Hohenbogen / Hoher Bogen
Hohenbogen / Hoher Bogen
War dieses Wochenende mal auf dem Hohen Bogen wo ja die Stellung der Bundeswehr jetzt auch aufgegeben ist. Weiß jemand genaueres über den Stand der Dinge da. Es soll ja wohl der Abriß im Raum stehen. Das Areal steht ja wohl zum verkauf.
Wie sieht das mit der Stellung der US Army aus? Soll diese ebenfalls abgerissen werden? Ist diese ebenfalls zum Verkauf, oder bezieht sich das auf beides? Sind die Schlüssel für beides schon übergeben oder steht das noch bevor?
Bitte um Infos
Grüsse Stefan
Wie sieht das mit der Stellung der US Army aus? Soll diese ebenfalls abgerissen werden? Ist diese ebenfalls zum Verkauf, oder bezieht sich das auf beides? Sind die Schlüssel für beides schon übergeben oder steht das noch bevor?
Bitte um Infos
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Die Frage ist schon etwas älter, aber die Expose, die zur Beantwortung der Frage dient, war erst jetzt im Netz.
http://195.37.188.217/immo2/files/67201 ... 000_de.pdf
http://195.37.188.217/immo2/files/67201 ... 000_de.pdf
Türmchen gefällig ??
Bei der Suche nach meinem neuen Ausweichquartier ist mir folgende interessante Behausung aufgefallen:
http://195.37.188.217/immo2/servlet/Sel ... ?sellic=43
An die Experten: Was muss man rechnen, welcher Preis ist realistisch ??
Gruss
Martin
http://195.37.188.217/immo2/servlet/Sel ... ?sellic=43
An die Experten: Was muss man rechnen, welcher Preis ist realistisch ??
Gruss
Martin
Hmmmm,
direkt kommt man da nicht drauf, aber wenn ich mal durch die Seite Browse finde ich unter der genannten URL folgendes:
steffen
direkt kommt man da nicht drauf, aber wenn ich mal durch die Seite Browse finde ich unter der genannten URL folgendes:
Was willst Du uns damit sagen?????Die Doppelhaushälfte wurde 1938 erbaut, hat eine Wohnfläche von ca. 69 m², aufgeteilt in 3 Zimmer, Küche und Bad/WC. Das 823 m² große Grundstück ist angelegt und in gepflegtem Zustand. Das Haus besitzt eine Ölzentralheizung.
steffen
Sorry, dann wurde etwas falsch verlinkt !
Auf jeden Fall ist unter "Investorenobjekte" bei www.bundesliegenschaften.de jetzt der Hohe Bogen zu finden !
Gruss
Martin
Auf jeden Fall ist unter "Investorenobjekte" bei www.bundesliegenschaften.de jetzt der Hohe Bogen zu finden !
Gruss
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Wurde schon am 13.08.2005 hier unter "Hoher Bogen" bekannt gemacht. Bitte auch mal die Forumsuche benutzen, um zu vermeiden das hier manches doppelt oder dreifach zu finden ist.
viewtopic.php?t=4014&highlight=hoher+bogen
viewtopic.php?t=4014&highlight=hoher+bogen
Mir fällt aber folgende Ungereimtheiht auf:
In dem Zeitungsartikel wird darauf hingewiesen, dass diese Bauten keine Baugenehmigung besitzen. Da der ursprüngliche Zweck, der Grund zur Errichtung diente (Verteidigungsnotstand o.ä.) wegfällt, gelten diese Bauten als Schwarzbauten.
Was bringt nun ein Verkauf, oder eine Offerierung im Internet, wenn sowieso klar ist, dass keine Baugenehmigung vorhanden ist ??
Bitte berichtigt mich, wenn ich falsch liege.
Martin
In dem Zeitungsartikel wird darauf hingewiesen, dass diese Bauten keine Baugenehmigung besitzen. Da der ursprüngliche Zweck, der Grund zur Errichtung diente (Verteidigungsnotstand o.ä.) wegfällt, gelten diese Bauten als Schwarzbauten.
Was bringt nun ein Verkauf, oder eine Offerierung im Internet, wenn sowieso klar ist, dass keine Baugenehmigung vorhanden ist ??
Bitte berichtigt mich, wenn ich falsch liege.
Martin
- MikeG
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Hi!
Wenn man die zuständige Behörde durch entsprechende Argumente (Gewerbesteuer, Arbeitsplätze, gut für die Region etc.) überzeugen kann, ist eine Umwidmung incl. Änderung des Flächennutzungsplans - und damit nachträgliche "Legalisierung" durchaus möglich.
Mancher Käufer sichert sich aber leider nicht genügend ab - so etwas muß im Vorwege vertraglich abgesichert sein - und darf dann seine frisch erworbenen Bauten auf eigene Kosten abreissen. Bei diversen Munitionsniederlagen hats das schon gegeben. Dasselbe gilt übrigens natürlich auch und gerade für Altlasten.
Mike
Wenn man die zuständige Behörde durch entsprechende Argumente (Gewerbesteuer, Arbeitsplätze, gut für die Region etc.) überzeugen kann, ist eine Umwidmung incl. Änderung des Flächennutzungsplans - und damit nachträgliche "Legalisierung" durchaus möglich.
Mancher Käufer sichert sich aber leider nicht genügend ab - so etwas muß im Vorwege vertraglich abgesichert sein - und darf dann seine frisch erworbenen Bauten auf eigene Kosten abreissen. Bei diversen Munitionsniederlagen hats das schon gegeben. Dasselbe gilt übrigens natürlich auch und gerade für Altlasten.
Mike