bedeuten. Dann bliebe aber noch die Frage der Störerhaftung?
Auch stellt sich die Frage, wie es sich verhält, wenn man den Fund selbst bei der Polizei abliefert, wie Donnerstag in Mönchengladbach geschehen: Bauarbeiter geben Weltkriegsbombe bei der Polizei ab oder, um beim Beispiel der englischen Fliegerbombe zu bleiben, wenn man sie gleich in einer englischen Kaserne zurück gibt?
Viele Grüße
Kai
das ist eine gute Frage, ob die Kosten auf die Mieter/Pächter umgelegt werden können. Die Grundsteuer kann ja auch umgelegt werden, dann fällt die Nebenkostenabrechnung eben mal ein bisschen höher aus.
Andererseits gehen herrenlose Bodenfunde nach Bergrecht in das Eigentum des Staates über. Schließt sich der Kreis da wieder?
Was aber, wenn sich der Eigentümer des Fundstückes ermitteln läßt? Bei englischen Fliegerbomben dürfte dieser die britische Krone sein, es sei denn ein Bombenabwurf würde rechtlich eine Dereliktion bedeuten. Dann bliebe aber noch die Frage der Störerhaftung?
Auch stellt sich die Frage, wie es sich verhält, wenn man den Fund selbst bei der Polizei abliefert, wie Donnerstag in Mönchengladbach geschehen: Bauarbeiter geben Weltkriegsbombe bei der Polizei ab oder, um beim Beispiel der englischen Fliegerbombe zu bleiben, wenn man sie gleich in einer englischen Kaserne zurück gibt?
Viele Grüße
Kai
Hallo,
Wer sich für die gesetzlichen Hintergründe interessiert
http://www.arbeitshilfen-kampfmittelrae ... g_1.3.html
16 Bundesländer 16 unterschiedliche Regelungen .
Thüringen und Bayern haben sich komplett aus der Kampfmittelräumung verabschiedet und die Aufgaben der Kampfmittelbeseitigung an eine gewerbliche Firma und den Rest Luftbildauswertung kampfmittelsuche in die auch kostenmäßige Verantwortung der Grundstückseigentümer gelegt.
Seit Jahren kämpfen die besonders betroffenen Bundesländer wie Brandenburg mit einer Bundesratsinitiative für eine Beteiligung des Bundes , die nur zugestandene Bezuschussung läuft 2019 aus.
http://t.maz-online.de/Brandenburg/Altl ... r-vom-Bund
http://t.maz-online.de/Lokales/Oberhave ... ombensuche
Grüsse
Beate
Wer sich für die gesetzlichen Hintergründe interessiert
http://www.arbeitshilfen-kampfmittelrae ... g_1.3.html
16 Bundesländer 16 unterschiedliche Regelungen .
Thüringen und Bayern haben sich komplett aus der Kampfmittelräumung verabschiedet und die Aufgaben der Kampfmittelbeseitigung an eine gewerbliche Firma und den Rest Luftbildauswertung kampfmittelsuche in die auch kostenmäßige Verantwortung der Grundstückseigentümer gelegt.
Seit Jahren kämpfen die besonders betroffenen Bundesländer wie Brandenburg mit einer Bundesratsinitiative für eine Beteiligung des Bundes , die nur zugestandene Bezuschussung läuft 2019 aus.
http://t.maz-online.de/Brandenburg/Altl ... r-vom-Bund
http://t.maz-online.de/Lokales/Oberhave ... ombensuche
Grüsse
Beate
„Wer sich nicht an die Vergangenheit erinnern kann, ist dazu verdammt, sie zu wiederholen.“ George Santayana