Abschaltung der privaten Telefonanschlüsse im V-Fall?
Re: Abschaltung der privaten Telefonanschlüsse im V-Fall?
Könnte auch teilweise die Variante existiert haben, dass im Katastrophenfall die Möglichkeit für Ferngespräche abgeschaltet werden kann, Ortsgespräche aber nach wie vor noch möglich wären?
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Re: Abschaltung der privaten Telefonanschlüsse im V-Fall?
Moin!
Die Schaltung der bevorrechtigten Anschlüsse fand im Vorwege in den Ortsvermittlungsstellen statt. Bei der "Abschaltung" privater Anschlüsse hätten dann abgehend nur noch die bevorrechtigten Teilnehmer telefonieren können. Mit anderen Worten: Das war eine entweder-oder-Situation, noch, An oder Aus - eine Unterscheidung noch unterschiedlicher Berechtigungen (Ortsgespräch ja, Ferngespräch nein o.ä.) hätte das nicht hergegeben.
Mike
Die Schaltung der bevorrechtigten Anschlüsse fand im Vorwege in den Ortsvermittlungsstellen statt. Bei der "Abschaltung" privater Anschlüsse hätten dann abgehend nur noch die bevorrechtigten Teilnehmer telefonieren können. Mit anderen Worten: Das war eine entweder-oder-Situation, noch, An oder Aus - eine Unterscheidung noch unterschiedlicher Berechtigungen (Ortsgespräch ja, Ferngespräch nein o.ä.) hätte das nicht hergegeben.
Mike
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Re: Mobilmachung & Codewörter
Das wäre möglich. Heute ist das übrigens in § 186 Absatz 3 Telekommunikationsgesetz geregelt, daß die Bürger bzw. Wähler in einem solchen Fall natürlich als letzte dran kommen und im Gegensatz zu Behörden etc. nicht telefonieren dürfen. Die "Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen" teilt dazu mit:
Anträge auf Telekommunikationsbevorrechtigung müssen direkt bei den jeweiligen Telekommunikationsunternehmen gestellt werden. Es muss rechtzeitig im Voraus mitgeteilt werden, welche Anschlüsse und Übertragungswege vorrangig entstört oder für welche Mobilfunkanschlüsse vorrangig Verbindungen hergestellt werden sollen.
Telekommunikationsbevorrechtigte, die gemäß § 186 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 bis 8 TKG zu den bevorrechtigten Behörden und Aufgabenträgern zählen, sollen in der Mitteilung an das Telekommunikationsunternehmen die entsprechende Nummer angeben, unter der der Aufgabenträger als Telekommunikationsbevorrechtigter referenziert ist.
Telekommunikationsbevorrechtigte, die zum Nutzerkreis nach § 186 Absatz 3 Satz 1 Nummer 9 TKG zählen, müssen mit ihrem Antrag auch eine Bescheinigung über die Wahrnehmung von lebens- oder verteidigungswichtigen Aufgaben vorlegen. Diese Bescheinigung muss von einer Behörde des Bundes, der Länder, der Gemeinden oder einem Gemeindeverband, die für den Bevölkerungsschutz (Zivil- oder Katastrophenschutz) oder die Verteidigung zuständig ist, ausgestellt worden sein. Die Bescheinigung ist maximal 10 Jahre ab Ausstellungsdatum gültig. Eine kürzere Geltungsdauer kann auf der Bescheinigung vermerkt werden. Bescheinigungen nach dem Post- und Telekommunikationssicherstellungsgesetz (PTSG, außer Kraft seit 01.12.2021) bleiben weiterhin gültig.
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fac ... ferenziert
Anträge auf Telekommunikationsbevorrechtigung müssen direkt bei den jeweiligen Telekommunikationsunternehmen gestellt werden. Es muss rechtzeitig im Voraus mitgeteilt werden, welche Anschlüsse und Übertragungswege vorrangig entstört oder für welche Mobilfunkanschlüsse vorrangig Verbindungen hergestellt werden sollen.
Telekommunikationsbevorrechtigte, die gemäß § 186 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 bis 8 TKG zu den bevorrechtigten Behörden und Aufgabenträgern zählen, sollen in der Mitteilung an das Telekommunikationsunternehmen die entsprechende Nummer angeben, unter der der Aufgabenträger als Telekommunikationsbevorrechtigter referenziert ist.
