Wo bleibt die Zivilbevölkerung im Krisenfall, Stay-Put Policy 1972

Zivile bzw. nicht-militärische Schutzbauwerke und Anlagen des Kalten Krieges
Antworten
Benutzeravatar
76er
Forenuser
Beiträge: 27
Registriert: 05.11.2023 19:32
Ort/Region: Schleswig-Flensburg

Wo bleibt die Zivilbevölkerung im Krisenfall, Stay-Put Policy 1972

Beitrag von 76er » 04.02.2026 17:01

Hallo.
Bin auf ein Nato-Dokument von 1972 gestoßen, in dem man den Umgang mit der Zivilbevölkerung nachlesen kann (englisch). Große Fluchtbewegungen sollten vermieden werden. Die Bevölkerung sollte / soll im Krisenfall zuhause bleiben; Straßensperrungen, Fahrverbote, Gesetze usw.
Für das Überleben der Bevölkerung wurde dies für die sicherste Methode gehalten. Lediglich ein schmaler Streifen an der Ostgrenze der BRD sollte evakuiert werden.
Zur Kontrolle und Versorgung von Flüchtlingen waren 60.000 Ersthelfer (Assistance Services) geplant, aber nur 1/3 vorhanden. Hilfspolizei wird als notwendig aber nicht erhältlich beschrieben.
Ich gehe mal davon aus, dass die Gedanken und Vorschriften auch heute noch gelten, müsste mal die Notstandsgesetze lesen. Die Durchführung heutzutage stelle ich mir mangels Personal und aufgrund der zunehmenden Individualisierung als noch chaotischer vor.

https://archives.nato.int/uploads/r/nat ... 563840.pdf (abgerufen am 02.02.2026)
Im Umfeld des Artikels gibt es sicher weitere interessante Themen. Die Gliederung und Suchfunktion ist mir aber nicht klar geworden.
Gruß 76er

Benutzeravatar
turul
Forenuser
Beiträge: 341
Registriert: 10.04.2009 17:47
Ort/Region: Landkreis Hof

Re: Wo bleibt die Zivilbevölkerung im Krisenfall, Stay-Put Policy 1972

Beitrag von turul » 05.02.2026 11:11

Zum Thema Bevölkerungsbewegungen

Ich war vor 1989 als Feldjägeroffizier u.a. auch in Stäben des Territorialheeres eingesetzt, wo im Rahmen der Zivil-mlitärischen Zusammenarbeit (ZMZ) im V-Falle auch die Frage der Bevölkerungsbewegungen immer eine Rolle spielte. Es gab allerdings nie befriedigende Lö-sungen, dieses Thema wurde wie so manches andere ziemlich verdrängt. Es gab auch keine Vorschriften für die Durchführungsebene, wie zu verfahren gewesen wäre.
Vorhanden waren nur die "Aufenthaltsrichtlinien - Richtlinien zu § 12 KatSG - Aufenthalt bei Gefährdung der Bevölkerung (AufenthRL) - BMI ZVZ - 755 - 141/3 VS-NfD v. 10.08.84" und das "Standardization Agreement der NATO: StANAG 2091 - Aufenthaltsregelung".

Wie das dann konkret aussehen sollte, war nirgends vernünftig geregelt. Die HDv 100/500 – Das Heer in der militärischen Landesverteidigung – Bonn, September 1981, Nr. 811 f. sagte zu den Flüchtlingsbewegungen. "Zur Lenkung größerer Fluchtbewegungen haben die Behörden der zivilen Verteidigung Auffanglinien ... vorgesehen. .. Wenn die Lage es zuläßt, werden die Zivilpersonen zur Rückkehr in ihre Wohngebiete veranlaßt.“ Nr. 812. „Feldjäger können den Auftrag erhalten, die Polizei bei der Lenkung von Bevölkerungsbewegungen zu unterstützen."
Sucht man daraufhin in den damals geltenden einschlägigen Vorschriften der Feldjägertruppe findet man nichts, keinen einzigen konkreten Satz, wie den das Lenken der Bevölkerung geschehen soll, wie die Leute versorgt werden sollen usw. In der Bataillonsvorschrift (HDv 361/100, Nr. 511) steht nur: "Das Feldjägerbataillon hält im Gefecht vorrangig für Truppenteile des Feldheeres operative Straßen von Bevölkerungsbewegungen frei und arbeitet dabei mit der Polizei eng zusammen."

Wir haben das 1983 im Rahmen einer Planübung mal in München beim FJgBtl 760 gemein-sam mit der bayerischen Polizei geübt. Eine praktische Übung dazu haben wir 1987 bei der 6./FJgBtl 760 auf dem Übungsplatz Hammelburg mit der Polizei gemacht. Dabei stellte sich in beiden Fällen heraus, daß es auch bei der Polizei keine brauchbaren Lösungen gab, die über das Sperren von Straßen hinausging. Die anfangs vorherrschende Meinung der Polizei war: "Das ist nicht anders wie beim Urlaubsverkehr“, was natürlich völlig die Bedrohungssituation und die psychologische Disposition der flüchtenden Bevölkerung bei einer Kriegslage völlig vernachlässigte, von der Versorgungsproblematik ganz zu schweigen.

