76er hat geschrieben: 18.04.2024 22:57
Hallo Kai,
Ich habe das Thema mal komplett durchgelesen. Nur ganz am Anfang gibt es den Hinweis: „die kleineren rampen dienen zum ablegen/aufnehmen der schwimmelemente und benötigen deshalb wohl auch keine weiteren befestigung, besondere zufahrten usw.“ [...]
Hallo 76er,
ja das ist korrekt, wenn Du mit "kleine Rampen" die Schrägrampen meinst, die weit in das Gewässer hinein führen. Die in das Gewässer hineinführenden Senkrechtrampen enden in der Regel unter der Wasseroberfläche abrupt senkrecht abfallend.
Deichgraf63 hat hierzu
hier eine kleine Anekdote beim Zuwasserlassen seiner Jolle über eine Senkrechtrampe geschrieben.
Meines Wissens nach sind die Schrägrampen aus dem Grunde schräg angelegt, weil die Strömung in unmittelbarer Ufernähe am geringsten ist. Aus diesem Grund werden Rampen (Einfahrstellen) von Furten ebenfalls schräg angelegt.
In der ZDv 3/703
Überwinden von Gewässern und Einschnitten heißt es hierzu:
207.
[...] Hier führen Durchfahrstellen nicht rechtwinkelig zu den Ufern durch das Gewässer, sondern schräg von einer Innenkurve zur nächsten.
Viele Grüße
Kai