Telekommunikationsbevorrechtigte, die zum Nutzerkreis nach § 186 Absatz 3 Satz 1 Nummer 9 TKG zählen, müssen mit ihrem Antrag auch eine Bescheinigung über die Wahrnehmung von lebens- oder verteidigungswichtigen Aufgaben vorlegen. Diese Bescheinigung muss von einer Behörde des Bundes, der Länder, der Gemeinden oder einem Gemeindeverband, die für den Bevölkerungsschutz (Zivil- oder Katastrophenschutz) oder die Verteidigung zuständig ist, ausgestellt worden sein. Die Bescheinigung ist maximal 10 Jahre ab Ausstellungsdatum gültig. Eine kürzere Geltungsdauer kann auf der Bescheinigung vermerkt werden. Bescheinigungen nach dem Post- und Telekommunikationssicherstellungsgesetz (PTSG, außer Kraft seit 01.12.2021) bleiben weiterhin gültig.
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fac ... ferenziert
Zuletzt geändert von redsea am 23.08.2024 12:08, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Beitrag von [url=https://www.geschichtsspuren.de/forum/viewtopic.php?t=4075]Mobilmachung & Codewörter[/url] nach hier verschoben
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Re: Abschaltung der privaten Telefonanschlüsse im V-Fall?
Eine Vielzahl von Behördennetzen wird auf reine IP-Telefonie umgestellt.
Die eigentlichen Telefongeräte werden abgebaut, läuft alles über den PC und Headset.
Im Ernstfall wird man auch nicht mehr richtig kommunizieren können, wenn gewisse Infrastrukturen gestört werden.
Die eigentlichen Telefongeräte werden abgebaut, läuft alles über den PC und Headset.
Im Ernstfall wird man auch nicht mehr richtig kommunizieren können, wenn gewisse Infrastrukturen gestört werden.
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Re: Abschaltung der privaten Telefonanschlüsse im V-Fall?
Wobei IP-Telefonie nicht zwingend die Verwendung öffentlicher Netze / Infrastruktur bedeutet.Djensi hat geschrieben: ↑09.09.2024 14:40 Eine Vielzahl von Behördennetzen wird auf reine IP-Telefonie umgestellt.
Die eigentlichen Telefongeräte werden abgebaut, läuft alles über den PC und Headset.
Im Ernstfall wird man auch nicht mehr richtig kommunizieren können, wenn gewisse Infrastrukturen gestört werden.
Ich weiß von mindestens einem Bundesland, dass es ein eigenes Verwaltungsnetz für alle Landesbehörden betreibt. In diesem Verwaltungsnetz ist auch Telefonie implementiert. Durch Redundanzen und das Aufsetzen des Netzes auf Punkt-zu-Punkt-Verbindungen ist das ganze relativ robust und von den Ressourcen öffentlich zugänglicher Netze unabhängig.
Klar ist es immernoch angemietete Infrastruktur - aber eben auf einem anderen Level als DSL-Anschluss und Telefonanlage in der Cloud...
Re: Abschaltung der privaten Telefonanschlüsse im V-Fall?
Moin,
da hast Du recht, aber genau diese angemietete Infrastruktur und die zugehörige Software kann sich als problematisch herausstellen...
da hast Du recht, aber genau diese angemietete Infrastruktur und die zugehörige Software kann sich als problematisch herausstellen...
- Pinguin der 2.
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Re: Abschaltung der privaten Telefonanschlüsse im V-Fall?
Wir haben in unserem Krisenstab des Landkreises solche Übungen durchgeführt, ich war Teilnehmer im KVK (Kreisverbindungs Kommando der Bundeswehr). Wir haben den Blackout durchgespielt. Nach 3 Tagen haben wir angefangen, Lagemeldungen durch abfotographieren unserer händisch geführten Lagekarte, bzw Overlay Folien per Kradmelder mit unserem Landeskommando auszutauschen. Und das war nur eine zivile KatSchutz Übung, ohne Schäden an der Infrastruktur.
sapere aude