Der Unterschied zu "gewöhnlichen" Katastrophenschutzlagen wie Überschwemmung usw. wäre gewesen:
- Bei der Überschwemmung werden die zu evakuierenden Bevölkerungsteile über kurze Ent-fernungen verlegt, bei der Räumung von Gebieten Krieg wären es hunderte von Kilometern gewesen.
- Im Katastrophenschutzfall Frieden hätte es keine Feindbedrohung durch Liuftangriffe, C-Kampfstoffe usw. gegeben.
-Im Kriegsfall wären gerade die leistungsfähigsten Straßen für den Aufmarsch und die Folgebewegungen der NATO benötigt worden.

Die Amerikaner hätten z.B. in ihren Verantwortungsbereichen herzlich wenig Rücksicht auf Flüchtlinge genommen.
Die Bevölkerung wurde vor allem als Störfaktor angesehen, der durch unkontrollierte Flucht-bewegungen die Marschbewegungen der Streitkräfte behindern könnte (Field Manual 100-5 Operations, Ausgabe 1982, S. 57-58.)
Die Einsatzvorschrift der US Militärpolizei sagt dazu recht eindeutig: "MP expediting traffic on MSRs may encounter refugee movements which could hinder military traffic. To keep MSRs cleared für military movement, MP redirect refugees to alternate routes identified by the host nation government. Or they may divert refugee columns to secondary roadways and areas not used by military forces."
(Field Manual 19-1, Military Police - Support for the Airland Battle, Ausgaben 1975 bis 1986, page 3-4).
MSR = Main Supply Route.
Die Vorschrift für die MP-Züge wird noch deutlicher, hier wird vor allem auf die Kontrolle von Flüchtlingsströmen hinsichtlich sich dort getarnt bewegender Agenten, feindlicher Sabotage-trupps oder Deserteure abgestellt (FM 19-4, Military Police - Combat Operations).

An der Feldjäger-Schule in Sonthofen haben wir um 1988 eine Lage entwickelt, die versuchte, die psychologische Seite dieser Aufgabenstellung zu beleuchten. Wie verhalten sich mo-torisierte Flüchtlinge, wenn es z.B. zu Luftangriffen kommt oder wenn die Bundeswehr mit quergestellten Kampfpanzern eine Straße sperrt oder eine verstopfte Brücke durch den Ein-satz von Bergepanzern räumt? Dazu haben wir im Vorfeld im Bundesarchiv - Militärarchiv in Freiburg versucht Erfahrungsberichte zu Flüchtlingsbewegungen aus dem zweiten Weltkrieg oder anderen Kriegen auszuwerten. Das Ergebnis war recht mager, weil eben damals noch keine Vollmotorisierung herrschte und der ostpreußische Flüchtlingstreck mit den Pferdewagen nicht vergleichbar mit der Situation um 1985 war. Es gab dort außerdem einige Studien aus den Jahren um 1960, die von einer "Unterbringung der Flüchtlinge in ausgedehnten Waldungen, wie dem Schwarzwald" sprachen und dabei von Verhältnissen wie im 30-jährigen Krieg ausgingen.

Auch bei der Zivilverteidigung war nicht viel zu holen, weil gerade der Bereich Betreuung / Leitung von Flüchtlingen völlig vernachlässigt war - sowohl materiell wie auch in der Ausbil-dung. Im Bundesdurchschnitt standen 1979 zur Verfügung:
- Ein Betreuungszug (28 Zivilschützer, Kapazität 3 Feldküchen) für jeweils 585 000 Einwohner;
- ein Betreuungsleitzug (32 Zivilschützer, seine Aufgabe war das Sammeln und Weiterleiten von Flüchtlingen) für 787 000 Einwohner.
Quelle: Bundesministerium des Inneren, Zivilschutz heute, Bonn 1980, S. 72.
Als Vergleich: Die Bundeswehr hatte damals bei einem Friedensumfang von 495 000 Soldaten für Leit- und Lenkungsaufgaben im weiteren Sinne beim Aufmarsch etwa 3 000 Feldjäger zur Verfügung.

Andere Problempunkte wie
- fehlende ausreichend konkrete Vorplanungen zur Aufnahme der Flüchtlinge in Evakuie-rungsräumen, von der ungenügenden Betreuung und Versorgung ganz zu schweigen.
- das nicht vorhersehbare Verhalten der früheren Gastarbeiter bzw. der ausländischen Mit-bürger in den frontnahen Gebieten, ein Problem, das sich bei Schließung der Grenzen durch Österreich und die Schweiz noch verschärft hätte.
- die völlig ungenügende Vorbereitung der Bevölkerung auf den Einsatz von Massenvernich-tungswaffen chemischer oder nuklearer Art.
wurden allenfalls mal bei den WINTEX / CIMEX Stabsrahmenübungen auf höchster Ebene angerissen, aber nie zu konkreten Lösungsansätzen geführt.

Antworten

Zurück zu „Kalter Krieg - Zivilschutz & Zivilverteidigung“